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Front der Anstandigkeit gegen den Skandalfilm

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Seit dem letzten dringenden Appell der „Furche“ an die christliche Bevölkerung gegen den Film „Die Sünderin“ hat sich die Abwehr durch bedeutsame Kundgebungen in erfreulichem Maße verstärkt.

In einem Aufruf wenden sich die B i-schöfe von Linz an die Öffentlichkeit und fordern zur Ablehnung des genannten Films auf. Im besonderen werden die Eltern, an ihre furchtbare Verantwortung erinnert, die sie für ihre heranwachsenden Söhne und Töchter tragen. Die Bischöfe müssen es, heißt es in dem Aufruf,

„als eine ernste Gewissenspflicht für alle Katholiken bezeichnen, daß sie in ähnlich einmütiger Weise, wie es die Katholiken Amerikas schon lange mit Erfolg tun, zur Selbsthilfe schreiten, indem 6ie beharrlich und grundsätzlich alle Filme meiden, die von der Katholischen Filmkommission für Österreich als „abzulehnen“ bezeichnet werden. Wer einen solchen Film unter was immer für einer Ausrede besucht, gibt mindestens durch sein Beispiel Ärgernis, unterstützt durch seine Schillinge die minderwertige Produktion und macht sich mitschuldig an der Vergiftung unseres Volkes. Wir machen besonders die K i n o-b e s i t z e r auf die schwere Verantwortung aufmerksam, die sie auf sich nehmen, wenn sie einen solchen Film in ihr Programm aufnehmen. Wir sind der Überzeugung, daß unsere Auffassung auch weit über die Reihen der Katholiken hinaus Zustimmung finden wird. Wir lad' i daher auch die Nichtkatholiken ein, zusammen mit den Katholiken die Front der Anständigkeit zu stärken.“

Dieser Aufruf ist vom Diözesanbischof Dr. F1 i e ß e r und dem Bischofkoadjutor Dr. Z a u n e r gezeichnet.

Zur gleichen Zeit, da sich die Bischöfe von Linz mit diesem Aufruf an die Öffentlichkeit wendeten, begaben sich Landeshauptmann Dr. G1 e i ß n e r und Vertreter der Katholischen Aktion Linz nach Wien, um in dieser Angelegenheit beim Bundeskanzler vorzusprechen.

Gleichzeitig forderten die Verbände der Katholischen Aktion Wien bei der Oberstaatsanwaltschaft die Anwendung strafrechtlicher Mittel im Sinne des 1 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung unsittlicher Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung.

Auch in Deutschland sind weitere Kundgebungen gegen den Film zu verzeichnen. So wurde der Film in Regensburg vom Oberbürgermeister verboten. In Koblenz hat die Polizeidirektion ein Verbot verfügt. Das Verbot wurde nach einer weiteren Meldung aus Koblenz auf das gesamte Land Rheinland-Pfalz ausgedehnt. Ministerpräsident Altmeier erklärte dazu, der Film taste die durch Grundgesetz und Landesverfassung geschützten sittlichen Werte an. Auch in Neuwied und E n g e r s ist der Film vom Spielplan abgesetzt worden, während in Oberhausen ein Protest der CDU und des Zentrums gegen weitere Aufführungen erfolgte.

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