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Digital In Arbeit

Sozialpolitik ohne Stillstand

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Der sozialpolitische Referent des ÖAAB, Abgeordneter zum Nationalrat Dr. Karl Kummer, sprach am zehnten Bundestag dieser größten nichtmarxistischen Arbeitnehmerorganisation in Krems über die Vermögensbildung und die Mitbestimmung des Arbeitnehmers im Betrieb. „Die Furche“ wird sich mit dem Ergebnis des Bundestages in ihrer nächsten Ausgabe eingehend beschäftigen. Die Redaktion

Sozialpolitik kann nicht von heute auf morgen gemacht werden, besonders zielführende Sozialpolitik bedarf klarer Entscheidungen für die Zukunft. Die Fülle der Probleme, die hier auftauchen, muß in ein Konzept zusammengefaßt werden, das Grundlage der kommenden Arbeit ist.

Sinkendes Arbeitsvolumen

Der Arbeitsmarktpolitik wird in Zukunft eine größere Bedeutung zukommen als bisher. Eine alarmierende Prognose ergibt sich aus einer Publikation des Sozial- und Wirtschaftsbeirates, nach der bis zum Jahre 1970 die österreichische Bevölkerung zwar anwachsen wird, trotzdem aber weniger Menschen arbeiten werden. Die Zahl der Beschäftigten wird um etwa 5,7 Prozent sinken. Man nimmt an, daß außerdem die effektive Arbeitszeit absinken wird, so daß das Arbeitsvolumen um etwa 12 Prozent abnehmen wird; und das in einer Zeit, in der wir bestrebt sein müssen, das Sozialprodukt zu vergrößern. Eine weitere alarmierende Prognose lautet, daß sich auch das Verhältnis von Erwerbsfähigen und Nichterwerbsfähigen bis 1980 verändern wird. Während noch 1951 auf 1000 Erwerbsfähige 360 noch nicht Erwerbsfähige und 213 nicht mehr Erwerbsfähige, insgesamt also 572 Nichterwerbsfähige entfallen sind, werden im Jahre 1975 1000 Erwerbsfähigen 751 nicht in den Arbeitsprozeß eingeschaltete Personen gegenüberstehen, wobei die Einführung des 9. Schuljahres eine große Rolle spielt. Wir werden also mit unseren Arbeitskräften sehr haushalten müssen, wenn das Sozialprodukt nicht kleiner werden soll. Auch der Einsatz Hunderter von unproduktiven Arbeitskräften muß zu denken geben. Zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik gehört nach wie vor die Eingliederung älterer Angestellter in den Arbeitsprozeß, da dieses Problem in der letzten Zeit wieder an Bedeutung zu gewinnen scheint. Die Arbeitsmarktpolitik muß also aktiviert werden Allerdings bedarf es dazu brauchbarer gesetzlicher Grundlagen. Leider war der Sozialminister noch nicht in der Lage, ein brauchbares Gesetz vorzulegen, beruht docl unsere Arbeitsmarktpolitik nocl 20 Jahre nach der Wledererrichtun« unserer Republik auf reichsdeut-sehen Gesetzen.

Ein weiteres Problem ist die Eingliederung bestimmter Gruppen vor Facharbeitern in den Angestellten-stand. An sich scheint dieses Problem nicht schwer lösbar, doch is die Formulierung ungeheuer schwie-rig. Es geht darum, jene Gruppei von Angestellten, die bisher bereit dem Angestelltengesetz unterlieger diesem unterstellt zu lassen, gleich zeitig aber auch Arbeitergrupper namentlich Facharbeiter, bei denei die geistige Arbeit eine entschei dende Rolle spielt, in das An gestelltengesetz zu übernehmen. Sei geraumer Zeit beschäftigt sich ir Institut für Sozialpolitik und Sozial reform mit diesem Problem el:

Arbeitskreis. Trotz angestrengter Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, eine befriedigende Lösung zu finden. Es ist aber zu erwarten, daß es letzten Endes doch gelingt, dieses Problem zu bewältigen.

Die Europäische Sozialcharta wurde von Österreich unterzeichnet. Sie wirft viele problematische Fragen auf. Trotzdem werden wir sie eines Tages ratifizieren. Es ist daher notwendig, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen und eine Stellung zu beziehen. Daher wird uns diese Frage auch im Zusammenhang mit der Kodifizierung unserer Grundrechte und im besonderen der sozialen Grundrechte sehr zu beschäftigen haben.

Ein weiteres Problem ist das des Streiks. Bekanntlich ist der Streik in unserer Rechtsordnung weder positiv noch negativ verankert, das heißt, er ist weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Aber das Problem ist vorhanden und wird immer wieder dann aktuell, wenn es zu Streiks kommt. Wir sollten darauf bedacht sein, Wege zu finden, die den Streik institutionalisieren, das heißt gesetzlich verankern.

Das Arbeitsrecht verbessern

Die Kodifikation des Arbeitsrechtes steht noch immer auf der Tagesordnung und wird weiter bestehen. Sie war auch Gegenstand des Aktionsprogramms des ÖAAE vom Frühjahr 1664. Darin hieß es Einen realistischen Weg zu der dringend erforderlichen Verbesserung des österreichischen Arbeitsrechtes sieht der ÖAAB in einer fortgesetzten Erarbeitung von Neuregelungen für Teilgebiete, voi allem für jene, wo heute eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung der Arbeiter besteht. Zi diesen Teilproblemen gehören: Di< Beibehaltung der Abfertigung be Kündigung durch den Arbeitnehme: infolge Erreichung der Altersgrenzi bei Pensionierung, der Verehelichuni und Mutterschaft. Einführung de; individuellen Kündigungsschutzei im Gegensatz zur heutigen Rechts läge. Die Regelung der Betriebs Vereinbarungen, da diese bisher unbefriedigend geregelt sind. Die Be seitigung des lit. h. in Paragraph 8i der Gewerbeordnung (Entlassungsmöglichkeit nach vierwöchige Krankheitsdauer). Es bleibt schließ lieh noch die sehr aktuelle Frage de Sozialgerichtsbarkeit, die derzeit be raten wird. Im großen und ganzei ist der Entwurf zu bejahen, wenn e auch eine Reihe von Bedenken um Forderungen gibt, die wir bereits zi diesem Entwurf veröffentlicht haber

Eine Forderung müssen wir gan eindringlich erheben: Nach 18 Jah ren des Hin und Her soll lediglid das Personalvertretungsgesetz ver abschiedet werden. Es scheint so, al ob man zuwarten wollte, bis all Vorschriften, die heute für Personal Vertretungswahlen bestehen, vor Verfassungsgerichtshof aufgehobe werden. In diesem Zusammenhan ist auch die Verabschiedung eine Beamtenschutzgesetzes notwendig.

Letzten Endes wäre noch das Be rufsausbildungsgesetz zu erwähner das derzeit unter den Sozialpartner beraten wird, und unserem Dränge ist es zu verdanken, daß an diese Beratungen auch auf Arbeitnehmer seite ein Vertreter der christliche Gewerkschaftsfraktion teilnimm Soweit die wichtigsten Problemi die die Sozialpolitik unmittelbar be treffen.

Mitbestimmung und Miteigentum

Wir streben aber nicht nur nac i Sozialpolitik, sondern nach Sozia reform. Es handelt sich dabei um wirtschaftliche Probleme, die aber von großer sozialpolitischer Bedeutung sind.

Es geht um die Lösung des Verteilungsproblems, um die Vermögens- und Eigentumsbildung in Arbeiterhand. Mit diesen Fragen eng verknüpft ist auch das Problem der Mitbestimmung in den Betrieben. Wir streben diese aber nicht in einem sozialistischen Sinn als Dirigismus von oben her an, von Mächten außerhalb des Betriebes, sondern im Betrieb selbst durch Mitberatung, durch Mitwirkung und auch Mitverantwortung. Wir verstehen unter Mitbestimmung die aktive Stellung jedes Mitarbeiters im Betrieb, der seinem Wissen, Können und seiner Stellung entsprechend an der Gestaltung des Betriebes aktiv mitwirkt. Durch die Eigentumspolitik unterscheiden wir uns wesentlich von der Auffassung der Sozialisten, die auch heute noch das Privateigentum an Produktionsmitteln ablehnen. Das Institut für Wirtschaftsforschung hat im 14. Sonderheft der „Monatsberichte“ eine sehr interessante Untersuchung über Österreichs Volkseinkommen von 1913 bis 1963 veröffentlicht. Dieser Studie ist zu entnehmen, daß der Anteil der Unselbständigen am Volkseinkommen sich in den Jahren 1913 bis 1963 nicht wesentlich verändert hat. Wenn man bedenkt, daß auf der anderen Seite das Sozialprodukt enorm gestiegen ist, so weist dies wohl darauf hin, daß in der Entwicklung eine sehr ungleichmäßige Verteilung erfolgte, da der Zuwachs am Volksvermögen sich wieder mehr bei den Selbständigen als bei den Unselbständigen konzentrierte.

Gerechte Verteilung

Das erfordert natürlich eine Korrektur zugunsten jener Volks-j gruppen, denen es bisher nicht mög-: lieh war, Vermögen zu bilden. Derr ! Grundsatz sozialer Gerechtigkeil 1 entspricht es, daß die Verteilung des Volksvermögens an den einzelnen in dem Ausmaß erfolgt, das ihm durch ' Leistung und Stellung und Verant-; wortung zukommt. Daher verlanger 1 wir neben einem attraktiverer ' Sparförderungsgesetz ein Gesetz zui Förderung der Vermögensbilduni ' der Arbeitnehmer ähnlich dem de! deutschen Bundesrepublik.

Der ÖAAB wird aber auch mehi i als bisher den Steuerproblemen seir 1 Augenmerk zuwenden, denn auet , diese bilden einen Teil der Sozialpolitik. Es ist durchaus möglich , sozialpolitische Wirkungen durcl \ steuerliche Maßnahmen zu erreichen.

Kein Stillstand in der Sozialpolitil Mir ist es nicht möglich, auf dieinzelnen Probleme näher ein zugehen. Ich möchte nur noch au einen Mangel unserer Gesamtpolitil hinweisen: Wir erkennen oft, dal Probleme In der Luft liegen und dal sie gelöst werden müssen. Obwoh wir dies erkennen, warten wir zi und suchen keine Lösung. Oder wl ' beschäftigen uns erst dann intensi' 1 mit dem Problem, wenn es uns auf . gezwungen wird. Ich glaube, dies Methode ist falsch und wir sollte: * sie ändern. Wir sollten viel mehr fü . die Schreibtischlade arbeiten, selbe “ auf die Gefahr hin, daß eine Arbei eben liegenbleibt.

Solange es Menschen gibt, gibt e ein soziales Problem. Daher kann e auch nie einen Stillstand ih de i Sozialpolitik geben, sondern imme nur einen Fortschritt.

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