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Höhere Haftpflichtversicherungsprämie?

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Wieder einmal ist es so weit: die Kfz.-Haftpflichtversicherungsprämie soll abermals erhöht werden. Dazu Stellung zu beziehen, ist gar nicht so leicht, denn als Kraftfahrer muß man selbstverständlich jede Erhöhung der Kfz.-Betriebs- spesen ablehnen, von einem allgemeinen Standpunkt aus betrachtet aber müßte man staat- licherseits darauf bedacht sein, daß die Motorisierung in keiner Weise eine Beschränkung oder gar Einbuße erleidet. Erst die außerordentliche Förderung und entsprechende Maßnahmen durch das Finanzministerium ermöglichten ja den für Oesterreich geradezu ungeheuerlichen Aufschwung der Kraftfahrt. Auf der anderen Seite aber sind Versicherungen private Anstalten, die natürlich daran interessiert sind, zu ver-

Es sind also nicht nur Erhöhungen, sondern auch Senkungen vorgesehen, obwohl, im ganzen gesehen, unbedingt von einer Erhöhung gesprochen werden muß. Zu bemerken ist hier noch, daß die Versicherungsgesellschaften 50 Prozent aller Prämieneingänge für Verwaltungskosten benötigen.

Der Außenstehende kann mit der Materie sogar einigermaßen vertraut sein und wird es doch nur sehr schwer fertigbringen, sich auf Grund von Statistiken usw. ein den Tatsachen entsprechendes Bild zu machen. Er befindet sich auf jeden Fall in der Situation eines Analphabeten, dem ein Schriftstück vorgelesen wird, das er selbst niemals auf seinen wahren Inhalt über- ! prüfen kann. Er ist also gezwungen, dieses Schriftstück einer Vertrauensperson zur Prüfung zu übergeben. Nun erhebt sich die Frage, wer im vorliegenden Fall für diese Prüfung im Aufträge der Kraftfahrer in Frage käme.

Hier wäre wohl vor allem eine Vertretung der Kraftfahrer erwähnenswert, und zwar ist das der OeAMTC. Er verfügt über einen entsprechenden Apparat und über Geldmittel, um eine solche Ueberprüfung im eigenen Rahmen durchführen zu können. Es wird jedoch vielfach ins Treffen geführt, daß es zwischen dem dem OeAMTC angeschlossenen Kuratorium für Verkehrssicherheit und den Versicherungsgesellschaften gewisse Verbindungen gebe, die vor allem auf Investitionen beruhen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit wird sowohl vom OeAMTC als auch von den Versicherungsgesellschaften finanziert und stellt eine Einrichtung dar, die im Interesse beider Institutionen sowie der Kraftfahrerschaft geschaffen wurde, soll es doch vorzüglich der Senkung der Unfallszahlen dienen, woran der OeAMTC ideell, die Versicherungsgesellschaften materiell interessiert sind. Man kann wohl am Kuratorium für Verkehrssicherheit selbst Kritik üben und eventuell der Auffassung sein, daß es seit seiner Gründung bis zum heutigen Tag zuwenig geleistet hat, man kann aber den beiden Gründern nicht den Vorwurf machen, daß einer den anderen kauft oder sich der eine vom anderen kaufen lasse. Dazu bedürfte es erst entsprechender Beweise. Wenn es dem Kuratorium gelang, auch nur eine geringe Unfallsenkung zu erreichen, so sind die dafür aufgewendeten Mittel von vornherein bereits gerechtfertigt.

Die zweite Stelle, die dem Kraftfahrer eine Garantie für eine richtige Prämienüberprüfung bietet, ist eine staatliche, und sie führt die Kontrollen ohnehin durch, bevor die Versicherungsprämien eine Erhöhung erfahren dürfen. Da diese Ueberprüfung durch das Finanzministerium vorgenommen wird, einem Ministerium also, das absolut kraftfahrtfreundlich ist, kann der Versicherungsnehmer der Ueberzeugung sein, daß hier alle Möglichkeiten geprüft werden, um minimalste Prämiensätze zu erreichen.

Verschiedentlich ist bei Debatten über die Prämienerhöhung der Haftpflichtversicherung die Rede von einem sogenannten „Malus". Man versteht darunter eine vorläufige gleichbleibende Prämie. Im Schadensfall jedoch ist der Kraftfahrer verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz der Prämie nachträglich nachzuzahlen, und dienen, was innerhalb der freien Wirtschaft letztlich auch ihr gutes Recht ist, denn gerade durch dieses Bestreben kommt es immer wieder zu neuen Ideen und Leistungen, die sonst undenkbar wären. Entschieden abgelehnt muß natürlich werden, daß dieser Verdienst über ein gewisses Maß hinauswächst, womit nicht gesagt sei, daß die Versicherungsgesellschaften über Gebühr fordern. Sie selbst behaupten ja immer wieder, daß die Autohaftpflichtversicherung für sie bisher nicht nur kein Geschäft, sondern ein stets defizitärer Posten gewesen sei und man nun auch hier eine annehmbare Basis schaffen müsse. Auf Grund entsprechender Vorschläge des Versicherungsverbandes würden die neuen Tarife folgendermaßen aussehen:

das selbst dann, wenn der Schaden aus dem Unfall geringer ist als diese Nachzahlung selbst. Wir sind nun der Auffassung, daß hier eine unmögliche Situation geschaffen würde. Es gäbe dann wohl keinen einzigen Kraftfahrer mehr, der etwa bei einer Blechbeschädigung in Abwesenheit des betreffenden Fahrers seine Adresse hinterlassen würde, denn dies wäre für ihn mit einer wahrscheinlich sehr hohen Bezahlung des „Malus“ gleichbedeutend. Der „Bonus“ wiederum wäre einer weiteren Erhöhung der Haftpflichtprämien gleichzusetzen, wie die Versicherungsgesellschaften mitteilen, und würde, was noch wesentlicher ist, eine bedeutende Komplizierung der .Verrechnung mit sich bringen. Erhöhte Regien wären die natürliche Folge.

Die einzige wirkliche Lösung des ganzen Fragenkomplexes wäre, wenn es den vereinigten Bestrebungen der Kraftfahrer endlich ge-

länge, die Versicherungsgesellschaften durch entsprechende Verkehrsdisziplin möglichst .zu einer Prämiensenkung zu zwingen. Solange jedoch die Unfallquote steigt, wird der Kraftfahrer wohl kaum ein ausreichendes Argument gegen eine zugegebenermaßen äußerst unpopuläre Maßnahme geltend machen können. Leider!

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