Kirchenkampf um die Familie: Weiter denken

19451960198020002020

Beim Thema Familie klaffen katholische Lehre und Praxis der Menschen weit auseinander. Wird die kommende Bischofssynode dies auch als Anfrage an die Lehre begreifen können?

19451960198020002020

Beim Thema Familie klaffen katholische Lehre und Praxis der Menschen weit auseinander. Wird die kommende Bischofssynode dies auch als Anfrage an die Lehre begreifen können?

Werbung
Werbung
Werbung

Vom 5. bis 19. Oktober findet in Rom die erste Sitzungsperiode der Bischofssynode zum Thema "Familie im Kontext der Evangelisierung" statt. Bei kaum einem anderen Thema scheiden sich in der katholischen Kirche derart die Geister wie bei Fragen von Beziehung, Sexualität oder - speziell - dem Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. (Redaktion: Otto Friedrich)

Fünfzig Jahre nach dem Konzil findet in zwei Etappen die Bischofssynode zum Thema Familie statt. Vorab gab es dazu erstmals eine breit angelegte Befragung bis auf die Ebene der Pfarrgemeinden. Deren weltweite Ergebnisse wurden im Juni als Instrumentum laboris (Arbeitspapier) veröffentlicht, das die Gesprächsgrundlage für die erste Sitzungsperiode bildet.

Damit sehen sich die 253 Synodenteilnehmer großen Herausforderungen gegenüber. Denn das Wissen um die katholische Lehre zur Familie ist im "Volk Gottes allgemein eher spärlich". Zwar werde sie dort, wo sie getreu weitergegeben wird, auch "von einem Großteil der Gläubigen mit Freude angenommen", zugleich haben aber in Kenntnis dieser Lehre "viele Christen Schwierigkeiten, sie ganz anzunehmen" - insbesondere "im Hinblick auf die Geburtenkontrolle, Scheidung und Wiederheirat, Homosexualität, Zusammenleben, Treue, In-vitro-Fertilisation usw."

Als einige Gründe für diese Schwierigkeiten werden im Instrumentum laboris zuvorderst "der Mangel an authentischer christlicher Erfahrung", darüber hinaus der "wachsende Kontrast" zwischen kirchlichen und soziokulturellen Auffassungen in Bezug auf partnerschaftliche Lebensformen, aber auch "die neuen Technologien; der Einfluss der Massenmedien; die hedonistische Kultur; der Relativismus; der Materialismus; der Individualismus; der wachsende Säkularismus" genannt.

Diskrepanz zwischen Lehre und Praxis

Entlang dieses Befundes könnte die Synode einem Denkformat folgen, wonach es nicht darum geht - wie etwa der St. Pöltner Bischofsvikar Helmut Prader betonte -, "die Lehre der Kirche zu ändern, sondern neue und bessere Wege der Verkündigung zu finden und den Eheleuten und Familien zu helfen, die Lehre der Kirche umzusetzen und freudig zu leben". Die Diskrepanz zwischen Lehre und Praxis wäre also durch bessere Vermittlung der Lehre zu überwinden.

Diese Sicht auf die Problemlage operiert meist mit dem Unterschied des entscheidend Christlichen, der klare Abgrenzungen zu bloß lauen oder lehramtskritischen Christen (wozu auch Theologen und Bischöfe gehören) und ebenso zu vielen Entwicklungen der Moderne markiert. Durch solche Abgrenzungen wird zwar die Lehre stabilisiert, zugleich versteht man aber nicht, warum diese immer weniger verstanden und angenommen wird. Dass die im Volk Gottes oft anders realisierte Praxis auch eine Anfrage an die Lehre sein könnte, wird mit dem Hinweis auf deren unveränderliche Grundsätze bestritten. Doch worin bestehen diese Grundsätze?

Blick auf die Vorgänge beim Konzil

Blicken wir kurz auf das II. Vatikanum zurück. Damals waren die Konzilsväter mit einem von Rom vorbereiteten Text zum Thema Ehe und Familie konfrontiert, der unverändert die Grundsätze der bisherigen Lehre aufwies. Hierzu gehörte eine völlig juridische und naturrechtliche Sicht der Ehe. Als Sakrament war sie wesentlich ein (von Christus gestifteter) Vertrag zwischen Getauften und der primäre Ehezweck war die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft. Von der ehelichen Liebe war nur sekundär die Rede. Auch die von Gott gestiftete hierarchische Familienordnung, wonach die Frau dem Mann untergeordnet ist und ihre natürliche Bestimmung "vor allem in der Familie und durch die Familie" (Pius XII.) findet, war ein Grundsatz katholischer Familienlehre.

Bekanntlich akzeptierten die Konzilsväter diese Textvorlage nicht, da sie nichts von der von Johannes XXIII. verlangten Öffnung der kirchlichen Fenster erkennen ließ. Darum wurde in einem mühsamen Prozess ein neuer Text erarbeitet, der nun im Dialog mit der Welt von heute die Zeichen der Zeit im Licht des Evangeliums deutete. Das geschah auf Basis eines veränderten Offenbarungsverständnisses, wonach Gott nicht diverse Inhalte des Glaubens und der Moral, sondern sich selbst als "überströmende Liebe" den Menschen mitteilt -und ihn hierin seine Würde und Berufung entdecken lässt. Das unterscheidend Christliche ist daher zuallererst Entgrenzung, da alle Menschen Adressaten dieser Liebe Gottes sind, weshalb ein Dialog mit ihnen unerlässlich ist.

Auf diese Weise wurden im Konzilsdokument Gaudium et spes Ehe und Familie primär als "Gemeinschaft der Liebe" begriffen, die durch ein "unwiderrufliches personales Einverständnis" von Mann und Frau gestiftet wird. Im Kontext dieser personalen Perspektive wurde die Ehe auch in ihrer sozialen und theologischen Dimension als Institution und Sakrament verdeutlicht. Aufgrund vielfältiger Widerstände gegen die damit verbundene Relativierung bisheriger Grundsätze ist aber auf dem Konzil "eine befriedigende Integration der verschiedenen Dimensionen der Ehe in eine personale Perspektive noch nicht gelungen"(Walter Kasper).

Eine solche Integration ist bis heute uneingelöst. Sie wurde nachkonziliar auch durch diverse römische Dokumente maßgeblich blockiert, da diese wieder verstärkt auf vorkonziliare Denkformate zurückgriffen. Daraus entstand eine unvermittelte Mischung aus personaler, naturrechtlicher und juridischer Denklogik, wobei im Entscheidungsfall das höhere Gewicht den beiden letztgenannten Logiken zuerkannt wurde und wird.

So basiert die katholische Lehre zur Geburtenregelung als auch Homosexualität oder In-vitro-Fertilisation weiterhin auf einer vorkonziliaren Logik des Naturrechts. Zwar hat sich vor allem Johannes Paul II. um eine personalistische Vertiefung der konziliaren Ehelehre bemüht, indem er das Wesen der Ehe "letztlich von der Liebe her bestimmt" begreift. Diese Bestimmung gilt für ihn aber nicht in normativen Fragen. Angesichts der "intimsten Verflechtung von Natur und Person" versteht er die Norm der Naturordnung "elementarer und grundlegender" als die aus der Personwürde abgeleitete Norm, der nur eine "vervollkommnende Rolle" zukommt. Damit interpretiert er das Personale von der Natur her und nicht umgekehrt.

Die vorkonziliare Logik des Naturrechts

Doch die Natur ist niemals von sich aus normativ, sondern nur in der Weise, wie sie von Personen her als normativ begriffen wird. Wird dieses erkenntnistheoretische Faktum ignoriert, dann verweist das auch, wie der damals junge Theologe Joseph Ratzinger in einem Artikel 1964 schreibt, auf "'ideologische' Elemente", da man über die Naturrechtslehre oft eine "Vernachlässigung des Geschichtlichen zugunsten des Spekulativen" sowie "eine starke Option in Richtung auf das Konservative" bewirken will. Diese Form der Berufung auf das Naturrecht steht daher meist für einen veränderungsunwilligen Konservatismus, dem die Anschlussfähigkeit an die Moderne fehlt. Weithin sorgt sie auch, wie der Bischof von Antwerpen, Johan Bonny, vor Kurzem in persönlichen Erwartungen zur Bischofssynode festhält, "im ethischen Kontext von Ehe und Familie für beträchtliche Verwirrung, Missverständnisse und Widerstände".

Das trifft auch auf die Themen Scheidung und Wiederheirat sowie nichteheliche Lebensformen zu, die infolge einer juridischinstitutionellen Argumentation als irreguläre Situationen gelten. Demnach ist jeder Sexualakt außerhalb der Ehe Unzucht. Dass dieses Urteil aber gleichermaßen für verbindlich Zusammenlebende auf dem Weg zur Ehe gilt wie auch für promiskuitive Sexualverhaltensweisen, ist kaum vermittelbar. Daher wirkt diese Norm, da sie unterschiedliche Situationen nicht berücksichtigt, "für die Formung des Gewissens eher provozierend als orientierend"(Alfons Riedl).

Darum können auch wiederverheiratete Geschiedene meist nicht verstehen, warum sie bei Verzicht auf Sexualverkehr die Eucharistie empfangen können. Sofern aber die sakramentale Ehe juridisch gültig und somit unauflöslich ist, würde die zivilrechtlich geschlossene Zweitehe den "Charakter eines permanenten Ehebruchs" (Bruno Schüller) annehmen.

Juridischer Fokus auf die Gültigkeit der Ehe

Doch wie kann die Ehe als Sakrament das unlösbare Verhältnis der Liebe Christi zur Kirche zeichenhaft abbilden, wenn sie faktisch nicht mehr besteht? Wird so das Ehesakrament nicht zu einem leeren Zeichen? Viele weitere Fragen wären hier zu stellen. Sie würden allesamt zeigen, dass der juridische Fokus auf die Gültigkeit des Ehesakramentes weder der personalen Wirklichkeit der Ehe noch der Realität des Zerbrechens der Ehe angemessen gerecht wird. Zudem hat das ursprüngliche Jesus-Wort von der Unauflösbarkeit der Ehe "noch nicht die Funktion eines Rechtssatzes besessen"(Michael Theobald).

Nimmt man daher die vorsynodalen Umfrageergebnisse in ihrer gesamten Breite wirklich ernst, dann wird auf der Synode auch über die Denkformate der Lehrinhalte zu diskutieren sein. Dabei geht es nicht um die "Dramaturgie des Zuschneiderns geistiger Stoffe zu konfektionsmäßiger Absatzfähigkeit"(Robert Musil). Vielmehr geht es darum, den personalen Zuschnitt des Konzils theologisch weiter zu vertiefen, um die Würde und Berufung des Menschen auch in den strittigen Themen praxisnäher erhellen zu können. Derart könnte die Familiensynode eine neue Phase der Konzilsrezeption einleiten.

Der Autor ist Professor für Theol. Ethik an der Kath.-Theol. Fakultät der Uni Wien

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung