Transparenz ohne höheren Zweck

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Vor einem Jahr heiß diskutiert, ist es kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes ganz still um die Transparenzdatenbank. Dabei ist sie in der kommenden Form nach wie vor umstritten.

"Wer Förderungen erhält, soll dazu stehen", sagt Hannes Füreder, Vorstand des Wirtschaftsforums der Führungskräfte. Die Transparenzdatenbank, die mit 1. Jänner 2011 eingeführt wird, sei eine nötige Einrichtung - mit der die Regierung in letzter Konsequenz aber seinen größten Wunsch umgeht: Absolute Transparenz wird es nicht geben. Herr X wird auch künftig nicht per Mausklick erfahren, was Arbeitskollegin Y oder deren Babysitterin umsetzt, und welche Sozialleistungen sie erhalten.

Die Transparenzdatenbank wurde stets emotional debattiert. Am 14. Oktober 2009 wünschte sich Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) "die Einführung eines Transferkontos, auf dem alle staatlichen Beihilfen pro Haushalt dargestellt werden. Ein Konto, das mehr Transparenz bringt, mehr Gerechtigkeit und mehr Leistungsbewusstsein". Die Diskussion spitzte sich rasch in den Begriffen "Neiddebatte" und "soziale Hängematte" zu. Erstere ortete die Wiener SPÖ-Stadträtin Sonja Wehsely, deren Partei sich auf Bundesebene quer legte: Die ÖVP betreibe eine "Entsolidarisierung" von "Mittelstand und sozial Schwächeren". Die "Hängematte" stammt von Pröll selbst: Sozialhilfen müssten mehr ein Sprungbrett für den gesellschaftlichen Aufstieg werden, als dass sich Bezieher darauf ausruhten. Vor allem das ÖVP-Bestreben, mehr Transparenz zuerst bei künftigen Beziehern der ebenfalls geplanten Mindestsicherung - einem Lieblingsprojekt der Sozialdemokraten - zu schaffen, führte zu Verstimmungen.

Entspannung brachte die Feststellung, dass Staatszuschüsse nicht zwingend für jedermann einsehbar sein müssten - und dass jene, denen finanzielle Hilfen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, nicht die einzigen Profiteure der öffentlichen Hand sind: Auch Subventionen für Unternehmer und Landwirte sollten in der Transparenzdatenbank, wie das heiße Eisen nun hieß, aufscheinen; ebenso Erwerbseinkünfte, Pensionszahlungen, Familienbeihilfen und vieles mehr. Sprich, was die Bürger an Geld einnehmen, an verschiedene Behörden abgeben und von diesen (zurück-)erhalten - inklusive Sachleistungen wie einem Kindergarten- oder Studienplatz. Die SPÖ sagte schließlich "ja", als die ÖVP ihre Zustimmung zur Mindestsicherung signalisierte.

Wenig Infos für Förderstellen

Alles mündete in einen Gesetzesentwurf, auf den über 60 Stellungnahmen verschiedener Institutionen folgten. Von der Bischofskonferenz über den Rechnungshof bis zur Universitätenkonferenz wurde die Datenbank als Bereicherung gesehen. Aber es hagelte auch Kritik. Unklar blieb vielen, welchen höheren Zweck das Ganze hat - schließlich veranschlagt die Regierung Millionen für den erwarteten Verwaltungsaufwand. Zwar solle der einzelne Bürger (bzw. einzelne juristische Personen) via Internet Einsicht erhalten, inwiefern er staatlicher Nettozahler oder -empfänger ist; aber die auszahlenden Stellen erhalten keine Rückmeldung, wenn einander ausschließende Gelder - z.B. aus einem Länder- und aus dem Bundestopf - parallel bezogen werden.

Stattdessen gibt es eine anonymisierte Auswertung "für planerische und steuernde Zwecke": Die Transparenzdatenbank lässt die Abfrage zu, dass es z. B. 1000 Bezieher zweier Förderungen gibt, von denen 15 beide empfangen. Wer diese 15 sind, bleibt jedoch - auch aufgrund des Datenschutzes - im Dunkeln. Hans Zeger, Obmann der Arge Daten, erläutert, dass es "nur bei wesentlichen Bedürfnissen" einen "Eingriff in die bürgerliche Privatsphäre" geben dürfe. Etwa, wenn es um die öffentliche Sicherheit oder unser wirtschaftliches Wohlergehen gehe. Nicht aber, um z. B. Bezieher von Kinderbetreuungsgeld aufzudecken, die ein unzulässig hohes Einkommen haben. Dennoch sei die Umsetzung des Gesetzes in puncto Datenschutz zu beobachten, so Zeger.

"In dieser Form ist die Transparenzdatenbank nicht sinnvoll", sagt Adolf Buxbaum, Referent für Sozialpolitik bei der Wiener Arbeiterkammer. "Im Endeffekt werden wir eine Häufigkeitszählung haben: Wie oft gibt es Zwei- oder Dreifachförderungen? Aber abstellen können wir sie nicht." Der "Einblick für fördernde Stellen" wäre wichtig, um das von vornherein zu verhindern.

Bedenken, dass der elektronische Zugang Personen ohne Internetanschluss von der Datenbank abschneide, entkräftet Christoph Matznetter. Der SPÖ-Abgeordnete ist Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments, der Mitte November zu dem Gesetz tagte. "Der Zugang ist etwa über die Gemeindestuben gewährleistet", beruhigt er. Als Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands (SWV) sieht er ein anderes Problem. Inakzeptabel sei, dass jemand durch Konzernverschachtelungen mehrmals Förderungen in Anspruch nimmt, hatte der SWV in seiner Stellungnahme geschrieben. Wenn es einer darauf anlege, sei das möglich, gibt Matznetter zu. Dafür fand der Finanzausschuss keine Lösung.

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