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Kärnten kappt Politikerbezüge

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Die Zeichen stehen für Politiker in unserem Land nicht gut. Die Skandale der vergangenen Jahre, beginnend mit dem Bauring über AKH bis zum burgenländischen Wohnbaudebakel, haben das Ansehen der Politiker arg ramponiert. Es wieder herzu- . stellen wird Jahre dauern.

Hauptangriffspunkt sind immer wieder die Doppel- und Mehrfachbezüge, obwohl ein einziger ausreichen würde, seinen Mann gut zu ernähren. Schließlieh meinte Landesrat Hans Schober erst kürzlich im Kärntner Landtag, daß es nur schwer möglich sei, mehr als eine politische Funktion voll zu erfüllen. Politiker sollten ihr Geld wert sein und dies durch Leistung beweisen.

Die Bezahlung von Politikern hat in der breiten Öffentlichkeit zu einer lebhaften Diskussion geführt. Immer mehr setzen sich die Länderparlamente und der Nationalrat aus Beamten und Parteisekretären zusammen. Sie spiegeln dadurch bei weitem nicht die berufliche Zusammensetzung der Bevölkerung wider, sondern haben eine arge Schlagseite erfahren.

Beamte werden vom Dienst freigestellt, erhalten ihre Bezüge weiter, während der freiberuflich

Tätige oder der Privatangestellte Urlaub und Freizeit für seine politische ^Funktion heranziehen muß. Einkommenseinbußen sind unvermeidlich. Die andere Folge dieses Faktums ist, daß die Abhängigkeit des Politikers von seiner Partei immer größer wird. Er wird trachten, Konflikten aus dem Weg zu gehen, denn die Zahl derjenigen, die dank ihrer politischen Funktion in eine Einkommenskategorie gelangen, die von ihrer Ausbildung her kaum erreichbar wäre, wird immer größer. Da lohnt es sich schon einmal, auch einem Parteibeschluß zuzustimmen, den man im Grunde nicht billigt.

Ausgelöst durch einen Eklat in der jüngsten Bezirksstadt des Landes, in Feldkirchen, sah sich der Gesetzgeber veranlaßt, klare Verhältnisse zu schaffen. Werner Lechner, der Bürgermeister Feldkirchens, ist Bundesbahner. Die ÖBB zahlten, ohne Dienstleistung ihres freigestellten Beamten, dessen Bezüge weiter, die aber wiederum von der Gemeinde refundiert werden mußten.

Da die Bürgermeister in Kärnten in Gemeinden von mehr als 10.000 Einwohnern praktisch einen Vollberuf innehaben und entsprechend entlohnt werden, drängten die beiden Oppositionsparteien auf Klärung der Lage.

Das Stadtoberhaupt wollte den Vorwurf des ungerechtfertigten Doppelbezuges nicht auf sich sitzen lassen und brachte die Klage ein. Die gerichtliche Entscheidung steht noch aus, doch hat der Landesgesetzgeber inzwischen gehandelt.

Der Kärntner Landtag steht in Ubereinstimmung mit der Landesregierung auf dem Standpunkt, daß eine Tätigkeit nur einmal entgolten werden könne. Man ging sogar noch einen Schritt weiter und fand, daß der Politiker in Pension nicht über mehr Einkünfte verfügen dürfe als während der Aktivzeit. Die Höhe der Pension wurde mit rund 66.000 Schilling festgesetzt.

Es könnte nämlich durchaus geschehen, daß alte Gehaltsrechte wieder aufleben, etwa eines Landesbeamten, der zuletzt Regierungsmitglied war. Hier wurde durch eine oberstgerichtliche Entscheidung bereits ein Erkenntnis gefällt, das die Vorgangsweise des Kärntner Landtages stützt.

Der 1973 gestürzte Landeshauptmann Hans Sima glaubt sich bei der Pensionsregelung benachteiligt und rief den Verfassungsgerichtshof an. Er wollte zu seiner Pension als Landeshauptmann noch die eines Landtagsabgeordneten haben. Sima hatte nämlich bis zuletzt als einziges Regierungsmitglied sein Abgeordnetenmandat nicht zurückgelegt.

Der Ex-Landeshauptmann drang mit seinem Vorhaben nicht durch und muß sich mit seiner Pension als Landeshauptmann „begnügen”. Hier wurde die Notbremse gezogen, was für künftige Pensionsgelüste von Politikern aller Kaliber nicht ohne Einfluß bleiben dürfte.

Bundeskanzler Bruno Kreisky sah sich bekanntlich im Zusammenhang mit seiner Wieder kandi-datur in jüngster Zeit veranlaßt, an die Mitglieder seines Kabinetts zu appellieren, ihre Nationalratsmandate abzugeben, um Nachwuchspolitikern eine Chance zu bieten.

Der Autor ist Chefredakteur der „Kleinen Zeitung” in Klagenfurt

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