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Warum nicht rechtzeitige Ucbergabe?

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Nach den Betriebszählungen waren von den noch nicht 30jährigen im Jahre 1934 acht, im Jahre 1951 nur fünf selbständig tätig, von den 65- und mehrjährigen 13 bzw. 15 — ein Zeichen der zunehmenden Ueberalterung der eigenständigen Berufe.

Diese Verschiebung muß an sich nicht nachteilig sein, da ja in der Regel die schwindende körperliche Leistungsfähigkeit des Alternden durch Erfahrung und Geübtheit ausgeglichen wird. In der Regel; aber nicht dann, wenn die Liebergabe des Betriebes nur aus Angst vor einem unsicheren Alter hinausgeschoben wird und der Betriebsführer ängstlich an veralteten Verfahren festhält, weil alle Umstellungen seine Einnahmen verringern und angeblich erst den Nachfolgern voll zugute kommen würden. Häufig werden sogar die notwendigen Aufwendungen für die Betriebsanlagen unterlassen. So entstehen schwere Schäden, die den Nachfolger auf Jahre hinaus belasten.

In vielen Fällen verliert der vorbestimmte Erbe — des langen Wartens müde — die Freude und das Interesse an dem langsam abrutschenden Betrieb und sucht schließlich eine andere, ihm zusagendere oder „sicherere“ Beschäftigung, die es ihm möglich macht, einen eigenen Hausstand zu gründen. Aus dem Wunsch des Alternden, noch tätig zu sein, wird so oft der Zwang, noch tätig sein zu müssen, um nicht durch den Zusammenbruch des Unternehmens existenzlos zu werden.

Der Schaden, der der Produktion daraus erwächst, liegt auf der Hand. Immer mehr Bauernsöhne verzichten auf das Erbe und sehen ruhig zu, wie der elterliche Besitz, den der Vater immer schwächer betreuen kann, allmählich an Wert verliert.

Nicht nur vom rein menschlichen, sondern auch vom allgemeinen wirtschaftlichen Standpunkte aus gesehen, sollte daher alles versucht werden, solche dahinsiechende Betriebe zu sanieren. Die Betriebe müßten — allenfalls unter Mithilfe der Gewerbe- und Landwirtschaftskammern — schon zu einem Zeitpunkt übergeben werden, in dem sie noch voll leistungsfähig sind. Die Uebergabeverträge müßten natürlich dem Nachfolger die Möglichkeit geben, den Betrieb so zu führen, daß damit auch die Existenz des Vorgängers gesichert bleibt. (Eine willkommene Ergänzung seines Einkommens wird ihm — nach Inkrafttreten der Gesetze — die Altersrente sein.)

Um die rechtzeitige Uebergabe zu erleichtern, wäre eine Staffelung der Uebergabe-gebühren anzustreben. Der Ertragsausfall an Steuern würde durch die höheren Abgaben des leistungsfähigeren Uebernehmers und den Wegfall an Arbeitslosen- und anderen Unterstützungen reichlich wettgemacht werden.

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