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Neue Spielregeln für die Banken

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Die Ausstattung der heimischen Banken mit Eigenkapital gibt bereits Anlaß zur Sorge. Eine Novellierung des Kreditwesenge-setzes soll hier Abhilfe schaffen.

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Die Ausstattung der heimischen Banken mit Eigenkapital gibt bereits Anlaß zur Sorge. Eine Novellierung des Kreditwesenge-setzes soll hier Abhilfe schaffen.

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Seit rund einem halben Jahr wird Österreichs Kreditwirtschaft von einem Thema beherrscht: der geplanten Novellierung des Kreditwesengesetzes (KWG).

Derzeit noch Gegenstand interner Beratungen zwischen Experten der Sektion Geld- und Kredit-

Wirtschaft, sorgt sie bereits für hohe Wellen und aufgeregte Diskussionen.

Begründet wird die generelle Revision des KWG mit der schlechten Eigenkapitalausstattung des österreichischen Kreditapparates, denn die Relation Bilanzsumme zu Eigenkapital fällt international bereits negativ auf (siehe Beitrag von Konrad Fuchs).

Inzwischen sind sich alle einig, daß die Banken ihren Eigenkapitalpolster auffüllen müssen. Nicht nur aus Gründen des Gläubigerschutzes oder der größer gewordenen Risken des Auslandsgeschäftes, sondern auch, um das Vertrauen des Auslands in österreichische Banken nicht darauf zu reduzieren, daß der Bund schon entsprechende Hilfe leistet, wenn eine Großbank ins Trudeln gerät.

Warum die Eigenmittel der heimischen Banken so ausgehöhlt sind, hat verschiedene Ursachen. Ende der siebziger Jahre wurde

eine Reihe von Liberalisierungsmaßnahmen gesetzt. 1979 trat das neue Kreditwesengesetz in Kraft, das unter anderem die Freigabe der Filialgründungen - die ohnehin bis dahin recht großzügig gehandhabt wurde—enthielt. Österreich wurde mit einem noch dichteren Netz an Filialen überzogen.

Ein einschneidender Punkt für die jetzige Situation der Banken war weiters die Kündigung des

sogenannten Habenzinsabkommens (einer Vereinbarung über einheitliche Zinsen für Einlagen).

Der daraufhin einsetzende harte Konkurrenzkampf um Kunden mit Zinsangeboten ging auf Kosten der Erträge.

Diese Ertragsschmälerungen wurden noch verstärkt durch die Einführung der Bankplatzsteuer und den konkurrenzpolitisch motivierten Verzicht auf kosten-

deckende Gebührenverrechnung für Bankdienstleistungen.

Ein weiteres „heißes Eisen" der KWG-Novelle ist ihre Tendenz, Aktiengesellschaften als ideale Rechtsform für Kreditinstitute anzusehen. CA-Generaldirektor Hannes Androsch hat vor kurzem in einem Vortrag erklärt, das wäre die Voraussetzung für gleiche Bedingungen für die Bildung von Eigenkapital für alle Banken. Die

Aktienbanken hätten derzeit den Nachteil, Gewinne ausschütten zu müssen, was ihre Selbstfinanzierungsmöglichkeiten herabsetzt. Institute wie die Sparkassen oder Landeshypothekenbanken, die aufgrund ihrer speziellen Konstruktion nicht dazu gezwungen sind, seien solcherart bevorzugt.

Dem halten die Sparkassen beispielsweise entgegen, daß sie gemäß ihren Statuten kein Fremdkapital aufnehmen dürfen. Zwar bietet der Entwurf die Möglichkeit, künftig Eigenkapital in Form des sogenannten Partizipationskapitals, eine Art Beteiligungskapital, aufzunehmen. Wie das in der Praxis jedoch aussehen soll, ist noch unklar.

Die Hypos fürchten jedenfalls, daß durch eine ungenügende Regelung der Zwang zur Aktiengesellschaft durch die Hintertür kommt. Ab einer Bilanzsumme von zehn Milliarden Schilling können laut Entwurf die Institute in Aktiengesellschaften umgewandelt werden.

Für die Genossenschaften beispielsweise bringen die Eigenkapitalvorschriften noch ein weiteres Problem: Laut Entwurf soll nur mehr eingezahltes Eigenkapital als solches anerkannt werden. Bis jetzt war mit der Zeichnung eines Geschäftsanteiles der Genossenschaftsbanken durch ein Mitglied die solidarische Haftung in vielfacher Höhe des Anteils gegeben. Die Verfasser der KWG-Novelle argumentieren, daß diese Haftung nur fiktiv und im Ernstfall vielleicht nicht einlösbar sei. Ab 1991 soll diese Haftung laut Entwurf nicht mehr als Eigenkapital anerkannt werden.

Die Landeshypothekenbanken wiederum befürchten den Verlust der Landeshaftung — bis jetzt ein Konkurrenzvorteil bei der Umwandlung in eine Aktienbank.

Für die kleineren Institute insgesamt bedeuten auch die Grenzen für größere Kredite (siehe Kasten) konkurrenzpolitische Nachteile. Sie müßten sich wieder zusammenschließen, um die geforderten Eigenmittelunterlagen für solche Kredite aufbringen zu können.

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