Ist kirchliche Lehre korrigierbar?

Werbung
Werbung
Werbung

Papst Franziskus zu Geschiedenen

In "Amoris laetitia" hat der Papst die prinzipielle Möglichkeit einer Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten eröffnet.

Als Jesus an einem Sabbat einen Mann, dessen Hand verdorrt war, geheilt hatte, "gingen die Pharisäer hinaus und fassten zusammen mit den Anhängern des Herodes den Beschluss, Jesus umzubringen"(Mk 3,6). Jesus hat mehrmals gegen das Sabbatgebot verstoßen und sich auch sonst nicht immer an das Gesetz gehalten. Er bewahrte eine Ehebrecherin vor der vorgeschriebenen Strafe der Steinigung (Joh 8,7-11) und stellte Barmherzigkeit über das Gesetz. Dafür riskierte er sein Leben.

Für Jesus waren also die Einsichten seines Herzens maßgebend, nicht die überlieferten Normen. Damit hat sich in ihm die Verheißung des Propheten Jeremia erfüllt, in der Gott einen Neuen Bund mit dem Haus Israel ankündigt, in dem alle seinen Willen in ihren Herzen erkennen: "Ich werde mein Gesetz in ihr Inneres legen und werde es auf ihr Herz schreiben. [ ] Keiner wird mehr den anderen belehren " (Jer 31,33f).

Es braucht also ein 'neues Apostelkonzil', um die nachkonziliaren Konflikte in der Kirche zu bereinigen und den Weg für Verbesserungen der Lehre zu öffnen.

Vorrang des Gewissens

Auf diese Verheißung nimmt Paulus Bezug, wenn er an die Christen in Korinth schreibt: "Unverkennbar seid ihr ein Brief Christi, ausgefertigt durch unseren Dienst, geschrieben nicht mit Tinte, sondern mit dem Geist des lebendigen Gottes, nicht auf Tafeln aus Stein, sondern -wie auf Tafeln - in Herzen von Fleisch" (2 Kor 3,3).

Damit wurde das persönliche Gewissen über das vorgegebene Gesetz gestellt, wobei aber betont werden muss: Mit "Gewissen" sind hier nicht die Gewissensurteile gemeint, denn diese können ohne oder mit moralischer Schuld unrichtig sein.

Es handelt sich vielmehr um das sogenannte "Ur-Gewissen", das Gespür des Herzens für das Gute, das im Normalfall durch eine entsprechende Umgebung geweckt werden muss. Aber manche erkennen in ihrem Innersten, dass das Menschsein noch mehr beinhaltet und verlangt als das, was allgemein als Norm gilt. Sie merken auch, wenn ein Gesetz der Würde der einzelnen Menschen nicht gerecht wird, und können versuchen, eine verbesserte Moral zu leben, die auch andere überzeugt.

Jesus war ein solcher Wegbereiter. Aber er konnte als Einzelner mit wenigen noch unsicheren Anhängern den Konflikt mit den Hütern des Gesetzes nicht durchstehen.

Eine grundsätzliche Klärung, aber auch nur innerhalb der frühen christlichen Gemeinden, erfolgte erst einige Zeit nach seinem Tod, im Streit, ob das jüdische Gesetz auch für die Heidenchristen gelten soll, der im sogenannten Apostelkonzil um das Jahr 49 n. Chr. nach heftigen Auseinandersetzungen "einmütig" gelöst wurde (vgl. Apg 15 und Gal 2). Damals wurde das jüdische Gesetz grundsätzlich relativiert, inhaltliche Korrekturen der überlieferten Lehre wurden möglich.

Papst Franziskus handelt wie Jesus

Im Konflikt um die Frage der Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten hat Papst Franziskus in seinem nachsynodalen Schreiben "Amoris laetitia" ("Die Freude der Liebe", im Folgenden abgekürzt mit "AL") im Sinn Jesu entschieden.

Dort schreibt er über das Gewissen: "Es kann auch aufrichtig und ehrlich das erkennen, was vorerst die großherzige Antwort ist, die man Gott geben kann, und mit einer gewissen moralischen Sicherheit entdecken, dass dies die Hingabe ist, die Gott selbst inmitten der konkreten Vielschichtigkeit der Begrenzungen fordert, auch wenn sie noch nicht völlig dem objektiven Ideal entspricht" (AL 303).

Der Papst räumt dann die Möglichkeit ein, "dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde -die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist -in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann, wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt" (AL 305).

In der Anmerkung Nr. 351 dazu steht noch der Satz, der zum Stein des Anstoßes wurde: "In gewissen Fällen könnte es auch die Hilfe der Sakramente sein. Deshalb 'erinnere ich [die Priester] daran, dass der Beichtstuhl keine Folterkammer sein darf, sondern ein Ort der Barmherzigkeit des Herrn' (Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium [14. November 2013], 44)."

Damit hat Papst Franziskus die prinzipielle Möglichkeit einer Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten eröffnet.

Weil der Papst mit diesen Aussagen von der bisher geltenden Lehre abgewichen war, richteten vier Kardinäle, von denen zwei inzwischen verstorben sind, zunächst geheim und, weil sie keine Antwort erhielten, am 14. November 2016 öffentlich unter dem Titel "Dubia [Zweifel]" kritische Anfragen an den Papst, der auch darauf nicht reagierte. Im gleichen Sinn sandten 62 Gegner dieser Neuerungen zuerst geheim und, als sie keine Antwort bekamen, am 24. September dieses Jahres auch öffentlich eine "Kindliche Zurechtweisung wegen der Verbreitung von Häresien" an den Papst, in der sie eine Rückkehr zu den alten Gesetzen verlangen.

Die Grundsatzfrage ist noch offen

Inzwischen hat der Wiener Pastoraltheologe Paul M. Zulehner zusammen mit dem Prager Theologen und Philosophen Tomás Halík eine Initiative "PRO POPE FRANCIS" gestartet, die den Papst in der Öffentlichkeit unterstützen soll und bisher von über 50.000 Personen unterschrieben wurde (www.pro-pope-francis.com).

Eine Klärung der damit aufgeworfenen Frage nach der Möglichkeit von Korrekturen geltender Lehren ist aber um der nötigen Einheit der Kirche willen unumgänglich. Sie wird ebenso heftige Diskussionen auslösen wie seinerzeit jene auf dem Apostelkonzil. Denn inzwischen hat die Kirche die Lehren ihres außerordentlichen Lehramts (Konzilsbeschlüsse und päpstliche Dogmen) sowie die des ordentlichen (einhellige Meinung der Bischöfe, die aber nie überprüft wurde) und somit auch die diesen entsprechenden Gesetze für unfehlbar richtig und unveränderlich erklärt; zuletzt im Zweiten Vatikanischen Konzil, in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche "Lumen gentium", Artikel 25.

Im Widerspruch zu seiner eigenen dogmatischen Festlegung hat dasselbe Konzil selbst inhaltliche Korrekturen geltender Lehren vorgenommen, ohne diese jedoch als solche einzugestehen und daraus die Konsequenzen zu ziehen. Das geschah unter anderem in der Frage der Heilsmöglichkeit für Angehörige anderer Religionen und für alle Menschen guten Willens, die nach der Lehre des Konzils von Florenz (1439-1445) in die Hölle kommen sollten; oder bezüglich der Religionsfreiheit, die davor vom ordentlichen Lehramt scharf zurückgewiesen worden war.

Die tatsächlichen Änderungen der Lehre im letzten Konzil müssen in einem neuen Konzil erst einmal als solche anerkannt werden mit der Konsequenz, dass Korrekturen prinzipiell möglich sind. Es braucht also ein "neues Apostelkonzil", um die nachkonziliaren Konflikte in der Kirche zu bereinigen und den Weg für Verbesserungen der Lehre zu öffnen, auch in der Frage der Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung