Gretchenfrage Konzil

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Papst Franziskus hat die weitgehende Freigabe der vorkonziliaren Liturgie durch seinen Vorgänger wieder kassiert. Ein verständlicher Schritt. Aber die Diskussionen sind nicht zu Ende.

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Papst Franziskus hat die weitgehende Freigabe der vorkonziliaren Liturgie durch seinen Vorgänger wieder kassiert. Ein verständlicher Schritt. Aber die Diskussionen sind nicht zu Ende.

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Vor 14 Jahren war die Freigabe der vorkonziliaren Liturgieformen durch Benedikt XVI. eine (böse) Überraschung. Dass Nachfolger Franziskus diesbezüglich wieder restriktiver sein wollte, war erwartet worden. Überraschend dann aber doch, dass der gegenwärtige Papst mit dem Motu Proprio „Traditionis custodes“ die diesbezüglichen Bestimmungen des Vorgängers von 2007 ohne Wenn und Aber kassiert hat.

Man findet Gründe für die bislang bei Franziskus ungekannte Klarheit. Zum einen baute Benedikts XVI. Versuch, die vorkonziliare Liturgie als „außerordentlichen Ritus“ weiterleben zu lassen, auf der Fiktion einer Kontinuität auf, die der emeritierte Papst überhaupt ans Zweite Vatikanum anlegte. Aber auch die Liturgiereform bemühte sich um Kontinuität – der Römische Messkanon der tridentinischen Liturgie etwa ist weitgehend auch nach der Reform als Erstes Eucharistisches Hochgebet erhalten geblieben. Und die nachkonziliare Liturgie schaffte das Latein mitnichten ab – der neue Ritus kann ebenfalls auf Latein gefeiert werden.

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