"Feminismus ist keine elitäre Kopfgeburt"

Werbung
Werbung
Werbung

"Ich halte Zensurrufe für überzogen. Das Gedicht 'avenidas' hatte seine Zeit auf der Hauswand. In Hinkunft wird dort alle paar Jahre ein neues Gedicht stehen -das ist doch eine gute Idee."

Seit Jahren forscht die Rechtsphilosophin Elisabeth Holzleithner zu Fragen der Geschlechtergerechtigkeit. Ende 2017 wurde sie dafür mit dem Gabriele PossannerStaatspreis ausgezeichnet. Die FURCHE hat mit ihr anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März gesprochen.

Die Furche: Nach 21 Jahren wurde nun ein weiteres "Frauenvolksbegehren 2.0" initiiert. Was sagen Sie zu dieser Initiative?

elisabeth holzleithner: Ich halte das Frauenvolksbegehren für eine ganz bedeutende Initiative -zumal in Zeiten wie diesen, die nicht gerade von progressiver Geschlechterpolitik geprägt sind. Besonders wichtig finde ich aufzuzeigen, dass die Frauenfrage und die soziale Frage eng miteinander verwoben sind. Feminismus ist keine Kopfgeburt einer abgehobenen Elite, sondern kümmert sich um die Anliegen von Frauen jeglichen sozialen Hintergrunds.

Die Furche: Gefordert wird neben gleicher politischer Teilhabe und Entlohnung auch die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Wie wirksam kann ein Frauenvolksbegehren mit so utopischen Zielen sein?

holzleithner: Ein Mix an realistischen und utopischen Zielen ist ein Zeichen für die Vitalität der feministischen Bewegungen und die Vielfalt an Anliegen, mit denen sie sich befassen. Was uns heute als utopisch erscheint, könnte übermorgen schon ganz normal sein - ich denke tatsächlich an die 30-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich zum Zweck einer gerechteren Arbeitszeitverteilung. Da scheint mir die Forderung nach Entgelt-Gleichheit angesichts des langsamen Tempos, mit dem die Angleichung der Einkommen von Männern und Frauen vor sich geht, fast noch utopischer zu sein, obwohl sie bereits seit langem gesetzlich verankert ist.

Die Furche: Entgelt-Gleichheit zwischen den Geschlechtern ist nicht nur in Österreich fern, sondern auch in Hollywood. Die jüngste Oscar-Verleihung wurde von dieser Frage und der globalen #Metoo-Debatte geprägt, die durch den Fall Harvey Weinstein ausgelöst worden ist. Was sagen Sie zu jenen, die solche Belästigungen jahrelang mitbekommen und dazu geschwiegen haben -von Hollywood bis zum Österreichischen Skiverband?

holzleithner: Wenn Vorfälle "übersehen" werden, wenn Täter nicht zur Rede gestellt werden, dann können sie sich in ihrem Verhalten bestätigt und gerechtfertigt sehen. Damit werden jene, die sich nicht äußern, zu Mittätern, sie werden Teil jener Umwelt, in der sexuelle Übergriffe geduldet sind. Um hier einen echten Kulturwandel herbeizuführen, braucht es Solidarität mit Opfern sexueller Übergriffe. Dazu gehören nicht nur öffentliche Lippenbekenntnisse, sondern ein tatkräftiges Gegensteuern überall dort, wo sexistische Verhaltensweisen an den Tag gelegt werden.

Die Furche: Wo Sexismus beginnt und Erotik endet, ist aber nicht immer klar - im zwischenmenschlichen Umgang nicht, und in der Kunst schon gar nicht. Aktuelles Beispiel ist das Gedicht "avenidas" des Lyrikers Eugen Gomringer, das an der Fassade der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin zu lesen war und nun übermalt werden soll. Ist das nicht übertriebene Political Correctness?

holzleithner: Ein Gedicht ist immer vielseitig interpretierbar, das gilt auch für "avenidas". Eine sehr naheliegende Deutung sieht Frauen in diesem Gedicht als Objekte eines männlichen Betrachters. Dass eine Hochschule, die sich selbst eher im progressiven politischen Spektrum verortet, diese Botschaft nicht unbedingt auf prominente Weise an ihre weiblichen Studentinnen vermitteln möchte, ist einsichtig.

Die Furche: Die Stiftung Brandenburger Tor spricht aber von Zensur; künftig soll der Text als Banner neben dem Tor zu sehen sein.

holzleithner: Ich halte die Zensurrufe für überzogen: Das Gedicht hatte seine Zeit auf der Hauswand. In Hinkunft wird dort alle paar Jahre ein neues Gedicht stehen -das ist doch eine gute Idee. So gelangt mehr Poesie in den öffentlichen Raum. Und um es mit einem Tweet der Berliner Autorin und Bloggerin Katja Dittrich (@katjaberlin) zu sagen: "Einmal so viel Solidarität wie eine Hauswand erfahren." Das würden sich viele Opfer von sexuellen Übergriffen wünschen.

Die Furche: Sie haben sich auch intensiv mit der Frage beschäftigt, inwiefern Geschlechterdiskriminierung in Kombination mit religiöser Diskriminierung stattfindet. Welche Faktoren spielen hier zusammen?

holzleithner: Eine am Arbeitsmarkt besonders diskriminierungsgefährdete Gruppe sind Frauen, die Kopftuch tragen. Es ist bekannt, dass in Bewerbungsgesprächen immer wieder verächtliche Bemerkungen fallen. Hier stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine Diskriminierung aufgrund der Religion handelt oder aufgrund des Geschlechts -oder aus beiden Gründen. Das Kopftuch ist ein sichtbares Zeichen religiöser Überzeugung. Ein Kopftuch zu tragen bedeutet aber auch, eine bestimmte Art von Weiblichkeit darzustellen. Genau das wird abgelehnt. Daher argumentiert auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass bei Diskriminierung aufgrund des Kopftuchs die Faktoren Geschlecht und Religion zusammenwirken. Bisweilen spielt auch die ethnische Herkunft eine Rolle.

Die Furche: Man kann das Kopftuch aber auch als Fortsetzung der Unterdrückung der Frau interpretieren, man denke nur an die aktuellen Anti-Kopftuch-Proteste im Iran.

holzleithner: Selbstverständlich ist jeglicher Zwang abzulehnen, und in Staaten wie dem Iran ist der Zwang zum Kopftuchtragen Ausdruck eines patriarchalen Herrschaftssystems. Hierzulande ist die Situation allerdings anders. Und selbst wenn eine Bewerberin das Kopftuch trägt, weil es von ihr verlangt oder erwartet wird, ist ihr überhaupt nicht geholfen, wenn der Arbeitgeber sie mit dem Argument der Befreiung davon abhalten möchte oder gar nicht erst einstellt. Dann wird einer bereits erfolgten Unterdrückung nur noch eine weitere hinzugefügt. Für die Frau ist damit nichts gewonnen. Genauer betrachtet geht es bei dem Kampf um Gleichstellung letztlich darum, dass Menschen unabhängig vom Geschlecht gleich behandelt, gleich respektiert und ob ihrer Leistungen gleich bezahlt und wertgeschätzt werden.

Die Furche: Apropos Gleichbehandlung: Der Verfassungsgerichtshof hat im Herbst 2017 überraschend entschieden, die "Ehe für alle" zuzulassen. Wie bewerten Sie dieses Urteil?

holzleithner: Das Judikat zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist sensibel gestaltet und lebt von einer echten Auseinandersetzung mit jener Diskriminierung, die Lesben und Schwule erfahren haben und immer noch erleben müssen. Damit setzte der VfGH einen starken Akzent. Bis dahin ist der VfGH davon ausgegangen, dass die Unterscheidung -Ehe für verschiedengeschlechtliche, eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare -grundsätzlich erlaubt ist und dass auch unterschiedliche Regelungen getroffen werden dürfen, wenn sie "sachgemäß" sind. So hat er noch 2012 abgesegnet, dass die eingetragene Partnerschaft nicht am Standesamt begründet werden durfte. Was daran sachgemäß sein sollte, hat er nicht im Detail erörtert. Er hat bloß allgemein als angebliche Besonderheit der Ehe betont, dass sie auf die grundsätzliche Möglichkeit der Elternschaft ausgerichtet sei.

Die Furche: Viele sehen in dieser "angeblichen Besonderheit" aber eine gewisse "Normalität"

holzleithner: Man darf aber nicht vergessen, dass viele gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern leben und "Regenbogenfamilien" bilden. Ehe und eingetragene Partnerschaft sind einander durch diverse rechtliche Reformen sehr ähnlich geworden. So wurde auch die gemeinsame Adoption durch eingetragene Partnerinnen und Partner ermöglicht.

Die Furche: Sie sehen das VfGH-Urteil dennoch als "ungewöhnlich". Warum?

holzleithner: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vor einigen Jahren judiziert, dass die Menschenrechtskonvention es nicht gebietet, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Sie ermöglicht dies aber. Der VfGH hat mit seinem Judikat die Menschenrechtsanforderungen international gesehen gleichsam "übererfüllt". Und das mit einer Verve, die mich tatsächlich erstaunt. Es gab ja viele Jahre lang einen Paragrafen im Strafrecht, der gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen einem Mann unter 18 Jahren und einem Mann über 18 zum Verbrechen machte. Der VfGH hat es mehrfach nicht über sich gebracht, diese Bestimmung aufzuheben. Als es 2002 endlich geschah, hörte man geradezu die Zähne knirschen. Und in diversen Entscheidungen zur eingetragenen Partnerschaft wurde die Zulässigkeit der Unterscheidung von der Ehe nie in Frage gestellt. Auch insofern überrascht es, mit welcher Vehemenz der VfGH nun argumentiert, dass der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe eine Diskriminierung darstellt, die das österreichische Recht nicht erlaubt.

LESEN SIE ANLäSSLIcH DES INtERNAtIonALEN FRAUENtAGES AUcH DEN ARtIkEL zUR GLEIcHStELLUnG In oStEURoPA (SEItE 10).

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung