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Digital In Arbeit

Bedenkliches Präjudiz

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Die Hilfe für jene Betriebe, die durch die Einführung der Abfertigung für Arbeiter in

Liquiditätsschwierigkeiten kommen, wird nun doch kammerintem geregelt: Durch einen Beitrag von maximal 0,1 Prozent der Lohnsumme soll ein Betrag von rund 150 Millionen Schilling aufgebracht werden, der von den Landes- handelskammem verwaltet und für Zinsenzuschüsse für Kredite für Abfertigungszahlungen verwendet wird. Geplant sind zwei tilgungsfreie Jahre und ein Rückzahlungszeitraum von fünf Jahren. In besonderen Härtefällen wird die Handelskammer die Abfertigungsleistung voll übernehmen.

Die Regelung wurde von den Arbeitgeberverbänden zu recht als Verhandlungserfolg gefeiert. Erstens bringt sie den betroffenen Betrieben die benötigte Hilfe, und zweitens ist jede Form der Selbsthilfe der Unternehmer einem zentral verwalteten, unter Regierungs- oder paritätischer Aufsicht stehenden Fonds in diesem Fall vorzuziehen. Unter den gegebenen Umständen - sprich Drohungen – wurde also wahrscheinlich das Maximum herausgeholt (wobei freilich nicht bekannt ist, ob die Zustimmung zur Änderung des Handelskammergesetzes nicht mit irgendwelchen politischen Zusagen erkauft, werden mußte).

Ich habe dennoch so meine Bedenken, ob die Arbeitgebers eite mit der getroffenen Regelung lange glücklich sein wird.

Mit der Bindung der Umlage an die Lohnsumme könnte man sich nämlich selbst den Boden für die langjährige - und meiner Meinung nach berechtigte - Forderung nach ersatzloser Abschaffung der Lohnsummensteuer entzogen haben. Man wird nur mehr schwer damit argumentieren können, daß die Besteuerung der Arbeitsplätze den Vollbeschäftigungszielen zuwiderläuft, wenn man sich selbst - gezwungenermaßen - an die gleiche Bemessungsgrundlage anhängt (Wobei es freilich nur um die Systematik, nicht um die Beitragshöhe geht, die ja nur ein Zwanzigstel der Lohnsummensteuer beträgt.)

Viel größer wäre meine Sorge als Kenner angesichts des Weissenbergschen Reformeifers aber wegen des geschaffenen Präjudizes. Weis- senberg & Co. könnten jetzt auf die famose Idee kommen, künftig bei Klagen über neue Belastungen der Unternehmen staatliche Hilfestellung anzubieten um dann der Kammer nach Protest die Organisation der Hilfe selbst zu überlassen. Fręi nach dem Motto: Wir lassen uns etwas einfallen, also laßt ihr euch gefälligst auch etwas einfallen. Geht es um ernsthafte, vielleicht existenzbedrohende Belastungen, wird sich die Kammer schwer vor ihren Mitgliedern tun, abzulehnen.

Und könnte dann eines schönen Tages, wenn aus den 0,1 Prozent vielleicht 1,0 Prozent der Lohnsumme geworden sind, unversehens die Prügel für die Sozialpolitik der Regierung beziehen.

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