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MIT BLICK AUF EG

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Für die Universitäten wird an einer Reform des UOG (Universi-tätsorganisationsgesetz) gearbeitet. Ziel ist die Steigerung der Effizienz, größere Flexibilität.

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Für die Universitäten wird an einer Reform des UOG (Universi-tätsorganisationsgesetz) gearbeitet. Ziel ist die Steigerung der Effizienz, größere Flexibilität.

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Nicht unmittelbar betroffen von den neuen gesetzlichen Maßnahmen sind die Kunsthochschulen, die nicht Gegenstand des UOG, sondern des Kunsthochschulorganisationsge-setzes (KHOG) sind, wobei die Akademie der bildenden Künste am Wiener Schillerplatz zusätzlich eine Ausnahme darstellt. Gleichsam als Verbeugung vor der Geschichte, folgt sie den Bestimmungen des AOG, des Akademieorganisationsgesetzes. Unter das KHOG fallen die Hochschule für Musik und darstellende Kunst und die Hochschule für angewandte Kunst in Wien, die Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum” in Salzburg, die Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz und die Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz.

Klar ist für alle Beteiligten, daß nach der Universitätsreform auch für die Kunsthochschulen, die ganz unterschiedliche Ausbildungen wie etwa für bildende und darstellende Kunst sowie für Musik anbieten, Veränderungen angesagt sind. Schon sind einzelne Arbeitskreise eingerichtet worden, „doch die Entwicklung scheint so zu sein, daß separate Betrachtungen stattfinden müssen”, betont Ministerialrat Helga Dostal vom Wissenschaftsministerium.

Gilt für Musikhochschulen häufig das Prinzip des Einzelunterrichts (ein Student und ein Lehrer arbeiten konzentriert miteinander), erfolgt der Schauspielunterricht in Kleingruppen von drei bis fünf Personen, während die Ausbildung im Meisterklassenbetrieb bei der bildenden Kunst eine bedeutend höhere Anzahl von Studierenden erlaubt. An der Akademie für bildende Künste stehen 600 Studenten 200 Personen gegenüber, die für Unterricht, Verwaltung und all jene Tätigkeiten zuständig sind, die den Betrieb der Akademie reibungslos aufrecht erhalten. Das sind Verhältniszahlen, von denen Juristen und Mediziner nicht einmal zu träumen wagen.

Eine wesentliche Veränderung wird sich durch die Teilnahme Österreichs am EWR beziehungsweise an der EG ergeben. Sollten bis dahin keine Studiengebühren eingeführt sein, werden ab diesem Stichtag alle Bürger von EG-Ländem zu Bedingungen der Inländer studieren dürfen: also gratis. Die Regelung für Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland -bisher sind sie nur dann in Österreich studienberechtigt, wenn sie im eigenen Land einen Studienplatz nachweisen können - wird mit Sicherheit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht standhalten, ist man im Ministerium überzeugt. Dann wird sich aber auch ein Mehrbedarf an Budget und Raum ergeben, der sämtlichen Überlegungen von Effizienz und Evaluierung zuwiderläuft.

Wie schwierig Eingriffe im Bereich der Kunsthochschulen sind, läßt sich exemplarisch an einem Beispiel der Akademie für bildende Künste zeigen. Bewilligt werden vom Wissenschaftsministerium eine bestimmte Anzahl von Lehrstunden und eine dazugehörige Finanzgröße. Wie die Anzahl der Lehrstunden auf die einzelnen Institute aufgeteilt wird, liegt im Autonomiebereich der einzelnen Hochschule.

Vielgestaltigkeit erhalten

Ein Institut am Schillerplatz meldete einen Mehrbedarf von zwölf Stunden an, um allen Studenten Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten zukommen zu lassen. Die zwölf Stunden wurden ausdrücklich vom Ministerium genehmigt. Die Akademie hat jedoch die Annahme verweigert, weil sie einen Eingriff des Ministeriums in ihre inneren Angelegenheiten witterte. In der Zwischenzeit wissen die Ablehner, daß das Ministerium berechtigt ist, gewünschte Mehrzuweisungen vorzunehmen. Leidtragende waren Studenten, die durch diese Vorgangsweise ihre Studien nicht im gewünschten Maße fortsetzen konnten.

Ziel einer Reform der Kunsthochschulen muß es also sein, die Vielgestaltigkeit der einzelnen Hochschulen aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig muß wegen der Anpassung an die EG (beziehungsweise den EWR) über die Einführung von Studiengebühren nachgedacht werden. Die Gebühren müßten so hoch sein, daß sie finanziell den Hochschulen etwas bringen, den ewig Studierenden abhalten und durch ein ausgereiftes Stipendienmaß-nahmenpaket müßte auch weiterhin der Zugang für alle Bevölkerungskreise möglich sein.

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