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Ein Prozeß nach dem AKH-Urteil

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Daß bei den Urteilen beim ersten AKH-Prozeß kein Angeklagter imgeschoren davongekommen ist, festigt fraglos das Vertrauen der Österreicher in die Arbeit ihrer Justiz.

Es war eine Mammutarbeit in kurzer Zeit. Würden doch nur alle anstehenden Prozesse, auch die kleinen, ähnlich zügig vorbereitet und geführt! So aber muß man in Zeiten allgemeiner Zufriedenheit mit unserer Rechtssprechung oft unzufrieden sein.

Für dieses Eiltempo war aber sicherlich ausschlaggebend, was bei der Urteilsbemessung keinerlei Rolle hat spielen dürfen: Der Druck der öffentlichen Meinung, die Schuld- und Freisprüche, die sich auf Vorurteile abgestützt haben. Der Versuch, aus der Bemessung des Strafausmaßes eine Art Totospiel gleich zu Prozeßbeginn zu machen, zählt wohl zu den gräßlichsten Randerscheinungen dieses ersten AKH-Verfahrens.

Im Gegensatz dazu haben weder Name noch Person für Untersuchungsrichterin Helene Partik- Pablė, für Staatsanwalt Herbert Hofer und für Richter Paul Weiser eine Rolle gespielt. Dächten nur alle so, könnten hierzulande auch andere Erscheinungen verfolgt werden, etwa die Fälschung von politischen Plakaten.

Zugegeben ist aber der Kampf gegen die Korruption bedeutsamer. Und daher rührt auch die teilweise Befriedigung über das Strafausmaß, das über Geber und Nehmer verhängt wurde.

Uber Nehmer? Eine wohlwollende Bezeichnung.

Adolf Winter hat doch nicht nur etwas genommen, was ihm nur mühsam aufgedrängt wurde. Nein, er hat beinhart gefordert!

Durch seine Unbescholtenheit, jedoch in keinem Anklagepunkt geständig, bekam er dafür die gemilderte Strafe von neun Jahren. Ob das ein entsprechend hartes Urteil ist, hatte das Gericht abzuwägen.

Mißt man diese neun Jahre an den Strafen, die über nicht minder unbescholtene und teils geständige Zahler verhängt wurden, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Und ob die Spanne des Strafausmaßes tatsächlich so befriedigend ausgefallen ist, sei dahingestellt. Doch nicht zuletzt damit werden sich jetzt auch die Berufungsinstanzen auseinanderzusetzen haben.

Der erste AKH-Prozeß ist abgeschlossen. Weitere Verfahren, auch jene’zur Schadenswieder- gutmachung, werden folgen.

Die Urteile vom 27. November werden eine Signalwirkung haben. Sie warnen davor, den Rahmen, den Gesetze abstecken, zu verlassen. Und das ist gut.

Noch besser wäre freilich, wenn sich alle AKH-Beteiligten in Politik, Wirtschaft und Beamtenschaft jener ungeschriebenen Gesetze erinnerten, zu denen das geschriebene und gesprochene Recht nur eine Ergänzung sein kann. Aber dieser Prozeß geht nur sehr langsam voran.

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