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Österreichische Keramik in Lausanne

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Wieder hat die bedeutendste nationale Schweizer Musterschau „Comptoir Suisse“, die Jahr für Jahr in Lausanne abgehalten wird, ihre Pforten geöffnet. Seit 1946 ist jeweils auch eine andere Nation als Ehrengast zur Teilnahme auf gefordert. Heuer ist diese verhältnismäßig seltene Gunst zum erstenmal Oesterreich zuteil geworden. Einer der Brennpunkte des Oesterreich-Pavillons im „Comptoir Suisse“ ist das Werk der Keramikerin und Bildhauerin Wilma Schalk-Niedermayr aus Graz.

Wo immer man Wilma Schalk-Niedermayrs keramische Hausbilder, glasierte Gefäße, Reliefs und Plastiken zu sehen bekommt, ist man beeindruckt durch die innere Notwendigkeit der Formgebungen.

F i 1 m s c h a u (Gutachten der Katholischen Filmkommission für Oesterreich) Nr. 87 vom 12. September 1959: IIa (Für alle; für Kinder gewisse Vorbehalte): „Serengetti darf nicht sterben“ — III (Für Erwachsene und reifere Jugend): „Ein Engel auf Erden", „Gesetz ist Gesetz“ , „Hinein ins Vergnügen“, „Das Liebeslied des Gondoliere“ — IV (Für Erwachsene): „Die gelbe Hölle vom Kwai“, „Millionenstadt Neapel“ , „Sie kamen nach Cordura", „Unternehmen Panthersprung“ — IV a (Für Erwachsene mit Vorbehalt): „Die unvollkommene Ehe“ — IVb (Für Erwachsene mit ernstem Vorbehalt): „Das Grauen schleicht durch Tokio“ — V (Abzuraten): „Ohne Gnade ist die Nacht“. — = bemerkenswerte Filme.

neue Forschungslaboraforium sind durch kein Gesetz vorgeschrieben — da sind also „Kürzungen möglich“. Und es wird gekürzt — wenn es noch zu kürzen gibt. Die Koalitionspartner liegen einander in den Haaren; besonders vor Wahlen, wie auch diesmal, scheint dies unbedingt notwendig zu sein. Wer mehr Kraft aufbringt, bleibt Sieger. Angesichts dieser „Kampfsituation" wagt sich niemand an das eigentliche Problem, an die grundsätzliche Neuverteilung der Budgetanteile, heran. Auf dem verlassenen Schlachtfeld liegen dann die Toten: die Pläne für die Schulen, Institute, Schülerheime. Der „Konsument“, dem ja die Parteien allein zu dienen scheinen, hat wieder gesiegt.

STAATSALLMACHT UND FREIHEIT DES BURGERS. „Das Bundesfinanzgesetz — ein verfassungsrechtliches Problem" legt die Sozialwissen- schaflliche Arbeitsgemeinschaft (Wien I, Freyung Nr. 6) als „Rechtsgutachten Nr. 4“ vor. Die Untersuchung will an Hand des Bundesfinanzgesetzes nachweisen, welchen Gefahren für die verfas- sungsgesefzlich gewährleistete Freiheit und die Gleichheit des einzelnen vbr dem Gesetz durch Ermessensmrßbrauch, durch' unbestimmte Gesetzesbegriffe („Blankettnorm") und gewisse verhängnisvolle Fiktionen, wie z. B. jene der Privatwirtschaftsverwaltung (des Bundes und der übrigen Gebietskörperschaften) entstehen. Wenn man bedenkt, daß und wie sehr das Bundesfinanzgesetz Macht verteilt und Aufgaben der Vollziehung wahrnimmt, zu denen der Gesetzgeber nach der Lehre von der Gewalfentrennung nicht berufen ist, ist auch der Hinweis am Schluß des Gutachtens nicht falsch, wonach das Bundes- finanzgesefz nicht etwa eine verfassungsmäßige Ermächtigung zur Ermessensübung darstellt, sondern vielmehr eine riesenhafte formalgesetzliche Delegation und Vollmachtserteilung, deren Hauptgefahren das Gutachten mit den Worten des hochbegabten jungen Wiener Verfassungsrechtlers Klecatsky nennt: „Gleichheitsverletzungen und Verschwendung öffentlicher Mittel, denen der einzelne ohne Rechtsschutz ausgeliefert ist.“ Das Gutachten sollte vor allem von jenen gelesen werden, die als Abgeordnete das Finanzgesetz jeweils zu beschließen haben. Es ist nur leider zu befürchten, daß gerade sie es — mit gewissen Ausnahmen — ebensowenig lesen oder gar mit dem Willen zu positiver Beurteilung aufnehmen werden wie sie schon bisher von guten Juristen und echten Oesterreichern geschriebene Aufsätze und Werke über den Auftrag des Volkes an sie („Volksbeauftragte") ungelesen „schubladisierten”. Schade, daß dieses Ignorieren so bedeutende Autoren trifft wie: Koja, Spanner, Marčič, Weiler, Ermacora und andere.

DIE POLITIK FÜR DEN „KLEINEN MANN" hat übersehen, daß es gesellschaftliche Gruppen gibt, die durchaus nicht zum klassischen Proletariat zu rechnen sind, aber trotzdem in proletarischen Verhältnissen leben müssen: Die kleinen geschädigten Unternehmer des letzten Krieges und der Nachkriegszeit. Auf diesen Tatbestand'wurde mehrmals in diesem Blatt, zuletzt von einem prominenten Führer der Geschädigten, hingewiesen. Das nicht gerade imponierende taktische Vorgehen der Regierungsparteien in der Sach der Geschädigten hat diese begreiflicherweise in eine anfänglich stille und nunmehr sehr laufe Opposition gegen die Regierung und ihre Repräsentanten gebracht. Anderseits muß aber die' Art, wie die Geschädigten nunmehr für die rechte und die linke Oppositionspartei Propaganda machen und sich im kommenden Wahlkampf engagieren, als be-, denklich bezeichnet werden. Wenn sich die Geschädigten, das heißt ihre Vereinigungen, als Teil der FPOe, aber auch der KPOe fühlen, ist dies eine Taktik, die in nichts jener der Regierungsparteien nachsteht und diesen nachträglich eine Rechtfertigung ihres Handelns zu geben scheint. Nun können oppositionelle Gruppen, ob

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