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In dieser Woche hat das österreichische Nationalinstitut zahlreich Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu einer Enquete gebeten. „Bilanz des Nationalfeiertags 1966, Vorschau auf den Nationalfeiertag 1967“ war das Thema. Die Versammlung diente einer Gewissenserforschung. Und der Erinnerung. Das Österreichische Nationalinstitut, das seine Entstehung dem Gedanken verdankt, im Zeitalter der Lobbies und Pressure Groups sei so etwas wie eine Pressure Group für eine konsequente österreichische Staatspolitik vielleicht nicht unangebracht, will der leicht vergeßlichen Öffentlichkeit ins Gedächtnis rufen, daß wir im vergangenen Jahr zwar zum erstenmal einen österreichischen Nationalfeiertag festlich begangen haben, daß die gesetzliche Regelung jedoch nur für 1966 galt.

Diese Erinnerung kommt zur rechten Zeit. Zur rechten Zeit“! Mehr als ein von seinem Terminkalender gedrängter Politiker mag erstaunt und möglicherweise auch ein wenig unwillig aufblicken. „Jetzt im Februar: das nennen sie zur rechten Zeit? Bis in den Oktober haben wir doch noch acht Monate. Ein mehr als arbeitsmäßig ausgelastetes Frühjahr, einen — hoffentlich ruhigen Sommer, dann wird man schon sehen..

Gerade aber das möchten wir vermieden wissen: Daß das ganze Jahr nicht mehr von dieser offenen Frage gesprochen wird, daß dann im Herbst, wenn — wie man in Wien sagt — der Hut brennt, rasch, rasch eine Lösung gesucht und getroffen wird. So sehr bei vielen Dingen de politischen Alltagsgeschäfts Improvisationen und Entscheidungen unter Termindruck nicht zu vermeiden sein mögen, der Würde des Nationalfeiertags müßte ein solcher Vorgang höchst abträglich sein.

Warum es überhaupt zu der „österreichischen Lösung“, den Nationalfeiertag nur für ein Jahr unter die gesetzlich geregelten Feier tage aufzunehmen, kam, ist bekannt. Damals war der Gedanke im Gespräch, einen kirchlichen Feiertag gegen den 26. Oktober gleichsam einzutauschen. Wenn der Kanzler so den Bedenken der Wirtschaft gegen eine Vermehrung der bezahlten Feiertage Rechnung zu tragen versuchte, so hat sich in der Zwischenzeit herausgestellt, wie unpopulär nicht zuletzt bei den österreichischen Katholiken ein solcher Feiertagstausch selbst dann wäre, wenn man im Vatikan bereit sein sollte, die bisherige Zurückhaltung gegenüber der notwendigen Änderung des Konkordats aufzugeben. Bundeskanzler Klaus, der dem Gedanken, den Tag der Neutralität als Nationalfeiertag festlich zu begehen, von Anfang an positiv gegenüberstand, ist bestimmt der letzte, hier nicht Konsequenzen zu ziehen.

Um was es also geht? Die österreichische Volksvertretung und Bundesregierung sind gebeten, jetzt und nicht erst in letzter Stunde unter Termindruck den 26. Oktober für die Zukunft als Feiertag gesetzlich zu verankern. Und die Bedenken der Wirtschaft? Vielleicht haben die nun allmählich vorliegenden Bilanzen gezeigt, daß die Arbeitsruhe am 26. Oktober 1966 nicht die Produktivität so in Frage gestellt hat, wie man es seinerzeit hörte. Auch bliebe nach wie vor als „Siegfriedlinie“ zwischen Wünschen weiter Kreis des österreichischen Volkes und den Bedenken der Wirtschaft die „Schweizer Lösung“: der Halbfeiertag (Arbeitsruhe ab 12 Uhr mittag).

So oder so. Man treffe aber eine klare gesetzliche Lösung. Nicht, für 1967, sondern für alle Zukunft. Und nicht erst im September oder Oktober, sondern jetzt.

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