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Wer ist für Handel mit Embryonen?

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Kein Mensch konnte 1955 bei der Beschlußfassung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes absehen, daß dreißig Jahre später die 41. ASVG-Novelle zur Betrachtung anstehen würde. Das spricht nicht gegen das Gesetz, sondern dafür, daß dem ersten Schritt in die richtige Richtung viele weitere folgen müssen, die neue Gegebenheiten berücksichtigen, andere Fragestellungen beantworten.

Gesetze können in keinem Fall perfekt, sollen aber in jedem Fall gut sein.

Trotzdem stellt sich in der gesetzgebenden Praxis of t die Frage: Zuwarten, bis sich eine weitgehende Maximallösung verhandeln und finden läßt? Oder - im Interesse der Rechtssicherheit und als Damm gegen unerwünschte Entwicklungen — lieber doch eine Minimallösung, die aber dafür rasch?

Die Problemstellungen rund um Bio- und Gentechnologie sind in ihren Konturen sichtbar, Jahre wird es noch dauern, bis die Chancen und Gefahren klarer vor uns liegen. Trotzdem sind, vor allem im Bereich der Humanmedizin, Entwicklungen eingetreten, die eigentlich niemand will: der mißbräuchliche Einsatz künstlicher Befruchtungsmethoden, „Leihmütter“, miese Geschäfte mit lebenden oder toten Embryonen zum Beispiel.

Unzählige Enqueten, Kommissionen und Diskussionsrunden haben sich schon mit diesem Themenkreis auseinandergesetzt, haben die Notwendigkeit unterstrichen, daß die Politik eingreifen muß, wenn die Gefahren unmittelbar sind.

Sie sind es. Und trotzdem hat man vergeblich auf eine gesetzgeberische Initiative gewartet.

Jetzt ist sie da. Ein ÖVP-Geset-zesvorschlag über das Verbot der Embryo-Manipulation liegt im Parlament.

Es sind nur drei kleine, aber zentrale Punkte: das Verbot der Leihmutterschaft, der Embryonen-Handel und die Einschränkung der Experimente mit Embryonen im therapeutischen Bereich. Als Strafbestimmung schlägt die Opposition eine Regelung vor, die dem Strafrahmen bei verbotener Abtreibung entspricht.

Gegen diese Initiative läßt sich einwenden, daß viele andere Fragen offen und ungeregelt bleiben. Das stimmt.

Für den Antrag spricht, daß es unverantwortlich wäre, in Hoffnung auf eine umfassende Lösung weitere Jahre zuzuwarten und den ersten, entscheidenden ersten Schritt zu unterlassen. Es geht nicht um das perfekte, sondern um das gute Gesetz.

Und ein weiterer Aspekt: So schwierig es sein wird, in unzähligen Detailfragen Ubereinstimmung herzustellen, so leicht sollte es sein, in diesen zentralen Punkten zu einem Konsens zu gelangen. Was steht einer gesetzlichen Regelung ab Jahresbeginn 1986 noch im Weg? Wer steht - unverantwortlich genug - im Weg?

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