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Positive Entwicklung

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Die zum Teil nicht sehr guten Erfahrungen, die die Kirche nach dem 1964 Unterzeichneten Übereinkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und der ungarischen Regierung machen mußte, lassen dieses Zögern verständlich erscheinen. Allerdings dürfte die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche in Jugoslawien in den vergangenen Monaten auch bei kritischen Beobachtern im vatikanischen Staats- Sekretariat durchaus positiv beurteilt worden sein. Das Tito-Regime legte seit dfer Vertiagsunterzeich- nung im vergangenen Juni noch mehr als in den letzten Jahren betontes Entgegenkommen gegenüber der Kirche an den Tag. Es konnten erstmals wieder große kirchliche Feierlichkeiten, an denen auch ausländische Persönlichkeiten und Delegationen teil nahmen, abgehalten werden, und die Behörden erleichterten die Durchführung dieser Veranstaltungen noch durch administrative Maßnahmen. Umgekehrt bewies die Kirche, daß sie angesichts einer toleranten Haltung des Regimes auch ihrerseits durchaus dem Staat als obrigkeitlicher Ordnung die gebührende Loyalität entgegenzubringen bereit ist.

Auch auf anderen Gebieten machte sich die durch das Abkommen gestärkte Stellung der Kirche, ebenso wie die Absicht der Regierung, eine möglichst weitgehende Normalisierung ihres Verhältnisses zur katholischen Kirche herbeizuführen, bemerkbar. So wurden lange verweigerte behördliche Genehmigungen für den Neubau von Kirchen erteilt, Klöster konnten neu errich-

tet werden. Erleichterungen für die kirchliche Publizistik waren festzustellen, und die Bischöfe konnten sogar in einem Hirtenbrief die Gläubigen auffordern, keinen Druck zu fürchten, wenn sie ihre Kinder in den Religionsunterricht schicken. In allen Stellllungnahmen, öffentlichen Predigten und Ansprachen hoher Vertreter der Kirche kam jedoch nicht nur die Festigkeit in der Behauptung des wachsenden kirchlichen Lebensraumes, sondern auch gleichzeitig eine betont maßvolle Haltung gegenüber dem Staat zum

Ausdruck. Man darf annehmen, daß diese Einstellung die - ausdrückliche Billigung dies Vatikans findet.

Jugoslawien als Beispiel

Das knappe halbe Jahr seit der Unterzeichnung des Abkommen Vatikan—Belgrad bis zu der nunmehr erfolgten Wiederaufnahme der gegenseitigen Beziehungen war zweifellos für das künftige Verhältnis von Kirche und Staat in Jugoslawien sowie zwischen dem Tito- Regime und dem Heiligen Stuhl von großer Bedeutung. Es hat dazu geführt, daß das vielleicht bestandene Mißtrauen gegenüber den Absichten des Vertragspartners mehr und mehr geschwunden und dtie Richtigkeit des „neuen Kurses“ heute unbestritten ist. Man wird in der Annahme nicht fehlgehen, daß die gegenwärtigen, sich stetig noch bessernden Beziehungen zwischen dem Staat und der Kirche in Jugoslawien, die zweifellos beiden Seiten erhebliche Vorteile bringen, von Vertretern des Vatikans als Beispiel ins Treffen geführt werden, wenn es gilt, Abkommen über das Kirche-Staat-Verhält- nis mit anderen kommunistischen Regierungen zu schließen.

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