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Digital In Arbeit

Harter Kern der Arbeitslosigkeit

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Der Begriff der Vollbeschäftigung ist immer noch mehr ein Postulat als ausreichend inhaltlich bestimmt. Anderseits gibt es Situationen auf den ehraeinen Teliafbeifsniärkten ' und äuelt,' auf Staataebeae, die eriu>onen : lassen, daß die Zjflll TSeir1 angebotenenArbeitsplätze gräßer ist alSdW Clfahce, geeigneteArbeitskräfte für die offenen Stetten 7,u “finden, fiirser Sachverhalt ist in einem permanenten oder langfristigen Überhang der Arbeitskraftnachfrage ausgewiesen, den man als Vollbeschäftigung zu kennzeichnen sucht.Nun zeigt sich bei dem, was wir Vollbeschäftigung nennen, die eigenartige Erscheinung, daß trotz eines unverkennbaren Überschusses der Nachfrage nach Arbeltskräften auf einzelnen Teilarbeitsmärkten ein „harter Kern“ von Arbeitslosen sichtbar ist, der auch bei erwiesener Beschäftigungswilligkeit der Betroffenen nicht in den Arbeitsprozeß eingegliedert wird und auf relativ lange Frist keinen Preis hat. Die Folge ist, die Ausgliederung der in Frage kommenden Arbeitslosen aus der Arbeltsgesellschaft, wenn nicht ihre soziale Diskriminierung in einer Gesellschaft, die nach meritokratischen Kriterien geschichtet ist.

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Der Begriff der Vollbeschäftigung ist immer noch mehr ein Postulat als ausreichend inhaltlich bestimmt. Anderseits gibt es Situationen auf den ehraeinen Teliafbeifsniärkten ' und äuelt,' auf Staataebeae, die eriu>onen : lassen, daß die Zjflll TSeir1 angebotenenArbeitsplätze gräßer ist alSdW Clfahce, geeigneteArbeitskräfte für die offenen Stetten 7,u “finden, fiirser Sachverhalt ist in einem permanenten oder langfristigen Überhang der Arbeitskraftnachfrage ausgewiesen, den man als Vollbeschäftigung zu kennzeichnen sucht.Nun zeigt sich bei dem, was wir Vollbeschäftigung nennen, die eigenartige Erscheinung, daß trotz eines unverkennbaren Überschusses der Nachfrage nach Arbeltskräften auf einzelnen Teilarbeitsmärkten ein „harter Kern“ von Arbeitslosen sichtbar ist, der auch bei erwiesener Beschäftigungswilligkeit der Betroffenen nicht in den Arbeitsprozeß eingegliedert wird und auf relativ lange Frist keinen Preis hat. Die Folge ist, die Ausgliederung der in Frage kommenden Arbeitslosen aus der Arbeltsgesellschaft, wenn nicht ihre soziale Diskriminierung in einer Gesellschaft, die nach meritokratischen Kriterien geschichtet ist.

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Wenn man das vorhandene Ziffern-maiterial der Arbeitsmarktverwaltung aufgliedert, kann man die Merkmale der Restarbeitslosigkeit bei Vollbeschäftigung feststellen (die am markantesten zutage tritt, wenn der Arbsitsmarkt die niedrigste Arbeitslosenziffer des Jahres aufweist).

Aus welchen Gruppen setzen sich nun die Resitarbeitslosen des ansonst „leeren“ Arbeitsmarktes zusammen? • In erster Linie aus Arbeitslosen, die im Sinne der konventionellen Vorstellungen der meisten Arbeitgeber über den Arbeitsnutzen zu „alt“ sind. Gerade in der Situation des tiefsten Standes der Arbeitslosigkeit (in Österreich etwa im August) ist das Phänomen der Seruorenarbeitslosißkeit (das es übrigens stets gegeben hat) besonders augenfällig.

Das Wort „alt“ ist inhaltslos und darf nicht im Sinne der Kriterien der Sozialversicherung oder des Fürsorgewesens verstanden werden. Manuell Tätige sind oft bereits mit vierzig Jahren zu alt; in den USA kommt kaum jemand ab dem 45. Lebensjahr in das Management eines großen Betriebes. Anderseits haben die meisten jener Personen, die als „alt“ disqualifiziert und aus dem Arbeitsprozeß ausgegliedert werden, Leistungen anzubieten, die noch eine Personalrentabilität garantieren.

Vor allem Frauen werden relativ früh als „alt“ disqualifiziert, sie werden gekündigt oder erhalten, wenn arbeitslos geworden, einen Posten nur dann, wenn sie bereit sind, sich unterhalb ihres bisherigen Berufsranges zu verpflichten. Meist finden „ältere“ Frauen lediglich Stellungen bei Verrichtung repetLMver Arbeit oder in Frauenbetrieben. Ähnliches gilt für Männer aus dem Verwaltungsbereich der Unternehmungen.

• Immer mehr zeigt sich in einzelnen Bereichen unserer Arbeitsgeseli-schaft eine elementare Zweiteilung der Berufsstruktur. Es gibt Menschen, die sich an die sich rasch wandelnden technologischen und administrativen Arbeitsbedingungen anpassen können, und Personen, die vorweg oder wegen ihres Alters dazu nicht mehr in der Lage sind.

Die technologische Arbeitslosigkeit ist in Österreich nicht nur deswegen noch kein Problem großen Umfan-ges, weil der Grad der Mechanisierung und Automatisierung im Vergleich zu einzelnen westlichen Ländern geringer ist, sondern auch, weil man bei uns kaum Gruppen von prinzipiell Unterprivilegierten kennt, wie etwa die Angehörigen verschiedener Rassen und Konfessionen.

• Schließlich gehören zu den Restarbeitslosen auch jene Personen, die zwar beruflich ausgebildet sind, aber ihr Wissen für einen Berufszweig erworben haben, der zu den schrumpfenden Wirtschaftsbereichen gehört. In diesem Fall können Personen ihr berufliches Wissen nicht mehr kommerziell verwerten. Das gut etwa für die Büroarbeit; stehen wir doch vor einer radikalen Änderung der Technik der Administration zum Beispiel als Folge der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung. Sind die Personen, die aus schrumpfenden Wirtschaftszweigen oder Verfahrensweisen ausscheiden müssen, nicht umstellungsbereit oder umstellungsfähig, vermehren sie ebenfalls die Zahl der Restarbeitslosen,

Es gibt Entwicklungen, die geradezu naturgesetzliich verlaufen. Das gilt etwa für die Einführung technologischer oder administrativer Verfahren. Auch wenn im Parlament ratio-nalisierungsifeindliche Äußerungen fallen, so sind sie trotz der Herkunft des Sprechers für die Gewerkschaften nicht repräsentativ. Die technologische und verwaltungstechnische Revolution ist jedenfalls nicht aufzuhalten.

Der Sachverhalt der Restarbeitslosigkeit darf jedoch nicht tatenlos hingenommen werden. Es wäre vor allem Aufgabe der Arbeitsmarktverwaltung, Überlegungen darüber anzustellen, wie durch einen Katalog tiefreichender und bis zum Einzelfall gehender Maßnahmen der „harte Kern“ der Arbeitslosigkeit verminder beziehungsweise vorweg weitgehend verhindert werden kann:

• Sollte die berufliche Wetterbildung vor allem bei älteren Arbeitnehmern durch verschiedene Maßnahmen gefördert werden. In der BRD erhalten in Hinkunft alle Personen über 30 Jahre staatliche Zuschüsse zur Förderung ihrer beruflichen Ausbildung. Ob die Einführung eines Bildungsurlaiuibs ein Instrument praktikabler beruflicher Weiterbildung ist, muß bezweifelt werden, wenn auch nicht au bestreiten ist, daß im Einzelfall ein Bildungsurlaub durchaus eine Anpassung eines wirtschaftlich unzureichend Gebildeten an eine neue Arbeitssituation fördern helfen kann.

• Daneben müßte mehr, als dies bisher geschehen ist, an die Errichtung von aus öffentlichen Mitteln zu fördernden Alterswerkstätten gedacht werden.

Entscheidend ist freilich, daß Österreich nicht die amerikanische Mentalität übernimmt, die Brutalität der Aussonderung der Alten aus der Arbeitsgesellscbaft ohne Rücksicht auf den zu erwartenden Leistungserfolg bei älteren Arbeitnehmern. Die Mode, Menschen dann schon als au alt zu bezeichnen, wenn sie das 40. Lebensjahr überschritten haben, kann zwar konformistisch sein, keineswegs aber ist sie sozial und ebensowenig rational.

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