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Test fall für Ökumene?
Mit Spannung hat die Christenheit unserer Länder die Debatten ier Bischofssynode über die Misch-zhe erwartet. Die Arbeitsgrundlage, die den Synodalen vorgelegt wurde, zeigt eine doppelte Handschrift: die sine vertritt den Standpunkt der Rechtsgelehrten, die Angst haben, den Uberblick zu verlieren, wenn etwa die Eheschließung vor dem katholischen Priester nicht mehr verpflichtend wäre. Die zweite Sorge dieser Handschrift ist pastoraler Art, sie befürchtet eine Bedrohung des Glaubens, der sie durch eine Mauer des Gesetzes wehren will. Das gilt vor allem für die Kindererziehung.
Die andere Handschrift zielt darauf ab, die Ökumene, die Gewissensfreiheit auch des nichtkatholischen Teils und überhaupt das moderne Lebensgefühl zu beachten, das auf die persönliche Verantwortung bei schwerwiegenden Entscheidungen größtes Gewicht legt, vom gesetzlichen Zwang aber leicht in den Widerstand getrieben wird. Demnach erstrebt sie, daß das Ehehindernis für gemischte Ehen fallengelassen werde, daß die Verpflichtung, vor dem katholischen Priester zu heiraten, entweder ganz aufgehoben werde oder doch nur zur Erlaubtheit notwendig sei, jedenfalls aber von einer solchen Vorschrift jeder Bischof leicht dispensieren kann. Ein Versprechen des nichtkatholischen Teils zur katholischen Kindererziehung könne überhaupt nicht verlangt werden. Auch für den katholischen Teil genüge es, wenn die kirchliche Autorität eine moralische Gewißheit habe, daß keine Gefahr des Glaubensabfalles bestehe und daß der katholische
Teil nach Möglichkeit alles tun werde, damit die Kinder katholisch erzogen werden.
Die Debatte in der Synode selbst ergab kein klares Bild. Der eine Teil sieht mehr die Glaubensgefahr und hält sich an die Verteidigung, der andere Teil ist wesentlich lebensnäher und um den wirklichen Menschen besorgt. Gegen die Anerkennung einer standesamtlichen Trauung wandten sich fast alle, weil damit dem heutigen Trend, alles zu entsakralisieren, nur Vorschub geleistet werde.
Mitten in diese Debatte platzte eine Entschließung des Weltlaien-kongresses, die der Synode zur wohlwollenden Prüfung übersandt wurde. Sie kann als Ausdruck der von Papst Pius XII. so hochgeschätzten öffentlichen Meinung verantwortungsbewußter Persönlichkeiten gewertet werden. Sie verlangt Anerkennung der Gültigkeit der Mischehe vor dem Religionsdiener der großen protestantischen Bekenntnisse, die Aufhebung der Exkommunikation, wenn die Kinder in akatholischer Kirche getauft werden, die Entscheidungsfreiheit der Eltern, in welcher Konfession die Kinder zu erziehen seien, wobei ihnen die Gnade des Sakramentes der Ehe helfen werde. Und schließlich eine gemeinsame, das heißt aufeinander abgestimmte Pastoration der Mischehen im ökumenischen Geist.
So ist vielleicht — wie ein Teilnehmer beim Laienkonore/J sagte — wie beim Besuch des leeren Grabes nach der Auferstehung Christi wieder einmal Johannes dem Amtsträger Petrus vorausgelaufen. Er steht nun und wartet bis der Ältere nachkommt.
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