Beichtstuhl - © Foto: APA/Robert Jaeger

Corona und Gehorsam: Pandemische Pastoralmacht

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Fürsorglicher Schutz und umfassende Kontrolle: Diese eigentümliche Symbiose wurde vom Christentum eingeführt – und ist nun an den Staat weitergewandert.

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Fürsorglicher Schutz und umfassende Kontrolle: Diese eigentümliche Symbiose wurde vom Christentum eingeführt – und ist nun an den Staat weitergewandert.

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Unter den vielen bemerkenswerten Erfahrungen, die man mit sich und anderen in der
Coronakrise machen kann, ist eine der bemerkenswertesten die Beobachtung, wie brav sich die alte Pastoralmacht Kirche der neuen Pastoralmacht Staat unterordnet. Zuletzt ging dieser Gehorsam gar über das hinaus, was der Staat selbst forderte. Im Religionsunterricht hat man hierfür früher Fleiß- und manchmal sogar Heiligenbildchen bekommen.

Die Pastoralmacht, diese eigentümliche Symbiose von fürsorglichem Schutz und umfassender Kontrolle, bei der man nicht genau weiß, ob man sich behütet oder eingesperrt fühlen soll, wurde einst vom Christentum in die Weltgeschichte eingeführt. Mittlerweile ist sie längst an den Staat weitergewandert und manchmal noch weiter: Was ist der Beichtstuhl gegen die NSA,
Chinas Sozialkreditsystem oder gar Google? Ein hilfloser, also verlassener Ort. Da liegt die Kapitulation nahe.

Die staatliche Pastoralmacht hat einen großen Legitimationsvorteil, zumindest in funktionie­renden Demokratien: Sie ist der Kontrolle der Unterworfenen selbst unterworfen. Bei big data sieht es schon nicht mehr so gut aus, ganz schlecht aber steht es mit der Machtkontrolle in der katholischen Kirche. Sie glaubt bisweilen immer noch, von den anti-totalitären Lerneffekten
der modernen Gesellschaften selbst nichts lernen zu müssen. Diese Lerneffekte –
Gewaltenteilung, Grundrechts­kataloge, unabhängige Justiz – wurden nach den totalitären Abstürzen des Moderneprojekts spät genug installiert. Aber sie funktionieren. Einer Macht aber, die keine solchen Begrenzungen erfährt, gehorcht niemand mehr wirklich.

Der demokratische Verfassungsstaat hat noch einen guten Grund, wo notwendig und begründet, staatsbürgerlichen Gehorsam einzufordern: Er erzeugt Legitimität durch Verfahren. Seine Gesetze kommen in geordneten Prozessen parlamentarischer Gesetzgebung zustande. Letztlich sind wir es selbst, die festlegen, nach welchen Regeln wir regiert werden wollen. Das Wichtigste dabei: Diese Regeln sind – außerhalb der grundsätzlichen Spielregeln selbst und der außer Streit gestellten Grundrechte – revidier- und veränderbar.

Handeln unter Unsicherheit

Ausnahmezustände wie eine Pandemie bringen dieses demokratische Dispositiv an seine Grenzen. Denn sie fordern schnelles und entschiedenes Handeln unter Unsicherheit. Es kommt aber alles darauf an, dass diese Grenzen nicht verletzt werden. Genau darum geht es – und genau das ist bislang bei allen Unzulänglichkeiten im Einzelnen in funktionierenden Demokratien und so auch in Österreich gelungen.

Zu Beginn der Corona-Quarantäne entwickelte sich ein starkes Wir-Gefühl. Als Mitte März dieses Jahres plötzlich der Schock einer völlig unerwarteten Situation über uns kam, war dieses Wir-Gefühl sinnvoll, weil es notwendig ist, auf solche Gefahrenschocks in einer abgestimmten, konsistenten Weise zu reagieren. Jetzt, nach langen Monaten diffuser Bedrohung und im zweiten Lockdown, schwindet dieses Wir-Gefühl, geht es endgültig in die konflikthafte Vielstimmigkeit einer pluralen Gesellschaft über. Das ist nur gut. Denn wenn ein starkes, homogenisierendes Wir-Gefühl herrscht, obwohl es nicht wirklich überlebensnotwendig ist, wenn Meinungsstreit und Pluralität also suspendiert sind und sich die Vielfalt der Zivilgesellschaft kaum mehr Raum verschaffen kann, dann befänden wir uns auf dem Weg in eine totalitäre Gesellschaft.

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