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Das verfinsterte Gewissen

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Papst Johannes Paul II. hat in einem Rundschreiben an alle Bischöfe der Welt (siehe auch „Zeitgespräch") den Wert menschlichen Lebens „von der Empfängnis bis zum natürlichen Ende" betont und zu Wachsamkeit im Hirtenamt aufgefordert.

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Papst Johannes Paul II. hat in einem Rundschreiben an alle Bischöfe der Welt (siehe auch „Zeitgespräch") den Wert menschlichen Lebens „von der Empfängnis bis zum natürlichen Ende" betont und zu Wachsamkeit im Hirtenamt aufgefordert.

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Das Konsistorium der Kardinäle, das heuer im April in Rom zusammentrat, hat vom Papst ein Dokument zum Thema Lebensschutz erbeten. Johannes Paul II. reagierte zunächst mit einem Brief an alle Bischöfe der Welt, der das Datum 19. Mai 1991 trägt, aber erst jüngst veröffentlicht wurde. Er spricht darin schon zu Beginn die Probleme eindringlich aus:

„Im Zusammenhang der vielfältigen Aggressivität der heutigen Angriffe auf das menschliche Leben, vor allem auf das schwächste und ungeschützte, zeigen die statistischen Daten einen weltweiten, wirklichen und eigentlichen ,Mord an Unschuldigen' auf; aber besonders besorgniserregend ist die Tatsache, daß das moralische Gewissen sich ängstlich zu verfinstern scheint und immer träger darin wird, auf die klare und offene Unterscheidung zwischen Gut und Böse hinzuweisen bezüglich dessen, was den fundamentalen Wert des menschlichen Lebens betrifft.

In der Tat, so schwerwiegend und beunruhigend dieses derart verbreitete Phänomen der Beseitigung zahlreicher menschlicher Existenzen vorder Geburt oder auf dem Weg zum Tod auch sein mag, so ist das Erlöschen der moralischen Empfindsamkeit des Gewissens nicht weniger schwerwiegend und beunruhigend. Die Gesetze und die staatlichen Regelungen machen diese Verfinsterung nicht nur offenbar, sondern sie tragen auch noch zu deren Verstärkung bei. Denn wenn die Parlamente Gesetze beschließen, die zur Tötung von Unschuldigen berechtigen, und wenn der Staat seine Mittel und Strukturen in den Dienst dieser Verbrechen stellt, wird oft das ungenügend gebildete Gewissen des einzelnen leichter für den Irrtum anfällig."

Der Pontifex erinnert daran, wie vor hundert Jahren die Kirche durch die Enzyklika „Rerum novarum" eine unterdrückte Gruppe, die Arbeiterklasse, in Schutz genommen habe, und sie wisse „sich auch jetzt, wo eine andere Kategorie von Personen in ihren grundlegenden Lebensrechten unterdrückt wird, verpflichtet, mit unvermindertem Mut den Stimmlosen Stimme zu sein". Hier bestehe ein klarer Auftrag für die Kirche aus dem Evangelium: „Für immer hat sie sich den Ruf des Evangeliums nach dem Schutz der Armen zu eigen gemacht, deren Menschenrechte bedroht, mißachtet und verletzt werden."

Gegen den Strom schwimmen

„Die Neuevangelisierung", betont Johannes Paul IL, könne „nicht von der Verkündigung des unantastbaren Rechtes auf das Leben absehen, dessen Träger jeder Mensch von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende ist". Durch diese Verkündigung wolle die Kirche „ihre Wertschätzung und Liebe dem Menschen gegenüber zum Ausdruck bringen", schreibt der Papst, und sie wende sich damit an Gläubige und Ungläubige, „weil sie davon überzeugt ist, daß das Geschenk des Lebens ein solch hohes Gut darstellt, daß es in seiner Bedeutung von jedem erfaßt und geschätzt werden kann".

Der Papst weist daraufhin, daß er in seiner jüngsten Enzyklika „Centesi-mus annus" an die Achtung der Kirche gegenüber dem demokratischen

System erinnert, aber zugleich auch gesagt habe, „daß eine wahre Demokratie nur in der mit dieser verbundenen Anerkennung der Rechte eines jeden begründet sein kann".

Angesichts des gewichtigen Problems bittet der Papst die Bischöfe um Hilfe und Mitarbeit „im Geist bischöflicher Kollegialität" und ruft zu Wachsamkeit hinsichtlich der Weitergabe der katholischen Lehre auf:

„Nachdem wir sämtliche Gelegenheiten zu öffentlichen Stellungnahmen genutzt haben, müssen wir eine besondere Wachsamkeit über die Lehre walten lassen, die in unseren Sem i-narien, in den katholischen Schulen und Universitäten vermittelt wird. Wir müssen wachsame Hirten sein, damit die in den katholischen Krankenhäusern und Kliniken geübte Praxis mit deren Ausrichtung übereinstimmt. Nach dem Maß der uns zur Verfügung stehenden Mittel werden wir dann unsere Initiativen aufrecht erhalten müssen durch konkrete Hilfeleistung an die Frauen und Familien, die sich in Not befinden, sowie durch Annahme von Leidenden und besonders von Sterbenden. Darüber hinaus werden wir die wissenschaftlichen Überlegungen, die gesetzgeberischen und politischen Initiativen ermutigen müssen, die in der Auseinandersetzung über die .Mentalität des Sterbens' gegen den Strom schwimmen."

Das Schreiben schließt mit einer Absichtserklärung: „Mit dem einträchtigen Vorgehen aller Bischöfe und mit dem erneuerten pastoralen Dienst, der daraus erfolgt, beabsichtigt die Kirche, sich durch die Zivilisation der Wahrheit und der Liebe an der immer breiteren und tiefgreifenderen Erneuerung jener .Kultur des Lebens' zu beteiligen, die die wesentliche Voraussetzung für die Vermenschlichung unserer Gesellschaft darstellt."

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