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Fachgebiet: Rechtswissenschaft

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Oesterreichische Rechts- und Staatswissenschaften der Gegenwart in Selbstdarstellungen. Herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Nikolaus G r aß. Universitätsverlag Wagner, Innsbruck. 272 Seiten. Preis 159 S.

Sechzehn hervorragende Vertreter der österreichischen Rechts- und Staatswissenschaften berichten von ihrem Leben und Wirken.

Das Verwaltungsverfahren. Von Dr. Egbert Mannlicher. 6. Auflage. Verlag der Oesterreichischen Staatsdruckerei, Wien. 892 Seiten. Preis 90 S.

Die Neuauflage des jedem Praktiker als Standardwerk bekannten Bandes enthält den Stand vom 1. August 1953 und kann bestens empfohlen werden. Für die zukünftige Ausgestaltung daiįf angeregt werden, den Entscheidungsapparat nicht als Anhang zu bringen, sondern in die Erläuterungen einzubauen und Hinweise auf die wichtigsten Zeitschriftenaufsätze und Abhandlungen aufzunehmen.

Mietrechtliche Entscheidungen (MietSlg.). Band Nr. IV. Von Dr. Viktor Heller und Dr. Oskar Radi. Verlag Manz, Wien. 348 Seiten. Preis 57.60 S.

Der eben erschienene IV. Band dieser Sammlung mit den Entscheidungen des Jahres 1952 (Nr. 2162 bis 2732) wird ebenso wie seine Vorgänger allen Praktikern ein unentbehrlicher Behelf sein. Für den V. Band darf ein Generalregister angeregt werden.

Schriftenreihe des Oesterreichischen Gewerk- schaftsbundes: Mindestlohntarifgesetz (Nr. 32) von Dr. Gerhard Weißenberg, 80 Seiten. — Arbeiterschutzbestimmungen und Lehrvertrag in der Gewerbeordnung (Nr. 33) von Dr. Suse Kroll. 190 Seiten. — Die Betriebsratswahl (Nr. 35) von Dr. Rudolf Strasser. 139 Seiten. Verlag des Oesterreichischen Gewerkschaftsbundes, Wien 1953.

Der Verlag des Oesterreichischen Gewerkschaftsbundes hat sich die vielfach schwierige Aufgabe gestellt, dem Nichtjuristen verständliche und doch juristisch einwandfreie Darstellungen aller wichtigen sozialrechtlichen Gesetze erscheinen zu lassen. Autoren und ( Verlag haben diese Aufgabe mit der „Schriftenreihe" glänzend gelöst. Die kleinen Bändchen zu empfehlen und ihnen weite Verbreitung zu wünschen, ist nicht mehr notwendig; sie haben diese bereits gefunden. Ihr niedriger Preis ist besonders hervorzuheben.

Das Besoklungsrecht der Bundesbediensteten. Von Univ.-Prof. Dr. Erwin Me lieh ar und

Hans Osterman n.Verlag Manz, Wien.

523 Seiten. Preis 129 S.

Zwei hervorragende Fachleute haben sich die Mühe genommen, die zerstreuten und unübersichtlichen Bestimmungen über die Besoldung der Bundesbediensteten zusammenzustellen und mit zahlreichen erläuternden Anmerkungen zu versehen, die insbesondere auch die einschlägige Judikatur des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes berücksichtigen. Alle Praktiker werden den beiden Herausgebern für ihre Arbeit dankbar sein. DDr. Robert Dittrich

Schaeffers Grundriß des Rechtes und der Wirtschaft. Abteilung II, Oeffentliches Recht und Volkswirtschaft. Band 34 1, Hillebrecht: Die volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. 120 Seiten. 4.80 DM.' •—- Band 34 2, Cornelius: Wirtschaftsgeschichte. 118 Seiten. 4.80 DM. — Band 35, Baier: Allgemeine Volkswirtschaftslehre. 240 Seiten. 7.90 DM. — Band 36, Markus: Handelspolitik. 118 Seiten. 4.70 DM. •— Band 37, Eckhardt-Reuter-Baier: Finanzwissenschaft. 186 Seiten. 6.60 DM. Alle: Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart.

Diese Bändchen sind vor allem für Studenten zur Examenvorbereitung gedacht. Darüber hinaus sind sie aber sehr geeignet, das Verständnis für die dargestellten Gegenstände zu stärken sowie eine Ueberschau über die wichtigsten Entwicklungsphasen und die wissenschaftlichen Grundtatsachen der dargestellten Disziplinen zu bieten. Sie können schließlich gut als Nachschlagebehelf verwendet werden. Angesichts dieser vielfältigen Verwendbarkeit und des billigen Preises ist ihre Anschaffung zu empfehlen.

Das Gewerberecht. Von Sektionschef Dr. Ernst Steiner-Haldenstätt (Reihe: Wirtschaftsrecht für jedermann, Band II, in Loseblattform). Industrieverlag Spaeth & Linde. Preis 64.50 S.

Die Kenntnis der für die Praxis wesentlichen Bestimmungen des Gewerberechtes ist für einen weiten Personenkreis von Wichtigkeit, bei dem juristische Fachstudien nicht ohneweiters vorausgesetzt werden können. Die Materie ist überdies recht kompliziert und dem Nichtfachmann ohne sinngemäße . Gliederung und Darstellung nicht leicht zugänglich. Um die Unmittelbarkeit der Anschauung zu fördern, wird hier in Fragen und Antworten — so wie etwa „eine Frage" an den Interessenten herantritt — das Notwendige in übersichtlicher und verständlicher Weise dargelegt. Zwei geschickt erdachte Tabellen („Frage- Paragraph" und „Paragraph-Gesetzesnovelle") ersparen die Belastung des laufenden Textes mit Fußnoten und Verweisungen.

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