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Gestritten wurde schon immer
Bischofsbestellungen waren, wie der Kirchenhistoriker Gerhard Hartmann in seinem neuen Styria-Buch „Der Bischof " nachweist, immer ein „heißes Eisen". Doch die umstrittenen Entscheidungen der jüngsten Zeit in Salzburg, Köln und Chur (nicht Trier, wie es auf der Rückseite des Buches heißt - leider nicht der einzige Druckfehler in diesem wichtigen Werk) sind noch in lebhafter Erinnerung, und mit ihnen setzt sich der Autor auch besonders auseinander.
Vorher aber unternimmt er einen aufschlußreichen Streifzug durch die Kirchengeschichte, die bekannt -lich höchst unterschiedliche Formen der Bischofsbestellung erlebt hat, angefangen vom Losentscheid für Matthias in der Apostelgeschichte. Lange Zeit wählten Kleriker und Laien den Bischof, zumindest aber galt der Grundsatz, daß der Erwählte die Zustimmung von Klerus und Volk seiner Diözese haben mußte. Erst ab dem 13. Jahrhundert erlangten die Päpste entscheidenden Einfluß.
Hartmann zeigt dann auf, wie es im Lauf der Geschichte im deutschen Sprachraum zu den heute gültigen, auch in Konkordaten festgelegten, von Diözese zu Diözese verschiedenen und mitunter recht komplizierten Regelungen gekommen ist. Sie räumen in gar nicht wenigen Fällen (in Salzburg, in einigen Schweizer Bistümern und in den nichtbayerischen deutschen Diözesen) den Domkapiteln ein Mitspracherecht ein. Daß es trotz dieser Regelungen zu Unstimmigkeiten kommen kann, und zwar nicht nur bezüglich der ernannten Personen, sondern auch bezüglich der rechtlich korrekten Form ihrer Bestellung, haben gerade die Fälle Salzburg, Köln und Chur vor Augen geführt. Hartmanns Darstellung der rechtlichen Lage und der teils bisher unbekannten Vorgänge um diese Bischofsbestellungen ist wirklich lesenswert.
Laut Hartmann ist Rom im Fall Köln bis an den „Rand einer Konkordatsverletzung" gegangen, letztlich sei aber dort alles rechtskonform abgeschlossen worden. Dagegen sei der Streit um die Ernennung von Wolfgang Haas zum Bi-schof-Koadjutor mit Nachfolgerecht in Chur - wobei das Wahlrecht des dortigen Domkapitels umgangen wurde - noch keineswegs vorbei. In diesem Fall und hinsichtlich der letzten Bischofsbestellungen in Österreich meldet Hartmann Zweifel an der Korrektheit des römischen Vorgehens an.
Die bemerkenswerte These des Autors, bei den Bischofsbestellungen in Salzburg und Feldkirch habe der Heilige Stuhl das Konkordat mit der Republik Österreich verletzt, ist eine eigene Erörterung wert (siehe Seite 1).
Hartmann, der sich bei der Präsentation seines Buches zur „Mitte" in der Kirche bekannte und Polarisierungen entgegenwirken will, macht in dankenswerter Weise deutlich, daß die Form von Bischof sbestellungen nicht an unveränderliche Glaubenssätze gebunden ist. Kritik in einzelne^ Fällen bedeute daher keine „Lieblosigkeit" gegenüber der Kirche. Als Modell für die Zukunft stellt er ein durch Konkordate abgesichertes erweitertes Domkapitelwahlrecht zur Diskussion.
Vor allem aber weist er darauf hin, wie fragwürdig es ist, wenn der Heilige Stuhl, um bestimmte Personen (die unter Umständen nur wenige Jahre als Bischöfe agieren) durchzusetzen, die oft langfristige Verärgerung großer Teile der Ortskirche und die Gefährdung konkordatsmäßig abgesicherter Vorteile für die Kirche in Kauf nimmt.
DER BISCHOF. Seine Wahl und Ernennung -Geschichte und Aktualität. Von Gerhard Hartmann. Styria Verlag, Graz 1990.256 Seiten, kart, öS 240,-.
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