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„Eine Extrawurst für Kapazunder”

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Ist eine Altersklausel für Politiker (noch) sinnvoll? Die FURCHE holte dazu von ÖVP-Generalsekretär Michael Graft und SPÖ-Klubobmann Heinz Fischer Stellungnahmen ein.

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Ist eine Altersklausel für Politiker (noch) sinnvoll? Die FURCHE holte dazu von ÖVP-Generalsekretär Michael Graft und SPÖ-Klubobmann Heinz Fischer Stellungnahmen ein.

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Die Altersklausel ist auf Antrag Bruno Kreiskys in das SPÖ-Parteistatut aufgenommen worden, weil man damit Bruno Pittermann loswerden wollte.

Kreisky hat es damals als unwürdig bezeichnet, falls er sich selbst der Altersklausel durch eine Ausnahmebestimmung entziehen würde. Heute sieht das ganz anders aus. So ändern sich die Zeiten.

Ich selber halte die Altersklausel, deren sich ja auch die heilige Mutter Kirche bei den Bischöfen bedient (Anm.d. Red.: Pfarrer müssen mit 70, Bischöfe mit 75 Jahren ihr Amt anbieten, Kardinäle verlieren mit 80 ihr Wahlrecht), für ein taugliches Instrument, gute oder durchschnittliche Leute, die müde geworden sind, unter Schonung ihrer Ehre in Pension zu schicken. Für besondere Kapazunder wird aber immer eine Extrawurst gebraten werden. MICHAEL GRAFF

Ich möchte diese Frage vorweg und zusammenfassend grundsätzlich bejahen, in voller Kenntnis der Tatsache, daß es auch Gegenargumente gibt.

Diese Gegenargumente waren es auch, die dazu geführt haben, daß die Bestimmungen über eine Altersklausel im Parteistatut der SPÖ in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer wieder modifiziert wurden, manchmal in der Richtung einer Lockerung, manchmal wieder in der Richtung einer Verschärfung.

Derzeit enthält das Parteistatut eine Altersklausel (65 Jahre), von der jedoch mit qualifizierter Mehrheit Ausnahmen beschlossen werden können. Man geht davon aus, daß Politiker—so wie die meisten anderen Berufstätigen — in einem bestimmten Alter das Recht auf Pension und Ruhestand haben, dem — gleichfalls wie bei den anderen Berufen — gewissermaßen auch die Pflicht zum

Rückzug aus der vordersten Linie entspricht.

Dem wird entgegengehalten, daß die Menschen oft individuell sehr verschieden sind und manchmal ein Siebzigjähriger .jünger” und leistungsfähiger sein kann als einer, der erst 20 Jahre später auf die Welt gekommen ist. Da dies aber eben doch eher die Ausnahme als die Regel ist, sieht das Parteistatut der SPÖ diesbezüglich eben nur eine Ausnahmebestimmung vor.

Dazu kommt — wie erfahrene Politiker versichern — noch eine zweite psychische Komponente: Es ist für einen Politiker, gleichgültig ob es sich um einen Bürgermeister, Minister, Bundesrat, Nationalrat oder einen sonstigen Mandatar handelt (und übrigens auch für Universitätsprofessoren, Sektionschefs oder Verfassungsrichter etc.), in der Regel einsichtiger, berechenbarer und allenfalls auch weniger schmerzlich, wenn es grundsätzlich eine fixe, für alle geltende (und eben nur in Ausnahmefällen durchbrochene) Pensionierungsgrenze gibt, als wenn in jedem einzelnen dieser im Sinne vieler hundert Fällen von einem Gremium über die individuelle Pensionsgrenze entschieden werden muß — was subjektiv nur allzu leicht als Wert- (oder Unwert)-Urteil empfunden werden kann.

Das alles hat übrigens auch nichts mit „Jugend-Kult” oder mangelndem Verständnis für die ältere Generation (oder umgekehrt) zu tun, sondern mit der Frage, welche selbstgewählten Spielregeln einer sozialistischen Gruppe ihren längerfristigen Bedürfnissen am besten Rechnung tragen.

Aus diesem Grund ein grundsätzliches Ja zu einer Altersgrenze, mit der Möglichkeit zur Ausnahme in einzelnen, besonders berechtigten und besonders notwendigen Fällen.

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