Rahner - © Universität Tübingen

Zur Kontroverse um Johanna Rahner: Apostolischer Rassismus?

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An der Frauenfrage entscheidet sich die Zukunftsfähigkeit der katholischen Kirche. Gastkommentar zur Aufregung um einen Vortrag der Tübinger Theologin Johanna Rahner.

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An der Frauenfrage entscheidet sich die Zukunftsfähigkeit der katholischen Kirche. Gastkommentar zur Aufregung um einen Vortrag der Tübinger Theologin Johanna Rahner.

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Vor drei Wochen ist Hans Küng gestorben. In die Nachrufe mischte sich postumes Bedauern über die Entscheidung, dass dem Tübinger Dogmatiker im Dezember 1979 die kirchliche Lehrerlaubnis entzogen wurde. Auf Küngs Lehrstuhl streitet heute die Vorsitzende des theologischen Fakultätentages Johanna Rahner. Sie kämpft wie Küng für eine zukunftsfähige katholische Kirche, deren Glaubwürdigkeit in vieler Hinsicht auf dem Spiel steht. Es ist mehr als eine Ironie der Geschichte, dass der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz den Entzug der Lehrerlaubnis betrieb – jener Kardinal Höffner, der im Kölner Missbrauchsgutachten schwer belastet wurde. Im Register kirchlicher Wahrheitssicherung finden sich die Akten ihrer Opfer weit unten, wenn überhaupt. Hier tut sich der Abgrund kirchlicher Lehrreinheit auf.

Diese systemische Verzerrung zeigt sich nicht zuletzt in der Frauenfrage. Solange es Sondermeldungen braucht, dass Frauen in leitende kirchliche Positionen berufen wurden; dass Nathalie Becquart als erste Frau Stimmrecht bei einer Bischofssynode erhält: solange zeigt sich eine kirchliche Realität, die in allen anderen Lebenswelten als eine Diskriminierung wahrgenommen wird. Aber das kann die katholische Kirche nicht sagen, nicht anerkennen. Vor Gott sind alle gleich.

Zwar kennt das Kirchenrecht Grenzen für die Zulassung zu Ämtern, aber sie werden nicht über die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder einer Rasse definiert. Hier gilt nur der Vorbehalt des Geschlechtes. Was in der kirchlichen Lehrpraxis dazu führt, dass Frauen an einem entscheidenden Punkt nicht in Betracht kommen: Sie können an der Bestimmung kirchlicher Rechte nicht teilnehmen. Keine Frau hat in der Konziliengeschichte seit 325 Stimmrecht gehabt. Die Lehrbestimmung der Kirche findet ohne Frauen statt. Für Menschen mit Behinderung, für People of Colour, für Menschen aus unterschiedlichen Nationen, Weltregionen, Kulturen gilt dies nicht.

Keine Wahrnehmung der Opfer

Die Frage der Geschlechterdifferenz wird in der katholischen Kirche vom Papst und von den Bischöfen entschieden. Frauen fühlen sich in der katholischen Kirche nicht nur diskriminiert: sie werden es, weil ihnen Rechte versagt bleiben, an deren Formulierung sie nicht beteiligt sind. Die Stimme der Frauen wird zugelassen oder beschnitten, aber sie gewinnt nicht von sich her Stimmrecht. Was bedeutet es aber für die Kirche, wenn immer mehr Frauen, die auf Mitwirkung und auf Rechten in der Kirche bestehen, ihre Kirche verlassen? Die Diskriminie-rung nicht hinnehmen, weil daran die Glaubwürdigkeit einer Kirche hängt, die – im Namen reiner Lehre – nicht wahrnehmen kann oder will, dass und wo sie Opfer macht?

Johanna Rahner hat dieses Problem in einem Vortrag vor dem Frauenforum der Diözese Rottenburg-Stuttgart am 17. April 2021 zum Thema gemacht. Macht- und Gewaltenteilung stand auf der Agenda. Am selben Tag meldete die Katholische Nachrichtenagentur KNA: „Nur ‚Rassisten‘ gegen Gleichberechtigung von Frauen in Kirche“. Zwei Tage später verwahrte sich der Passauer Bischof Stefan Oster tonscharf gegen den Vorwurf, als Bischof ein Rassist zu sein. Und stellte Konsequenzen in Aussicht: für die durch bischöfliche Zustimmung finanzierten Kirchenmedien, die solchen Thesen Raum geben, vor allem aber für Theologinnen wie Rahner. Denn die Bischöfe tragen schließlich „Mitverantwortung dafür, wer an unseren Fakultäten katholische Theologie unterrichten darf“. Welche Drohung im Raum steht, muss man in Tübingen nicht erklären. Kennzeichnend an dieser Intervention ist der Gebrauch des katholischen Unser. Die Frage nach Macht- und Gewaltenteilung wird performativ beantwortet – mit den Mitteln einer Letztverantwortung, die sich vor allem eines erspart: die Auseinandersetzung auf Augenhöhe.

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