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Wohnbau-Land ist in Sicht

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Die Wohnbauförderung in Öster­reich befindet sich in einer echten Fi­nanzkrise. Obwohl das Wohnbauförde­rungsgesetz 1968 gute Voraussetzun­gen für eine funktionierende Wohnbau­politik geschaffen hat, hat man dieses Gesetz in den letzten Jahren durch ver­schiedene Novellen verändert.

Die Folgen sind, daß trotz dem Ver­sprechen der Bundesregierung im Wahljahr 1970 nicht jährlich 5000 Wohnungen mehr gebaut wurden, son­dern im Gegenteil, nur unbedeutend mehr als vor zehn Jahren; daß weiters

die österreichische Bauwirtschaft über die schlechte Auftragslage klagt und vor allem Jungfamilien nur schwer zu einer erschwinglichen Wohnung kom­men.

In Anbetracht dieser tristen Bundes­situation haben sich nun sowohl Bun­deskanzler Bruno Kreisky, als auch Staatssekretär Beatrix Eypeltauer wie­derholt für eine Veränderung der Wohnbauförderung ausgesprochen.

Dieser unverhoffte Einsatz für die fö­deralistische Idee ist genau vor jenem Hintergrund zu sehen, der einerseits die Schwierigkeiten der Bundesregierung bei der Durchsetzung ihrer eigenen Wohnpolitik widerspiegelt und ande­rerseits signalisiert, daß der Bund nicht länger bereit zu sein scheint, das In­kasso für Gelder zu behalten, die dann die Länder ausgeben dürfen.

In der Tat ist die Idee einer Kompe­tenzverlagerung der Wohnbauförde­rung in die Länderverwaltungen eine Herausforderung und entspräche der Grundhaltung der österreichischen Volkspartei, die Politik wieder näher an den Bürger zu bringen. Ich habe mir in dieser Problematik vorgenommen, die Verhandlungen mit dem Bund rasch aufzunehmen und bin überzeugt, daß es, den guten Willen aller Beteiligten vorausgesetzt, auch zu einer einver­nehmlichen und vor allem zufrieden­stellenden Lösung kommen kann.

Denn eines steht fest: daß nämlich die Zeit drängt und wir für unsere jun­gen Menschen in Niederösterreich et­was tun müssen. Aus diesem Grund ha­ben wir in Niederösterreich ein eigen­ständiges Wohnbaumodell entwickelt,

das allein für das heurige Jahr die Aus­schüttung von 2,3 Milliarden Schilling zusätzlich vorsieht. Wir sind sehr glücklich, daß dieses Modell mit April des Jahres in Kraft treten wird und wir der Wirtschaft diesen zusätzlichen Fi­nanzstoß geben können, um die Ar­beitsplätze in Niederösterreich zu si­chern.

Im Zusammenhang mit der Wohn­bauförderung ist aber auch immer wie­der der Wunsch an den Bund ergangen, die Mittelzuteilungen so zu ordnen, daß die einzelnen Bundesländer die Wohn­baugelder nach der Wohnbevölkerung erhalten.

Durch den momentan geltenden Auf­teilungsschlüssel erhält das Land Nie­derösterreich zum Beispiel nur 16,75 Prozent dieser vom Bund über Zu­schläge auf die Einkommens- und Lohnsteuer eingehobenen Gelder, ob­wohl wir 19 Prozent der Gesamtbevöl­kerung Österreichs stellen. Gerade in diesem Punkt werden wir mit dem Bund Verhandlungen aufnehmen müs­sen, und wir erhoffen uns auch eine Än­derung des Aufteilungsschlüssels.

Der zweite Punkt, über den immer wieder diskutiert wird, ist die Einhe­bungsmodalität der Wohnbauförde­rungsbeiträge. Dazu hat sich die Volks­partei erst kürzlich recht eindeutig geäußert.

Die Reformvorschläge der ÖVP zum Wohnbauförderungsgesetz 1968 basie­ren auf dem vorhandenen Gesetz, das sich, wie schon erwähnt, optimal be­währt hat. Es soll die Objektförderung, verbunden mit der Subjektförderung beibehalten werden, ebenso wie das Sy­stem der Finanzierung über zweckge­bundene Steuern. Eine länderweise Einhebung hätte freilich die Folge, daß einkommensschwache Bundesländer benachteiligt würden.

Unsere Reformvorschläge orientie­ren sich an den Bedürfnissen der Men­schen. Wir müssen also trachten, Wohnraum für breite Bevölkerungs­schichten zu schaffen, die Kosten dafür über den Lebenszyklus der Menschen zumutbar zu verteilen und eine stärkere Eigengestaltung der Länder und bes­sere Anpassungsmöglichkeiten an die unterschiedliche Bedarfsstruktur der Länder zu schaffen.

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