Finanzierung des ORF: Totsparen darf nicht das Ziel sein
In der Debatte um die (Neu-)Finanzierung des ORF ist es hilfreich, auch einen Blick ins ORF-Gesetz 2001 zu werfen – die letzte intelligente Intervention der ÖVP in Sachen ORF. Ein Gastkommentar.
In der Debatte um die (Neu-)Finanzierung des ORF ist es hilfreich, auch einen Blick ins ORF-Gesetz 2001 zu werfen – die letzte intelligente Intervention der ÖVP in Sachen ORF. Ein Gastkommentar.
Der ORF hat in unserem Staat ein gewaltiges Stück Verantwortung. Er schafft einen Verständigungsbogen. Für ungemein viele öffentliche Fragen. Es braucht Gefäße, um den Menschen zu den großen Fragen unserer Zeit, Ziele, Probleme, Spannungen, Wirklichkeiten wie auch Handlungsmöglichkeiten vor Augen und Ohren zu führen. Dabei soll er auch noch unterhaltsam sein. Und spannend. Alle Radiostationen haben Telefonkontaktsendungen. Tausende und Abertausende Menschen, darunter auch Einsame, Alleingelassene bekommen „Ansprache“ und Bühne für das was ihnen wichtig ist – unbezahlbarer Dienst am Zusammenhalt der Gesellschaft.
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter hat große Verpflichtungen, damit möglichst viele Menschen im Land erreicht werden. Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, das zu beschreiben. Das ORF-Gesetz aus 2001 benennt 19 Schichtungen des öffentlich-rechtlichen Spektrums. Neben Information und Unterhaltung auch Religion, Wissenschaft, Gesundheit, Wirtschaft, Kultur, Sport…
Viel ist „versumpert“ worden
Manches Mal wäre es auch für Gebührenzahlende, politisch Tätige und Journalisten hilfreich, einen Blick in diesen Parlamentsbeschluss zu werfen. Auch Regierenden könnte das ein wenig auf die Beine helfen. Die Regierung Schüssel hat 2001 diese Gesetzesnovelle initiiert. Aufbauend auf eine umfassende Beurteilung und daraus folgender Vorschläge einer Kommission, geleitet von Gerd Bacher, dem langjährigen ORF-Chef. Diese Gesetzesnovelle 2001 war die bislang letzte intelligente Intervention der ÖVP in Sachen ORF.
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