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Am Silvesterabend um 20 Uhr verkündete die schwere Salveglocke des Münchner Liebfrauendoms der Bevölkerung der bayrischen Landeshauptstadt die traurige Nachricht vom Tode des Oberhirten von München und Freising, Joseph Kardinal Wendel. Noch um 17 Uhr hatte der Kirchenfürst seine traditionelle Silvesteransprache gehalten, die er mit der Mahnung beendet hatte, zu jeder Zeit des Todes eingedenk zu sein. Es war aufgefallen, daß der 59jäh- rige Kardinal sich während des Tedeums wieder niedersetzte und seinen Kopf aufstützte. Als er den Dom verließ, verabschiedete er sich von den Mitgliedern des Metropolitankapitels, und im Erzbischöflichen Palais angekommen, erklärte er, sich nicht wohl zu fühlen. Ein herbeigerufener Arzt konnte nur noch den Tod durch Herzschlag feststellen. Der Kardinal verschied gegen 19 Uhr. Die Beisetzungsfeierlichkeiten wurden vom Domkapitel auf Donnerstag, 5. Jänner 1961, festgesetzt. An einen feierlichen Trauerzug durch die Münchner Innenstadt schließt sich die Beisetzung in der Gruft des Liebfrauendoms. Kardinal König und eine Reihe weiterer österreichischer Bischöfe werden sich zu den Trauerfeierlichkeiten nach München begeben. Das Münchner Metropolitankapitel wählte am Sonntag den Weihbischof von München und Freising, Doktor Johannes Neuhäusler, zum Kapitelvikar.

Papst Johannes XXIII. hat den Dompfarrer von St. Stephan, Kanonikus Dr. Karl Raphael Dorr, zum Päpstlichen Hausprälaten ernannt.

In einer Reihe von Wiener Kirchen sowie im Dom von St. Pölten werden in den nächsten Wochen feierliche Gottesdienste in byzantinischem Ritus zelebriert. Die Reihe begann am Samstag, den 17. Dezember 1960, um 17 Uhr in der Wiener Schottenkirche. Die nächsten Messen sind am 6. Jänner 1961 in Breitenfeld und am 8. Jänner 1961 in der Pfarre Mariä Geburt in Hietzing vorgesehen. Die Messe im Dom von St. Pölten findet am 29. Jänner statt. Den Abschluß dieser Reihe bildet ein Gottesdienst in der Wiener Karlskirche am 19. März.

Der Wunsch der katholischen Bevölkerung Vorarlbergs, eine ärgerte ‘Diözese zu erhalten, wurde in einem Antrag der ÖVP-Fraktion im Vorarlberger Landtag zum Ausdruck gebracht, über den der Bürgermeister von Bregenz. LAbg. Dr. Tizian, berichtete. Er ersuchte in einer längeren Erklärung die Landesregierung und den Landeshauptmann, den Antrag der österreichischen Bischöfe an die Bundesregierung und an den Heiligen Stuhl auf die Errichtung einer Diözese Tirol-Vorarlberg zu unterstützen, aber darauf zu dringen, daß Vorarlberg eine eigene Diözese wird.

Anläßlich des Jahreswechsels hat der Bischof der evangelischen Kirche in Österreich, D. Gerhard May, an die Gemeinden der Kirche einen Neujahrshirtenbrief gerichtet. Der Bischof verweist darin zunächst auf die großen Ereignisse, die die evangelische Kirche im kommenden Jahr erwartet, auf die Erlassung des neuen österreichischen Pro- testantengesetzes, das der Kirche die Gleichberechtigung und die volle Entfaltung ihrer Freiheit verbürgen soll, und auf die dritte ökumenische Kirchenkonferenz aller nicht römisch-katholischen Kirchen. Ausführlich geht Bischof May in dem Hirtenbrief auf die Not weiter Teile der Menschheit ein.

Am Fest des heiligen Severin, Sonntag, 8. Jänner, wird die St.-Severins-Reliquie der Pfarre Heiligenstadt in der Sankt- Michaels-Kirche, Hohe Warte 72, zur Verehrung ausgestellt. Um 17 Uhr findet die Übertragung in die St.-Ja.kobs-Kirche, Pfarrplatz 3, statt, wo um 17.30 Uhr Generalabt Koberger eine Pontifikal- messe zelebriert. Um 18.30 Uhr findet im Pfarrsaal, Pfarrplatz 3, die Generalversammlung der Bruderschaft St. Severin statt.

Papst Johannes XXIII. wird am 6. Jänner 1961 zum viertemal neue Kardinäle kreieren, und zwar drei Amerikaner und einen Kurienprälaten: Erzbischof Josef Elmar Ritter von St. Louis, Josef Hum- bert Quintero von Caracas in Venezuela, Alois Concha Cordoba, Erzbischof von Bogota, Josef Ferretto, Titular-Erzbischof von Sardica.

In einem eigenhändigen Schreiben, das er anläßlich des 100 Jahrestages der Wiederauffindung des Grabes des heiligen Martin an Erzbischof Ferrand von Tours richtete, kündet Papst Johannes XXIII. die Proklamation eines ..Sankt-Martin- Jahres" an, das ganz der Erneuerung der Nächstenliebe geweiht werden soll.

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