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Früchte des Konzils
Mit dem Motu proprio „ecclesiae sanctae" wurden die bisher wichtigsten und für das kirchliche Leben einschneidendsten Änderungen in Ausführung von Konzilsdekreten erlassen. Sie treten am 11. Oktober in Kraft. In drei Kapiteln befaßt sich das päpstliche Dokument mit dem Hirtenamt der Bischöfe sowie Dienst und Leben der Priester, mit der Erneuerung des Ordenslebens und mit der Missionstätigkeit der Kirche.
Im einzelnen werden als Aufgaben des Bischofs hervorgehoben: Bessere Verteilung des Klerus, Hilfe für ärmere Diözesen, Ausbildung des eigenen Klerus, Revision des Bene- flziensystems, bessere Koordinierung aller Kräfte der Diözese. Im Dokument ist ferner eine Neuordnung der Diözesen und Pfarreien sowie der Kirchenprovinzen vorgesehen. Die Bischöfe bekommen mehr Freiheit in der Verleihung von Benefizien und kirchlichen Ämtern. Mit Rücksicht auf die Seelsorge sollen Bischöfe und Pfarrer mit 75 Jahren auf ihr Amt resignieren. Als Aufgaben der Bischofskonferenzen werden genannt: Das Vorschlägen der Bischofskandidaten, Studium der Probleme des religiösen Lebens der Nation. Apostolatsarbeit auf nationaler Ebene.
Im zweiten Kapitel wird den Ordensoberen und Generalkapiteln die Erneuerung des Ordenslebens und der Ordensregeln aufgetragen.
Dabei ist die Aufhebung von Instituten, die keinen Nachwuchs mehr haben, vorgesehen.
Der Mission schließlich ist das dritte Kapitel gewidmet. Verschiedene Mittel zum Studium und zum missionarischen Wirken werden empfohlen: Studium der Missionstheologie, missionarische Bildung der Jugend, der Seminaristen, des Volkes, Unterstützung der päpstlichen Missionswerke, Förderung der Missionsberufe, Koordination der Aktivitäten zugunsten der Mission auf der Ebene der Bischofskonferenzen. Die päpstliche Kongregation für die Glaubensverbreitung soll neu geordnet werden. Insbesondere ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Sekretariat für die Einheit der Christen vorgesehen und die Einrichtung eines Missionsrates.
Die nunmehr erlassenen Bestimmungen tragen dem Willen der Bischöfe auf dem Konzil Rechnung, trotzdem stellen sie wahrscheinlich noch keine endgültige Regelung dar, das beweist auch die Tatsache, daß sie nur ad experimentum erlassen wurden, somit entsprechend den zu machenden Erfahrungen noch ab- geändert werden können. Wenn auch die Verwirklichung dieses päpstlichen Dokuments noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, so ist nun doch ein Anfang in Richtung der innerkirchlichen Reform gemacht.
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