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Eine Woche Österreich

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• ÖVP-Obmann Alois Mock stellte am 26. Mai nach einer Sitzung des Wirtschaftspolitischen Rates der großen Oppositionspartei Vorschläge zur mittelfristigen Budgetsanierung zur Diskussion. So sollte dem Konjunkturausgleichsbudget, das bei schlechter Wirtschaftslage eingesetzt wird, ein Konjunkturkürzungsbudget gegenüberstehen, das die Einsparung nicht voll genützter Budgetansätze erlaube. Außerdem sollte für die verschiedenen Gesetze eine genaue Kosten-Nutzen-Rechnung angestellt werden, eine Grundlage, die derzeit völlig fehlt. Und schließlich wollen die ÖVP-Experten einen ständigen Haushaltsausschuß des Parlaments installiert wissen, der, von Fachleuten unterstützt, die Budgetausgaben laufend überwachen soll. Eindringlich warnte Mock bei dieser Gelegenheit auch davor, das Budgetdefizit über das Ingangsetzen der Notenpresse zu finanzieren. Obwohl diese Vorschläge nicht sensationell neu sind, könnten sie tatsächlich dazu beitragen, den Budgetvollzug sparsamer zu gestalten. Sie kosten nichts, könnten aber sehr wohl etwas bringen. Ob die SPÖ allerdings darauf eingehen wird, ist fraglich. Denn ein ständiger Haushaltsausschuß würde der Opposition auch eine bessere Kontrolle des Budgetvollzugs bringen.

• Hans Christoph Prutscher, Sohn des ehemaligen Wiener ÖVP-Stadtrates, dessen Firmenimperium in den AKH-Skan- dal verstrickt ist, wurde am 25. Mai aufgrund eines weiteren Berichtes des Wiener Kontrollamtes verhaftet. Es wird ihm zur Last gelegt, gemeinsam mit dem ehemaligen Wiener Spitalbe- reichsleiter Siegfried Wilfling und AKH-Direktor Adolf Winter, die bereits AKH-Untersu- chungshäftlinge sind, auch bei anderen öffentlichen Aufträgen jahrelang für die eigene Tasche kassiert zu haben. Aufgeflogen sind die Machenschaften durch einen anonymen Hinweis. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wie wenig ausreichend die öffentliche Kontrolle organisiert ist - jetzt liegt er vor.

• Die Wiener Ärztin Mihaela Radauer, die bereits in der Vergangenheit skrupellos abseits der gesetzlichen Verbote Geld mit dem Abtreibungsgeschäft verdient hat (FURCHE 23/ 1980), läßt sich mit Disziplinarverfahren und befristetem Ordinationsverbot nicht abschrek- ken: Jetzt erstattete das bayrische Justizministerium Anzeige bei der Münchner Staatsanwaltschaft, weil die Geschäftemacherin und ihre Hintermänner neuerlich im süddeutschen Raum eine Werbekampagne gestartet haben. Die skandalöse Einladung zur Abtreibung: „Probieren Sie es! Gegen Vorlage dieses Scheines erhalten Sie 100 Mark Ermäßigung.“ Radauer hat damit zweifach gegen die deutschen Gesetze verstoßen: Einerseits ist - wie in Österreich - dem Arzt jede Werbung untersagt, anderseits ist in der Bundesrepublik Abtreibung ohne Indikation strafbar. Nach diesen Erfahrungen wäre es hoch an der Zeit, daß österreichische Stellen dem Radauer-Treiben ein endgültiges Ende setzen.

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