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Die Chancen sind gleich Null

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Die Österreicher werden aufgefordert, flir den Fall eines Unfalles in einem Atomkraftwerk Schadenersatzforderungen zu stellen. Bei wem bitte?

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Die Österreicher werden aufgefordert, flir den Fall eines Unfalles in einem Atomkraftwerk Schadenersatzforderungen zu stellen. Bei wem bitte?

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Ende der siebziger Jahre ist Österreich aus der Kernkraft ausgestiegen, als man sich entschloß, Zwentendorf nicht in Betrieb gehen zu lassen. Jetzt fordert die Regierung - im Grunde eigentlich nur Bundeskanzler Franz Vranitzky und Umweltministerin Maria Rauch-Kallat -, daß ganz Mitteleuropa bekehrt werden muß: Wir fühlen uns gefährdet, daher soll sich diese Begi-on ebenfalls von der Kernenergie verabschieden.

Mit dieser kompromißlosen Forderung (siehe nebenstehendes Interview) hat sich Österreich allerdings schon selbst ins Out befördert. Sie ist aussichtslos. Denn etliche Länder wie Deutschland oder Tschechien lehnen das Ansinnen aus Wien kategorisch ab. Außerdem klingt Österreich nicht glaubwürdig:

Immer wieder wird darauf hingewiesen, daß wir zwar gern lautstark gegen Kernkraftwerke protestieren, aber nichts dabei finden, selbst Atomstrom von den Beschimpften zu beziehen. Das hat man uns schon bei Temelin vorgehalten, und das passiert auch jetzt wieder im Fall Mochovce: Die Verbundgesellschaft will eine Hochspannungsleitung zwischen Bisamberg bei Wien und dem slowakischen Umspannwerk Stupova errichten. Es ist nicht auszuschließen, daß über die Stupova-Lei-tung auch Mochovce-Strom eingespeist wird. (Elektrizität hat bekanntlich kein Mascherl.) Geht vielleicht deshalb Wirtschaftsminister Wolfgang Schüssel bei der Mochov-ce-Mobilmachung der Begierung so beharrlich auf Tauchstation ... ?)

Aber nicht nur diese „Doppelzüngigkeit” höhlt unsere Anti-Atom-Position aus. Es gibt auch noch andere Ungereimtheiten. So ist Österreich EUBATOM beigetreten, der Atomenergieorganisaton der EG. Sie gesteht uns zwar zu, daß wir auf unserem eigenen Territorium keine Kernkraftwerke errichten müssen, aber unsere Unterschrift findet sich unter der positiven Generallinie dieses Vertrages. Da stehen in der Präambel Proklamationen wie: „.. daß die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt darstellt”. Oder: daß die Vertragspartner, also auch Österreich, entschlossen sind, „die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen, welche die Energieerzeugung erweitert, die Technik modernisiert und auf zahlreichen anderen Gebieten zum Wohlstand der Völker beiträgt...”

Noch etwas scheint das offizielle Österreich nicht zu stören: Seit 1957 wird die IAEO, die Internationale Atomenergiebehörde, als Bereicherung des internationalen, Standortes Wien hoch geschätzt. Aber die IAEO hat nicht die Aufgabe, die zivile Kernenergie etwa nur zu kontrollieren; sie soll auch gefördert werden. (Das ist so, wie wenn im Hauptgebäude der Vereinigung aller Vegetarier eine Metzgerei eröffnet hat...)

Doch unverdrossen trommelt die Umweltministerin weiter: Mochovce darf nicht in Betrieb gehen!

Und wenn aber doch? Was dann? Darüber denke sie jetzt nicht nach, gibt sich Rauch-Kallat auskunftsunwillig. Dabei wäre es wirklich interessant für die Österreicher zu erfahren, ob die Reaktorsicherheit zugenommen hat. Ein 0,0-Prozent-Risiko ist sicherlich unwahrscheinlich. Aber ist wenigstens das Risiko eines GAUs seit 1986, als die Mannschaft des Unglücksreaktors in Tschernobyl „herumspielte” und die Explosion auslöste, vermindert worden? Haben sich die Chancen inzwischen vermehrt, daß so etwas nicht noch einmal passieren kann? Schließlich heißt es doch immer, man bemühe sich um den technischen Fortschritt. Warum muß man tatsächlich mit einer Wiederholung des Tschernobyl-Unglücks in Mochovce rechnen? Immerhin unterstellt beziehungsweise suggeriert Rauch-Kallat das: erst kürzlich hat sie in einer Hörfunk-Sendung aufgefordert, die Fotos von Tschernobyl aufzuhängen, um sich in Erinnerung zu rufen, was in Mochovce passieren kann. Übrigens, Mochovce ist nicht der einzige Reaktor in unserer Nachbarschaft. Was passiert, wenn anderswo der „Fall der Fälle” eintritt? Lediglich zwei bis drei Prozent der Österreicher können sich in einen Bunker flüchten. Der Best muß schauen, wo er bleibt. Ist es eigentlich zu verantworten, daß bei uns der Zivilschutz so sträflich vernachlässigt wird (siehe auch Seite 12)?

Und was können wir tun, wenn es einen „kleineren Schaden” mit etwas weniger katastrophalen Auswirkungen auf unser Land gibt? Haben wir eine verläßliche Aussicht auf „Wiedergutmachung”?

Als naiver Bürger denkt man sich: Natürlich sind bei atomaren Katastrophen die Schäden nie mehr gutzumachen. Aber wir leben in Österreich in einem Rechtsstaat. Wenn jemand geschädigt wird, steht ihm der Rechtsweg offen. Noch dazu werden wir täglich von Rürgerinitiativen und der Umweltministerin aufgefordert, Schadenersatzforderungen zu stellen, „um Druck zu machen”. Ja - bei wem denn bloß? Die ganzen Aufforderungen um die Anmeldung von Schadenersatzansprüchen sind im Grunde eine grobe Irreführung der Öffentlichkeit. Es ist überhaupt nicht sichergestellt, daß solche Forderungen gegen irgendjemanden durchzusetzen sind.

Können wir uns an Staaten wenden, in deren Ländern ein Kern-kraftwerksunfall passiert ist? Nein, denn die Haftung eines Staates gegenüber anderen Staaten ist nicht durch internationale Verträge geregelt. Sie unterliegt den Regeln des internationalen Völkerrechts und den Völkerrechtsgrundsätzen. Diese allgemeinen Grundsätze geben keine brauchbare Handhabe. Und Gewohnheitsrecht für Nuklearunfälle gibt es nicht. Auch Tschernobyl war dafür nicht das erste Mosaikstein-chen, weil sich die Staaten vorläufig nicht festlegen wollten.

Das einzige Handfeste in dieser Sache sind zwei Konventionen aus den sechziger Jahren: ■ die Pariser Konvention, entstanden im Schoß der OECD. Sie wurde gemacht von westlichen Industriestaaten für westliche Industriestaaten;

■ die Wiener Konvention, die für einen weiteren Kreis von Staaten (inklusive dem damaligen Ostblock und Entwicklungsländer) geschaffen wurde;

■ weiters die Brüsseler Ergänzungskonvention, entstanden im Schoß von EURATOM, aber gedacht für alle Partner der Pariser Konvention. Weiters gibt es noch die Ausdehung der Haftpflicht auf alle Vertragspartnerstaaten beider Protokolle.

Diese Konventionen sind allerdings völlig unzulänglich: Sie klären zwar die Adressaten von Ansprüchen: Aber - es gibt nur sehr niedrige Ansprüche pro Unglücksfall. 15 Millionen (Paris) beziehungsweise fünf Millionen (Wien) und 250 Millionen US-Dollar (Brüssel). Das sind lächerliche Summen, die nur erklärbar sind aus der Atomeuphorie der Entstehungszeit vor dreißig Jahren.

Ein weiteres Problem dieser Konventionen ist: es haften ausschließlich die Betreiber. (Falls die Staaten nicht selbst Betreiber sind, können sie sich fein raushalten.) Die Errich-ter, Zulieferer und finanzierende Banken sind davon ausgeschlossen.

Österreich hat die Pariser Konvention unterschrieben, aber nicht ratifiziert. Man sei nicht bereit, die lächerlichen Haftungssummen durch die Ratifizierung auch noch anzuerkennen, sagt Umweltministerin Rauch-Kallat im furche-Ge-spräch. Aber ist der Spatz in der Hand nicht besser als die Taube auf dem Dach? Die Kehrseite dieser Position ist nämlich, daß die NichtMitglieder überhaupt keine Haftungen zu erwarten haben.

Rei Mochovce wird Österreich wahrscheinlich Schiffbruch erleiden (das Kernkraftwerk wird unter Umständen mit russischem Geld finanziert). Eine verantwortungsvolle Politikerin sollte sich etwas Neues überlegen und aus der Sache das Beste machen: Zivilschutz verstärken und politischen Druck ausüben, um die mangelhafte Situation bei Haftung und Schadenersatz zu verbessern. Natürlich geht das nur, wenn wir dort mit dabei sind, wo man sich darüber den Kopf zerbricht und nicht nur moralisiert.

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