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Der bäuerliche Wald

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Kärntens Gesamtwaldfläche beträgt 478.183 Hektar, wovon allerdings ein. wenn auch kleiner Teil nicht voll bewirtschaftet ist. Demnach umfaßt der Wirtschaftswald eine Fläche von 497.000 Hektar. Rund 382.000 Hektar sind auf 27.500 vor allem bäuerliche Betriebe aufgeteilt, so daß an Staatswald und Groß waldbesitz 105.000 Hektar verbleiben. Damit entfallen also von der Gesamtwaldfläche 78,4 Prozent auf den bäuerlichen Wald.

Eine den modernen forstwirtschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragende Bewirtschaftung stößt beim Kleinwaldbesitz, naturgemäß auf weit mehr Schwierigkeiten, als dies bei grö-ßereÄ Forsteinheiten der Fall ist. Dies gilt sowohl für die fachliche Betreuung als auch für das Aufbringen der erforderlichen finanziellen Mittel. Es wäre völlig verkehrt, anzunehmen, daß man dem Wald nur entnehmen könne, wenn man die Ertragsverhältnisse erhalten oder verbessern will.

Die Ertragsfähigkeit oder deren Verbesserung muß aber unter allen Umständen gesichert werden, wenn der bäuerliche Wald auch künftig seine vielfältige Funktion erfüllen soll. Von verschiedener, nicht immer berufener Seite wird an der bishervorgenommenen Waldnurzung mit dem Hinweis, man hätte Raubbau getrieben, Kritik geübt.' Dabei wird allerdings übersehen', daß der Bauer Holzverkäufe nicht tätigt, um damit seine persönlichen Bedürfnisse zu decken; wohl aber war und ist derzeit die Bauernwirtschaft gezwungen, Erträge aus dem Wald für notwendige Investitionen heranzuziehen. Der Wald stellt bei unseren kleinen und mittleren Bauern einen integrierenden Bestandteil der Betriebe dar. Bei Anlegung eines strengen Maßstabes im Sinne einer nachhaltigen Nutzung sind Vorgriffe getätigt worden. Dies hat aber seine Begründung auch darin, daß man die Lebenshaltungskosten künstlich niedrig hielt und dem Bauern für seine agrarischen Erzeugnisse einen kostendeckenden Preis bis heute vorenthielt. Demnach hat der bäuerliche Wald maßgeblich dazu beigetragen, daß die Lebenshaltungskosten für die gesamte Bevölkerung relativ niedrig gehalten werden konnten.

Es ist daher hinlänglich begründet, wenn für die Förderung des Waldes eine wirksame Unterstützung durch die öffentliche Hand gefordert wird. Derartige Mittel sollen für entsprechende fachliche Ausbildung, sinnvolle Beratung und für Aufschließung der Wälder durch Wegbauten Verwendung finden. Bemühungen, die auf eine Erhöhung der Forstproduktion abzielen, können nicht nur Anliegen der Forst- und Landwirtschaft sein, sondern müssen zu einem solchen der gesamten Volkswirtschaft werden.

Nicht nur für den bäuerlichen Wald, sondern auch für den gesamten Forst muß bei der Besteuerung der Tatsache Rechnung getragen werden, daß der Wald wie kein anderer Wirtschaftszweig naturgebunden ist und Bindungen in der Wirtschaftsführung auferlegt hat, die durch übergeordnete Interessen des Gemeinwesens .gegeben. sind-. Keineswegs dürfen Forstpolitik und Steuerpolitik sowie Forstgesetzgebung und Steuergesetzgebung einander feindlich gegenüberstehen. Die Waldeigentümer begehren für sich gegenüber den anderen Steuerpflichtigen keine bevorzugte Stellung. Die steuerliche Gerechtigkeit ist aber nur gegeben, wenn das steuerliche Leistungsvermögen des Waldbesitzers so ermittelt wird, daß das Wesen des Waldes und seine Funktion, die er im Interesse der gesamten Volkswirtschaft und der Landeskultur zu erfüllen hat, Berücksichtigung findet.

Mit Entschiedenheit muß der irrigen Ansicht, wonach den Waldbesitzern bei der Anwendung des 34, Absatz 3, des EStG. ein Geschenk gemacht wird, entgegengetreten werden. Diese Sonderbestimmung berücksichtigt lediglich die Doppelfunktion des stehenden Holzes als Produkt und Produktionsmittel. Aus arbeitstechnischen Gründen ist es nicht möglich, einen jährlichen Bestandsvergleich zu machen, um so die Veränderung der Substanz aufzuzeigen. Holzerlöse, die durch Nutzung erzielt werden, welche über das Maß des jährlich nachhaltigen Zuwachses hinausgehen, können daher nicht als Einkommen in voller' Höhe versteuert werden, stellen sie doch einen Eingriff in die Substanz dar.

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