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Die schwarze „Revolution“

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Unlängst wurde hier das Bild der Neger-Assimilation in den USA ohne künstliches Licht und Schatten entworfen. Im heurigen Jahr ist nun eine Bewegung ausgebrochem die sich selbst als Revolution bezeichnet und nach den Worten ihrer Führer die völlige Gleichstellung „sofort, jetzt und hier“ erzwingen will, wenn möglich auf dem Wege des Rechts, wenn nötig, mit Gewalt. Ihre Begehren erstrecken sich hauptsächlich auf folgende Gebieter Wahlrecht, Wohnung, Geschäfte, Schule und Anstellung. Auf allen diesen Gebieten hat die Regierung gewaltige Anstrengungen gemacht, um diesen Forderungen zu entsprechen. Mit welchen Wirkungen, sei nun untersucht.

Wahlrecht

In über vierzig der fünfzig Staaten kann sich kein farbiger Bürger über Zurücksetzung beklagen. Wohl aber wird Farbigen in einigen Südstaaten das Wahlrecht durch rechtswidrige Kunststücke beschnitten. Es ist lächerlicher Mißbrauch, wenn man einen Arzt oder Dozenten bei einer gestellten „Intelligenzprüfung“ durchfallen läßt, die ein weißer Halbanalphabet besteht. Im Mißbrauch liegt aber, tief verborgen und verbogen, eine Art Notwehr mit verkehrten Mitteln. Würden die Negermassen wahllos das Wahlrecht erhalten, so würden sie zusammen mit den ungeeignetsten weißen Wählergruppen unter demagogischen Einflüssen räuberische Steuergesetze und gehässige Klassengesetze durchdrücken. Ein nicht unbeachtlicher Teil der Neger ist so wie ein Teil der Weißen, z. B. die Anhänger des Ku-Klux-Klan, für ein demokratisches Wahlrecht eben noch nicht reif. Wie man einer solchen Ochlokratie ohne Farbenunterschiede vorbeugen kann, ist eine ungeheuer schwierige Frage, die mit der einfachen Formel „jeder Mensch eine Stimme“ nicht zu lösen ist.

Wohnung

In vielen Staaten der USA sind Gesetze erlassen worden, welche die Benachteiligung von Farbigen bei Miete von Wohnungen oder Kauf eines Hauses verbieten, sogar mit Strafe und Schadenersatz bedrohen. Sie drücken Vermieter, Verkäufer und deren Agenten zwischen zwei Mühlsteine. Werden eine oder gar mehrere Wohnungen eines Zinshauses an Neger vermietet, so ziehen die weißen Mieter aus. Der Eigentümer kann nur mehr an Farbige vermieten und erleidet eine Entwertung seines Besitzes bis zu 50 Prozent. Wird ein Haus an eine Negerfamilie verkauft, so verkauft die ganze Straße, die Grundstückpreise stürzen.

Mit diesem einfachen, in jedem anderen Land selbstverständlichen Leitfaden w|re leicht der Ausweg aus dem Labyrinth gesetzlicher und gesellschaftlicher Regeln zu finden, mit denen besonders in einzelnen Südstaaten künstliche, ungerechte, kränkende Unterscheidungen gemacht werden, welche die Beziehungen zwischen den Farben vergiften. Jedes Staatsgesetz, das die gleiche Behandlung aller Kunden öffentlicher Geschäfte oder Transportmitteln verbietet oder verhindert, ist verfassungs- und zweckwidrig. Auf diesem Gebiet sind die Forderungen der Neger durchaus berechtigt.

Schule

Es ist wünschenswert, daß in weißen Klassen auch farbige Kinder sitzen. So lernen Kinder einander in einem Alter kennen, das keine oder nur künstliche Vorurteile kennt.

Wo der Rassenunterschied auch einen Klassenunterschied darstellt, lassen sich bis zu 10 Prozent der niedrigen Klasse assimilieren. Das heißt, eine Gruppe bis zu 10 Prozent mit niedrigeren Lebensgewohnheiten wird auf das Niveau der Mehrheit hinaufgehoben. Ist die Gruppe größer, so zieht sie die Mehrheit zu sich herab. Das strahlt dann ins Heim aus.

So kann durch die Schule das Heim gehoben oder herabgezogen werden.

Die Negerführer haben aber dekretiert, daß eine Klasse mit mehr als der Hälfte weißer Schüler „Segregation“ darstelle. Daher seien so vielfarbige Kinder in die weißen Schulen und so viele weiße Kinder in die farbigen Schulen zu transportieren, daß das Gleichgewicht hergestellt wird. Eltern weißer Kinder wird aber das Recht versagt, ihre Kinder aus einer Negergegend in eine weiße Gegend transportieren zu lassen.

Das ist blanker Unsinn, aber in vielen Gegenden sind die Schulbehörden auf ihn hereingefallen. Hunderttausende von Schulkinder werden viele Kilometer weit hin und her transportiert, mit Millionen von Kosten, Millionen vergeudeter Stunden, welche die Kinder belasten, nur um einem Schlagwort zu gehorchen.

Die Propaganda der Neger hat die auf der ganzen Welt herrschende Nachbarschaftsschule zerstört, mit problematischer Wirkung auf den Lehr- und Erziehungserfolg. Das gilt für die Volks- und Mittelschulen. Auf den Hochschulen, deren Besuch meist vom Wohnsitz unabhängig ist, ist gewiß jede Unterscheidung bei gleicher Eignung zu verwerfen, solange nicht etwa eine künstliche Überflutung einzelner Hochschulen bewirkt wird. Bei der überwältigenden Mehrheit der Hochschulen findet eine solche Unterscheidung auch nicht mehr statt.

Die Arbeitsstätte

In den USA herrscht eine Arbeitslosigkeit von 5 Prozent, aber nur in den unteren Schichten. Während ein Hochschulabsolvent mit einem Anfangsgehalt von 150.000 Schilling wegengagiert wird, füllen neun Millionen Arbeitslose die Straßen — als Folge überhöhter Löhne, die einerseits die Automatisierung forciert haben, anderseits viele Arbeiten unrentabel machen. Die teuerste Maschine wird billiger als die Arbeiter, die sie ersetzt. Wenn Leistungen mehr kosten, als sie vielen Kunden wert sind, so unter bleiben sie. Die Arbeitslosigkeit der USA ist künstlich erzeugt. Diese stehen vor dem Problem, mehr Arbeiter mit niedrigen Löhnen oder weniger Arbeiter mit höheren Löhnen zu beschäftigen. Die Gewerkschaften reden zwar anders, zielen aber auf letzteres.

Aber nur in den unteren Schichten herrscht Arbeitslosigkeit. Darunter leiden die Neger mehr als die Weißen. Sie ist bei ihnen doppelt so hoch. Das ist auf drei Ursachen zurückzuführen: Bevorzugung weißer Arbeiter, geringere Zahl qualifizierter Arbeiter, Gewerkschaftspolitik. Letztere fällt, von der im vorigen Absatz besprochenen Wirkung abgesehen, in die erste Kategorie. Kein Dienstgeber diskriminiert so energisch die farbigen Arbeiter, wie viele Gewerkschaften ihre farbigen Mitglieder. Die Regierung, die sonst mit Gesetzen gegen Diskrimination flugs bei der Hand ist,

traut sich nicht, in das Getriebe der Gewerkschaften, ihrer stärksten Stütze, einzugreifen.

Die Neger wollen sich aber mit dem Grundsatz gleicher Behandlung nicht zufriedengeben Sie verlangen ganz offen „compensatory preference“, Vorzug als Entschädigung für bisherige Zurücksetzung. Sie verlangen bestimmte Quoten, höhere als ihrem Prozentsatz entspricht. Sie übersehen, daß sie damit dem Grundsatz der Gleichberechtigung den Boden abgraben.

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