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Kommende Woche wird in Österreich ein Volksbegehren für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz abgehalten. Uber 60 Natur- und Tierschutzvereine haben sich zu diesem Zweck zu einer Plattform zusammengefunden. Sie verlangen unter anderem einheitliche und strengere Bestimmungen, um Konkurrenzvorteile auf Kosten der Tierhaltung zu beseitigen.

Das Tiroler und das Burgenländi-sche Tierschutzgesetz enthalten bei-spielswiese keine Regelung über das Schlachten von Tieren. Die Haisanbindung von Zuchtsauen ist nur in der Steiermark verboten. Dafür untersagt das Vorarlberger Gesetz die Käfighaltung von Legehennen. Das Kupieren von Hundeohren ist in allen Ländern, außer in Kärnten, erlaubt...

Ein konsequenter Vollzug wird dadurch unmöglich gemacht. Wer beispielsweise in einem Bundesland wegen Tierquälerei verurteilt worden ist, gilt in einem anderem Bundesland als unbescholten. Im Wiederholungsfall kann dem Verurteilten die Tierhaltung untersagt werden, nicht jedoch, wenn die zweite Tierquälerei in einem anderen Bundesland stattgefunden hat und so weiter.

Die gerichtlich beeidigte Sachverständige für artgerechte Tierhaltung in Wien und Vorstandsmitglied des Forums Österreichischer Wissenschafter für Umweltschutz, Ulrike Goldschmid (siehe Interview), drückt diese verwirrende Situation so aus: „Wenn ein Adler quer durch Österreich fliegt, kann er in dem einen Bundesland abgeschossen werden, im nächsten ist er geschützt und im übernächsten existiert er gar nicht."

Einige Landesgesetze ermöglichen Tierbesitzern die Kastration der Tiere sogar ohne Betäubung. Das geht auch den Tierärzten zu weit. „Das ist aus veterinärmedizinischer Sicht keinesfalls vertretbar", sagt Johannes Weiß, Pressereferent der Tierärzte Österreichs. Und: „Die Tierärzte stehen hinter dem Volksbegehren."

Die Tierärzte haben sich der Plattform für ein Tierschutz-Volksbegehren neben vielen anderen Vereinen angeschlossen. Über 60 Vereine, darunter Naturschutzgruppen wie Global 2000, Greenpeace und WWF, unterstützen das Volksbegehren.

Kommen mehr als 100.000 Unterschriften zusammen, muß sich das Parlament mit den Anliegen befassen.

Neben einem einheitlichen Gesetz fordert die Plattform die Verankerung des Tier- und Umweltschutzes in der Verfassung und die Einrichtung einer Tieranwaltschaft. Vor allem die Nutztiere sollen durch strenge gesetzliche Bestimmungen artgerecht gehalten werden. Gefordert wird unter anderem ein Verbot von:

■ Vollspaltenböden und einstreuloser Haltung,

■ Dauerankettung ohne Auslauf,

■ Käfighaltung von Geflügel (Lege-batterien), Kaninchen und Pelztieren (Ein durchschnittliches Käfighuhn hat einen Lebensraum von nicht einmal einer DIN A4-Seite),

■ 24stündiger Dauerbeleuchtung von Masthühnern und Puten,

■ Einsatz von Hormonen, Antibiotika und anderen künstlichen Mitteln zur „Leistungssteigerung".

In der ÖVP reagiert man abwehrend auf das Ansinnen der Tierschützers. „Es soll nicht der Eindruck entstehen, daß die Volkspartei gegen den Tierschutz ist. Aber wir finden, daß das grundsätzlich Ländersache ist und erkennen nicht die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Gesetzes", meint etwa Clemens Martin Auer, Leiter der Politischen Abteilung. Die ÖVP müsse auf Agrar-interessen Rücksicht nehmen, Nutztiere seien ein ökonomischer Faktor für den Menschen, und außerdem gebe es seit kurzem ohnehin eine bundesweite Regelung.

Auer beruft sich auf einen im letzten Jahr zwischen den Ländern freiwillig vereinbarten Vertrag. Dieser sieht Mindeststandards für die Haltung von Nutztieren vor. Sigurd Konrad vom Institut für Nutztierwissenschaften der Universität für Boden-kultur in Wien ist davon allerdings nicht begeistert. „Der Vertrag ist einfach unzumutbar. Diese Mindeststandards genügen weder den ethischen Ansprüchen noch dem naturwissenschaftlichen Kenntnisstand", klagt er. Besonders schlimm seien die im Vertrag vorgesehenen Übergangsbestimmungen von 15 Jahren.

Die SPÖ-Abgeordnete und Tierschutzsprecherin Ludmilla Parfuss will noch heuer einen Entwurf für ein einheitliches Gesetz auf die Beine stellen. „Es ist absurd, daß die Länderkompetenzen so unterschiedlich sind", meint sie. Parfuss will alle Tierschutzorganisationen in die Planungsphase einbeziehen. Allerdings müsse natürlich auch mit der ÖVP ein Kompromiß gefunden werden.

Der Vorstand des Institutes für Nutztierwissenschaften und Leiter der Abteilung Tierzucht der Universität für Bodenkultur in Wien, Alfred Haiger, unterstützt ebenfalls das Volksbegehren: „Wenn es nur Landesgesetze gibt, haben die einzelnen Bundesländer keinen Anreiz in Sachen Tierschutz vorauszumarschieren, da sie sich vor der Konkurrenz der anderen Länder fürchten." Dabei könnte man einen stroheingestreuten Stall billiger machen als einen einstreulosen Stall mit Vollspaltenböden, meint Haiger. Natürlich sei die tiergerechte Haltung arbeitsintensiver, das könne aber durch einen höheren Produktpreis ausgeglichen werden.

Seit dem EU Beitritt sei für die Nutztiere alles noch schlimmer geworden, erklärt Haiger. Die Viehbestandsobergrenzen sind um das zweieinhalbfache erhöht worden. Immer weniger Bauern haben immer mehr Tiere. So besitzen fünf Prozent der Legehennenbetriebe 75 Prozent der Tiere, Tendenz steigen. Seit 1960 ist die Zahl der Beschäftigten in der Land-und Forstwirtschaft um mehr als zwei Drittel zurückgegangen. Jeden Tag geben acht Betriebe ihre Existenz auf Andererseits ist der Appetit der Österreicher immer noch ungebremst. 60 Millionen Tiere müssen in Österreich pro Jahr geschlachtet werden. Das entspricht einem Jahresverbrauch pro Kopf von 90 Kilogramm Fleisch, die Hälfte davon Schweinefleisch.

Die einzige Alternative zur Massenzucht und Massentierhaltung ist daher nach Ansicht von Fachleuten: weniger Fleisch essen.

Die Eintragungswoche (Gemeindeamt oder Magistrat) für das Tierschutzvolksbegehren beginnt am 18. März und endet am 25. März 1996. Nähere Informationen gibt es außerdem bei der Koordinationsstelle (Bundeszentrale der Tierversuchsgegner Österreichs) unter der Nummer 0222/7130823 oder 7127229.

Die Autorin ist Biochemikerin und freie Mitarbeiterin der Furche.

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