Spenden nur aus der Privatschatulle

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Einen Debattengegner zur Absetzbarkeit von Spenden im Finanzministerium zu finden, war nicht möglich. Dann werden eben die Experten befragt.

Der Anlass für eine Debatte zur steuerlichen Absetzbarkeit liegt auf der Hand: Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Wann, wenn nicht jetzt ein Thema behandeln, dass schon seit geraumer Zeit vor sich hin köchelt und trotzdem keinen befriedigenden Abschluss findet? Zusammengefasst, ist die Opposition für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden. Warum der gewichtigere Teil davon, die SPÖ, in den vielen Jahren, in denen sie den Finanzminister gestellt hat, keine diesbezügliche Regelung durchsetzen konnte oder wollte, führt zur Position der jetzigen Regierungskoalition.

Das Zeitungsarchiv ist nicht nur die Rache der Journalisten an den Politikern, es zeigt in diesem Fall auch, dass sich die ÖVP als Ganzes in den Koalitionsverhandlungen mit dem Regierungspartner FPÖ dezidiert für den "Ausbau der Bürgergesellschaft durch eine Stärkung des Ehrenamtes und der Freiwilligen-Organisationen durch steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an definierte gemeinnützige Organisationen" ausgesprochen hat. Und Benita Ferrero-Waldner, hat schon im Frühjahr 1999, damals noch als Staatssekretärin im Außenamt, die Nicht-Absetzbarkeit von Spenden als "höchst unbefriedigend" bezeichnet.

Trotz dieser kräftigen Befürworter in der Regierung ist es bislang noch zu keiner umfassenden Regelung gekommen. Warum also nicht gleich an passender Stelle nach den Ursachen dafür nachgefragt. Denkste! Vom Finanzministerium gibt es derzeit dazu keinen Kommentar, lässt die Pressestelle verlauten. Warum? Der Wiener Universitätsprofessor für Finanzrecht, Michael Tanzer, ist recht unumwunden mit einer Erklärung bei der Hand: "Davor fürchtet sich die Budgetsektion im Finanzministerium wie der Teufel vorm Weihwasserkessel!" Furcht? "Wovor genau, Herr Professor?" wollte die furche daraufhin natürlich wissen. Tanzer: "Das Ministerium will in Bezug auf die Spendenempfänger nicht aufmachen. Man will keine deutschen Verhältnisse schaffen, bleibt doch, wenn man alle gemeinnützigen Vereine einbezieht, für die Steuerleistung nicht mehr viel übrig. Also hat man sich bei uns bemüht, den Kreis der begünstigten Spendenempfänger verhältnismäßig klein zu halten."

Ist auch recht gut gelungen, wenn man sich anschaut, wieviele Organisationen von dieser Begünstigung ausgeschlossen bleiben? Tanzer sieht das nicht so: Es gäbe doch relativ großzügig gehandhabte Möglichkeiten den Regelungen auszuweichen. Als Beispiel nennt Tanzer: "An ein Kinderspital kann man nicht spenden, aber an den Wissenschaftsfonds, der zu diesem Spital gehört, an den kann steuerbegünstigt gespendet werden. Da wurden vom Ministerium ja geradezu Gestaltungsmöglichkeiten vorgegeben."

Ein weiterer Steuerfachmann, der nicht namentlich genannt werden will, erläutert die derzeitigen Möglichkeiten im furche-Gespräch: Steuerbegünstigt spenden könne man derzeit für Forschungsvereine, die gemeinnützig sind. Weiters gibt es einen Katalog von Institutionen, angefangen von der Nationalbibliothek über Universitätsinstitute, für die man Spenden bis zu zehn Prozent seines Vorjahreseinkommens als Sonderausgaben absetzen kann. Im Firmenbereich wiederum kann man Spenden bis zu zehn Prozent des Vorjahresgewinns an diese Institutionen als fiktive Betriebsausgabe geltend machen.

Weiters gibt es noch eine weitere Möglichkeit für Firmen, so der Fachmann: "Man muss dann eben auf die Spendentätigkeit werbewirksam hinweisen." Beispiel: Wenn eine Firma auf Weihnachtsgeschenke verzichtet und statt dessen das Geld einem Obdachlosenheim überweist, dann ist das ein Werbeaufwand und die Absetzbarkeit ist gegeben.

Warum der Kreis nicht auch auf private Spender ausgeweitet wird, ist für den Steuerexperten keine rechtliche, sondern eine rein politische Frage: "Da spielen rein budgetäre Überlegungen eine Rolle, beziehungsweise auch die Angst vor Missbräuchen." Das bitte genauer erklären? Experte: "Wer garantiert, dass der Verein dem Spender die Spende nicht rücküberweist und nur die zehn Prozent Steuergutschrift lukriert? Das sind zum Teil ja nicht buchführungspflichtige Bereiche, wo schwer kontrollierbar ist, ob es da nicht einen Rückfluss gibt." Aus "dem Bauch heraus" meint er dann noch, dass das Steueraufkommen natürlich gemindert werden wird und das sei ein unkontrollierbarer Ausfall für das Budget. Aber ganz Spezialist sei er in dieser Frage ja doch nicht: "Ich weiß, warum etwas im Gesetz steht, warum etwas nicht im Gesetz steht, darüber müsste ich erst länger nachdenken."

Einer der in seiner Funktion als früherer Lehrer und jetziger Berater von Finanzminister Karl-Heinz Grasser sich darüber Gedanken macht, ist der Klagenfurter Universitätsprofessor für Finanz- und Steuerwesen, Herbert Kofler. Die Aufstellung von Kriterien, wer nun als Empfänger für steuerbegünstigte Spenden in Frage kommt, ist für ihn der springende Punkt. Kofler: "Es ist halt die Frage, ob man eine korrekte und vor allem eine gerechte Auswahl zusammen bringt?" Wissenschaftlich gesehen, scheint die Sachlage eindeutig: "Das systematische Argument ist, dass es sich bei Spenden um Einkommensverwendung handelt, und wenn jemand spenden will, dann muss er oder sie das aus dem Privatvermögen tun. Umgekehrt haben wir im Steuerrecht durchaus sozial- und gesellschaftspolitische Aspekte drin. Denken Sie an Sonderausgaben wie Wohnraumschaffung, Lebensversicherung ... Insofern wäre es systematisch auch möglich, derartige Zwecke mit Förderungen zu versehen." Und Kofler weiter: Ich bin weder dagegen noch dafür, sehe aber relativ viele Probleme auftauchen." Der Berater des Finanzministers leitet auch eine Expertengruppe zur anstehenden Steuerreform. Ist die steuerliche Absetzbarkeit dort ein Thema? Herbert Kofler: "Es gibt Ansätze dazu, aber es ist momentan kein Hauptthema."

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