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Schule und Elternhaus

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Wenn man Elternversammlungen an Schulen besucht, stellt sich einem nach den Diskussionen nicht selten, die absurde Frage: Für wen sind denn die Kinder nun wirklich da: für die Eltern oder für die Lehrer?

Diese falsche Frage wird von der Realität seit Jahrzehnten sehr klar beantwortet: Die Schule ist eine Angelegenheit zwischen Lehrer und Schüler.

Nun haben gerade die christlichen Verbände immer wieder Elternrecht und Elternpflicht auch für den Schulbereich ins Gespräch gebracht. Sie waren weiterhin die ersten, die auf privater Basis Elternvereine gegründet haben, ehe die Gesetzgebung dieses repräsentative Vertretungsorgan akzeptierte.

Es ging ihnen nicht um Aufrichtung von Barrikaden oder um die Verteidigung eines gefährdeten Terrains. Gerade katholische Eltern äußerten sich häufig entsetzt über die Unkenntnis der Kinder in vielen entscheidenden Lebensfragen, und gerade sie waren es, die etwa den Einbau der Sexualkunde

in den normalen Unterricht forderten, da das Elternhaus diese Aufgabe sehr oft nicht optimal erfüllte.

Die Gesetzgebung war in den letzten Jahren bemüht, auch das Schulwesen zu demokratisieren. Was auch immer man darunter verstehen kann, eines ist klar: für die Eltern gibt es erstmals bescheidene Ansätze zu einer echten Mitverantwortung. Die Elternvereine haben die

Möglichkeit, Einspruch zu erheben, wenn sie ein von der Schule geplantes Lehrbuch als problematisch ansehen.

Dieses Recht wird zwar durch eine bürokratische Praxis dann eher ad absurdum geführt, aber es mehrt sich doch die Bereitschaft der Eltern, dieses Recht auf jeden Fall durchzusetzen.

Sehr wichtig scheint mir die neugeschaffene Mög-

lichkeit, die Schulzeit an Volksschulen flexibel zu gestalten. Es hat sich gezeigt, daß die Eltern am ehesten an das Wohl des Kindes denken, wenn sie vor die Frage gestellt werden, ob sie es an sechs Tagen in die Schule schicken oder nur an fünf Tagen, die dann entsprechend schwerer befrachtet sind.

Gerade diese Regelung erfordert ein verstärktes Zu-

sammenwirken der Schule mit dem Elternhaus. Die natürliche Spannung, die zwischen diesen beiden Polen besteht, wird am klarsten und schönsten überbrückt, wenn beide Seiten sich einig sind in der prinzipiellen Feststellung: Das Kind ist nicht für uns da, wir haben vielmehr alles für dessen Wohlergehen zu tun.

Bleibt nur noch die bange Frage, wer von seinen demokratischen Rechten tatsächlich Gebrauch macht. Die Erfahrung lehrt,'daß auch zu Elternvereinsobleuten meist solche Frauen und Männer gewählt werden, die bereits mehrere Funktionen bekleiden.

Ich halte es jedoch für sehr notwendig, daß gerade eine solche gesellschaftspolitisch entscheidende Funktion wie die Vertretung der Elterninteressen von Persönlichkeiten ausgeübt wird, die dafür neben ihrer Energie und dem guten Willen auch etwas Zeit aufbringen können.

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