Steuermann der Kirche auf Fahrerflucht?

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Der letzte Rücktritt eines Papstes liegt mehr als 700 Jahre zurück. In der Kirchenspitze im ausgehenden 13. Jahrhunderts ging es jedoch viel mehr um politische Machtspiele.

Die derzeitigen kirchenpolitischen und in ihrer historischen Dimension nahezu beispiellosen Ereignisse laden zu historischen Reminiszenzen ein: Coelestin V. ist als Beispiel für den Rücktritt eines Papstes in aller Munde. Dass dieser Rücktritt mehr als 700 Jahre zurückliegt, zeigt, dass es sich um ein nicht alltägliches Ereignis handelt. Der Benediktiner - mit bürgerlichem Namen hieß er Pietro Angelerio, auch als Pietro da Morrone bekannt - wurde im Alter von gut 80 Jahren am 5. Juli 1294 zum Papst gewählt. Da es über sein Geburtsjahr nur ungenaue Nachrichten gibt, ist es möglich, dass er sogar 85 Jahre alt war.

Am 13. Dezember des gleichen Jahres dankte der fromme Mann ab, da er sich der Verwaltung der Kirche nicht gewachsen fühlte. Von seinem Nachfolger wurde er in "Verwahrung“ genommen. Etwas drastischer ausgedrückt: der neue Nachfolger Petri hat den vorherigen Nachfolger Petri schlicht und ergreifend unter Hausarrest gestellt.

Das liegt weniger daran, dass die einfache Mönchszelle, die Coelestin V. bevorzugte - allerdings zu Zeiten, als er noch das Amt ausübte - wohl eher Ähnlichkeiten mit einem Kerker als mit bischöflichen Prunkgemächern hatte.

Vielmehr liegt dies an den Zielen, die sein Nachfolger Papst Bonifatius VIII. mit dieser Anordnung verfolgte: Ein Schisma sollte verhindert werden. Und da war ihm offensichtlich jedes Mittel recht: Coelestin V. floh nach seiner Abdankung. Dass er auf der Flucht Schiffbruch erlitt, nachdem er zuerst als Steuermann der Kirche, die ja auch oft mit einem Schiff verglichen wird, Fahrerflucht begangen hatte, ist eine schon fast heitere Note der Geschichte. Die Schergen des neuen Papstes fingen den alten Papst jedenfalls ein, den Rest seines Lebens verbrachte er in "Ehrenhaft“. Heute würde man von Freiheitsberaubung sprechen. Er starb im Mai des Jahres 1296.

Historischen Vergleich neu anstellen

Wenn man dies als szenisches Vorbild nähme, wäre natürlich für heute denkbar, worauf viele Medien hoffen dürften: Benedikt XVI. dankt ab, und Joseph Ratzinger flüchtet sich in die deutsche Botschaft in Rom, die Schweizer Garde ist ihm hart auf den Fersen, völlig außer Atem bittet der alte Mann Frau Merkel um politisches Asyl. Eine nun wirklich absurde Vorstellung. Und damit muss der historische Vergleich noch einmal neu begonnen werden.

Zweimal dankt ein Papst ab, und die Situation könnte nicht unterschiedlicher sein: Die Zeit Coelestins V. war eine Zeit, in der die Kirche tief in weltliche Machenschaften verstrickt war und selbst ein großer machtpolitischer Faktor war. Ein Schisma hätte weltpolitische und nicht nur kirchenpolitische Konsequenzen gehabt, hätte zu Kriegen und großem Leid führen können.

Der Papst war ein Herrscher, und nicht nur ein Kirchenmann, und als Kirchenmann war Coelestin V. mit weltlicher Herrschaft und damit verbundenen Geschäften völlig überfordert.

Beispiel: Mönchsgemeinschaft des Pachom

Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass es sehr gut ist, wenn Regelungen für den Amtsverzicht einer leitenden Person existieren, so diese nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Amtsführung fähig oder willens ist. Viel ist dabei ein eher neues Phänomen: In der Antike stellte sich höchst selten und dann meist nur für kurze Zeit die Frage, wie mit einem kranken Greis umgehen. Die meisten Menschen starben relativ jung, und selbst solche, die ein höheres Alter erreichten, starben meist rasch, wenn die Gesundheit nachließ. Nur in Ausnahmefällen lassen sich Probleme, die aus dem Rücktritt einer kranken Leitungsperson und nachfolgender Zurücknahme eines Amtsverzichts entstehen, in den Quellen finden.

Ein Beispiel hierfür ist die ägyptische Mönchsgemeinschaft, die von Pachom Anfang des vierten Jahrhunderts gegründet worden ist. In einer schweren Krankheit übergibt Pachom in Erwartung seines Todes die Leitung einem Nachfolger. Nach seiner Gesundung schickt er den Konkurrenten in die sprichwörtliche Wüste. In der Mönchsgemeinschaft kommt es zu einer schweren Leitungskrise, als dann ein anderer von Pachom zu seinem Nachfolger ernannt wird. Derjenige, der während der Krankheit zum Nachfolger ernannt worden war, wurde von den meisten Mönchen als rechtmäßiger Amtsinhaber empfunden.

Der Papst hat heute bezüglich des Endes seiner aktiven Tätigkeit eine juristische Sonderstellung. Alle Bischöfe sind gehalten, im Falle des Erreichens ihres 75. Lebensjahres oder im Falle einer schweren Krankheit, die ihnen die Amtsführung nicht mehr ermöglicht, ihren Rücktritt einzureichen. Der Papst ist als Bischof von Rom ein katholischer Bischof. Trotzdem gilt diese Vorschrift für ihn nicht.

Coelestin V. wurde zum Amt gedrängt, nachdem es zwei Jahre vakant gewesen war. Aus machtpolitischen Gründen hatten sich die Kardinäle lange nicht einigen können. Am 28. Juli 1294 ritt er auf einem Esel in die Stadt L’Aquila und wurde dort einen Tag später zum Papst gekrönt. Die Anspielung auf Jesu Einzug in Jerusalem ist bei dieser Inszenierung offensichtlich. Die Erwartung eines neuen Zeitalters wurde mit dem Amtsantritt dieses Papstes verbunden, der Mönch scheiterte an den zu hohen Erwartungen und fehlender Erfahrung im Umgang mit einem politischen Machtapparat.

Letztlich hat Coelestin V. der Kirche allein durch die Annahme des Amtes geschadet: Er hätte wissen müssen, dass es ihn überfordert. Er hatte sich bereits aus der aktiven Tätigkeit in dem von ihm gegründeten Mönchsorden in eine Einsiedelei zurückgezogen und damit ein deutliches Signal gesetzt, dass er kein Leitungsamt mehr ausüben wolle. Dass er während seiner Amtszeit auf weltliche Machthaber hörte und sich politisch beeinflussen ließ, schadete dem Amt noch mehr. Damit musste sein Nachfolger befürchten, dass sich politische Machthaber seines Vorgängers als einer Marionette bemächtigen. Man mag dazu stehen, wie man will: Aus politischem Kalkül handelte Bonifatius VIII. richtig, als er Papst Coelestin V. seiner Freiheit beraubte, während Coelestin mit seiner Flucht das Amt erneut in Gefahr brachte.

Emeritierter und amtierender Papst

Benedikt XVI. hat ein Amt angetreten, von dem er aus eigener langjähriger Erfahrung in Rom wissen konnte, was es bedeutet. Er hat jetzt das getan, was der Bischof von Rom von allen bereits mehr als zehn Jahre jüngeren Bischöfen erwartet und damit vor allem auf eine Rechtslücke hingewiesen: Während eine Institution existiert, der fast alle katholischen Diözesanbischöfe den Rücktritt anbieten können, gibt es dies für den Bischof in Rom bisher nicht.

Durch den Rücktritt hat dieser Papst gezeigt, dass ein Papst ein Mensch ist, der aus Verantwortungsbewusstsein für die ihm anvertraute Kirche dann das Amt an einen Jüngeren übergeben muss, wenn dies seine altersbedingt schwindende Gesundheit und Kraft notwendig macht. Die Zukunft wird zeigen, ob Joseph Ratzinger vielleicht als der Mann in die Geschichte eingeht, der eine Änderung des geltenden katholischen Kirchenrechts in die Wege geleitet hat. Nach geltendem Kirchenrecht ist die katholische Kirche darauf angewiesen, dass der Papst zurücktritt, wenn er dies will - oder eben nicht zurücktritt.

Mit seinem Rücktritt hat Bischof Joseph Ratzinger eine Situation geschaffen, die aus vielen katholischen Diözesen - im Gegensatz zu den Zuständen des 13. Jahrhunderts - als völlig unproblematisch bekannt ist: Bei Amtsantritt von Christoph Schönborn als Erzbischof von Wien lebten zwei seiner Vorgänger, ohne dass dies das Amt des Bischofs gefährdete. Warum soll das heute bei dem Bischof von Rom eigentlich anders sein? Dem Ansehen des Amtes würde dies wahrscheinlich gut tun.

Zur Zeit Coelestins V. herrschten auch die Könige auf Lebenszeit und dankten nur selten zugunsten ihrer Nachfolger ab. Auch hier hat sich heute das gesellschaftliche Umfeld sehr stark gewandelt.

Der Autor leitet zwei Forschungsprojekte des Wissenschaftsfonds (FWF) zu neutestamentlichen Handschriften an der Uni Wien

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