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Schwarze Geschäfte

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Wer je einmal in Afrika war, ist, erschüttert von den Verheerungen, die gewisse Errungenschaften unserer europäischen Zivilisation unter den Schwarzen anrichten. Der Neger macht dem Europäer alles nach, und er tut es mit der naiven Lust und Freude eines großen Kindes, maßlos und unbeherrscht, und ohne den Sinn dessen, was er tut, oder der Dinge, die er benützt, richtig zu erfassen. Er trägt mit Vorliebe Brillen mit dickem, weißem Gestänge, oft sogar — ohne Glas. Und man kann noch heute von einem Stammeshäuptling im Innern empfangen werden, der zur Feier des Tages und zu Ehren des Gastes aus Europa das rosa Bettjäckchen einer Dame trägt. Wie dieses den Weg zu ihm gefunden hat, weiß Gott.

Man mag über derlei Erlebnisse lachen. Sie haben aber einen ernsten Hintergrund. Daß man wertlose Waren, Tücher, Schmuck und anderes dem Neger anhängt, ist eine Gemeinheit. Daß man ihnen aber Alkohol verkauft, ist ein Verbrechen, denn der Schwarze verfällt dem Alkohol um so leichter, als er von Natur aus dazu neigt, sich jedem Genuß hemmungslos hinzugeben. Daß manche Kolonialgesetze den Alkoholgenuß einzuschränken suchen, nützt nichts, solange sie von gerissenen Händlern einfach umgangen werden.

Das alles muß man im Auge behalten, wenn man begreifen will, was es heißt, wenn die deutsche Getränkeindustrie in Afrika ein „interessantes Absatzgebiet“ wittert. Es geht dabei nicht um Süßmost und Orangensaft, sondern um Spirituosen, Wein, Sekt, Bier. Um die Verkaufsmöglichkeiten zu studieren, hat ein Rheinländer Exportkaufmann bereits 25.000 Kilometer durch zwölf der bedeutendsten Länder Afrikas hinter sich gebracht, nicht aus eigener Initiative, sondern im Auftrag eben dieser deutschen Getränkeindustrie. Er rechnet mit der unentwegt fortschreitenden industriellen Entwicklung dieser Länder und der sich „zwangsläufig ergebenden Verbesserung des Lebensstandards von 200 Millionen Menschen“. Wohin das führt, kann man genau voraussagen. Man braucht nur nachzulesen, wie es in Südamerika war oder bei den. Indianern Nordamerikas.

Anerkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft der Familie Habsburg

Wie die „Furche“ erfährt, ist in der Angelegenheit der Heimatzuständigkeit beziehungsweise Staatsbürgerschaft der Familie Habsburg die längst fällige Entscheidung gefallen. Bekanntlich besaß die Familie Habsburg trotz ihres letzten Aufenthaltes in Eckartsau, Niederösterreich, bisher keinen Auszug aus der Heimatrolle und damit keinen Nachweis über ihre österreichische Staatsbürgerschaft. Dies führte unter anderem dazu, daß von westdeutscher Seite in jüngster Zeit angekündigt wurde, daß die Familie demnächst als staatenlos behandelt werden müsse.

Nunmehr hat der Landeshauptmann von Niederösterreich entschieden, daß der Familie unverzüglich die Heimatpapiere auszufolgen sind, womit ihre österreichische Staatsbürgerschaft erwiesen ist. Mit diesen Papieren kann die Familie Habsburg jederzeit bei einer österreichischen Vertretung im Auslande die Ausfolgung eines Reisepasses, gültig für alle Staaten Europas, beantragen. Allerdings muß man sich daran erinnern, daß das bekannte Gesetz vom 3. April 1919 die Einreise der „sonstigen Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen“ ausschließt, „soweit sie nicht auf ihre Mitgliedschaft zu diesem Hause und auf alle aus ihr gefolgerten Herrschaftsansprüche ausdrücklich verzichtet und sich als getreue Staatsbürger der Republik bekannt haben“.

Immerhin stellt die erwähnte jüngste Verfügung die Anerkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft der Familie Habsburg dar und setzt die Familie in den Besitz gültiger österreichischer Personaldokumente. Die „Furche“, die in den letzten Jahren immer wieder, zuletzt an leitender Stelle der Ausgabe vom 21. Jänner dieses Jahres, für diese Folgerung aus einer eindeutigen Rechtslage eingetreten ist, verzeichnet diese Nachricht mit Genugtuung.

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