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Die Bistumsregelung in Tirol

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Nachdem am 7. Juli in Wien der VftrffgRfrag iber Errichtung qir\er Diözese Innsbruck-Feldkirch zwischen Apostolischem Nuntius und Außenminister,jDr ., Kreisky unterzeichnet worden war, haben am 8. August in Rom der österreichische Gesandte am Vatikan, Dr. Coreth, und der Kardinalstaatssekretär das Dekret über die Errichtung der Diözese unterzeichnet. Am gleichen Tag hat Papst Paul VI. die Neuabgrenzung im Gebiet der Erzdiözese Trient und Diözese Brixen bekanntgegeben, nach der die in der Provinz Bozen gelegenen Teile des Erzbistums Trient mit der nunmehr Bistum Bozen-Brixen genannten Diözese vereinigt werden. Damit ist das Provisorium — in kirchlicher Hinsicht —in Tirol, das nach dem ersten Weltkrieg als Folge der Grenzveränderungen eingetreten war, beendet. Die Erhebung der Apostolischen Administratur Innsbruck-Feldkirch, die nach dem ersten Weltkrieg auf dem durch eine Staatsgrenze vom nunmehr zu Italien gehörenden Bistum Brixen abgetrennten, bei Österreich verbliebenen Gebiet errichtet worden war, zu einem Bistum, war im österreichischen Konkordat von 1933 vorgesehen. Gemäß Artikel III Absatz 2 des Konkordates wurde von den zuständigen Stellen der römischen Kurie der Vertrag ausgearbeitet und im Wiener Ministerrat ein entsprechender Beschluß gefaßt, welcher noch vom Parlament bestätigt werden muß.

Hauptgebiet in Nord- und Osttirol und Vorarlberg als Apostolische Administrator d rBrixner Jurisdiktion entzogen worden war. Durch die neue Grenze war das Bistum Brixen eine Zwergdiözese geworden. Es bestand also ein Mißverhältnis zwischen der geschrumpften Diözese Brixen und der nach dem Erzbistum Mailand größten Diözese Italiens, Trient.

Im Mittelalter teilten sich im 13. Jahrundert nicht weniger als elf Diözesen in das Gebiet der gefürsteten Grafschaft Tirol, wobei allerdings die Fürstbischöfe von Brixen, Trient und Salzburg sowie Chur den Löwenanteil hatten, während der Anteil von Chiemsee, Augsburg, Freising, Aquileja, Feltre, Padua und Verona geringer war. Diese Bistumsgrenzen gingen weitgehend auf den kaiserlichen Schiedsspruch von 811 und alte weltliche Sprengel vor dem Zusammenwachsen Tirols zur Landeseinheit zurück. Am Beginn des 19. Jahrhunderts kamen nach der gewaltigen Veränderung der Säkularisation des Reichsdeputationshauptschlusses mehrere Verschiebungen, bis 1818 die bis jetzt geltende Bistumsabgrenzung im Tiroler Raum erfolgte. Damals mußte Brixen, das Teile der Bistümer Chur und Konstanz erhalten hatte, Bistumsgebiete am unteren Eisack mit dem historischen Bischofssitz Säben und am Schiern, im Fassa- und Sarntal und den Vinschgau — ausgenommen das Dekanat Mals — wegen angeblich zu großer Ausdehnung an Trient abtreten; allerdings auch in Anpassung an die damalige innerstaatliche Grenze der Verwaltungskreise. Die nunmehr erfolgte Errichtung der Bistümer Innsbruck- Feldkirch und Bozen-Brixen sowie die damit verbundene Neuabgrenzung der Diözesangrenzen zwischen Brixen und Trient korrigieren also die Verfügungen von 1818, die auf lediglich weltlich-administrativen Erwägungen beruhten.

Man ist in den Gebieten der drei neu abgegrenzten Diözesen Trient, Bozen-Brixen und Innsbruck-Feldkirch über die Neuordnung sehr befriedigt, weil sie dem kirchlichen Leben förderlich ist und einen schon zu lange währenden Schwebezustand beendet. Auf staatlicher Seite hai man keine Einwendungen dagegen erhoben, sondern im Gegenteil die Erfüllung der Konkordatsvereinbarungen gerne zur Kenntnis genommen.

Keine Zwerebistümer

Die österreichische Bundesregierung stellt — ähnlich wie bei der Errichtung der burgenländischen Diözese Eisenstadt — einen bestimmten Betrag zur Einrichtung gewisser Diözesaninstanzen zur Verfügung. Neben der Finanzkammer Innsbruck erhält das Generalvikariat Vorarlberg in Feldkirch eine eigene Finanzkammer. Von der Schaffung eines eigenen Bistums Vorarlberg wurde Abstand genommen, damit nicht Zwergbistümer in Innsbruck und Vorarlberg entstehen. Bekanntlich gehört ja Nordtirol östlich der Ziller und des Achensees zur Erzdiözese Salzburg.

Mit der Errichtung des Bistums Innsbruck-Feldkirch ist auch gleichzeitig im zu Italien gehörenden Tirol eine Neuumschreibung der Diözesangrenzen erfolgt. Bereits Papst Pius XI. hatte am 5. August 1922 mit Dekret der Konsistorialkongre- gation die Unterstellung der zehn deutschen Dekanate des Erzbistums Trient unter den Bischof von Brixen als Apostolischen Administrator verfügt. Infolge politischer Einwirkungen wurde diese Verfügung am 16. August 1922 auf einen späteren, dem Ermessen des Heiligen Stuhles anheimgestellten Termin suspendiert.

Die am 8. August 1964 bekanntgegebene Entscheidung Pauls VI. über die Errichtung der Diözese Bozen-Brixen unter Angliederung der deutschen Dekanate der Erzdiözese Trient entspricht sowohl dem Dekret vom 5. August 1922 wie d r im Lateranvertrag und Konkor dat mit Italien vom 11. Februar 1929 niedergelegten Anpassung der Bistumsgrenzen möglichst an die Provinzgrenzen.

Die nunmehr erfolgte Neuabgrenzung regelt die bisher offenen kirchlichen Diözesanabgrenzungen, die infolge der Grenzveränderungen nach 1918 erforderlich wurden. Bestimmend waren neben den Vereinbarungen des österreichischen Konkordates über die Errichtung der Diözese Innsbruck-Feldkirch und der Anpassung der Bistumsgrenzen — entsprechend der Festlegung im italienischen Konkordat — an die Provinzgrenzen ausschließlich Fragen der seelsorgerischen Betreuung und der kirchlichen Verwaltung. Das Bistum Brixen in seiner neuen Abgrenzung umfaßt die Provinz Bozen und damit das gesamte deutschsprachige Südtirol und außerdem Ladi- nien, mit Ausnahme allerdings des Fassatales, das Trient untersteht.

Eine großzügige Lösung

Die mit der Teilung Tirols erfolgte Zerreißung des historischen Bistums Brixen hat damit eine konstruktive und den seelsorgerischen Erfordernissen entsprechende großzügige Lösung gefunden. Nach 1918 war das zum Erzbistum erhobene Bistum Trient in seinen Grenzen unverändert geblieben; es umfaßte das ganze Trentino, den zahlenmäßig größeren Teil Südtirols, kleine Teile der Provinzen Brescia und Vicenza. Vom Bistum Brixen waren nur geringere Teile mit etwa 100.000 Seelen bei Italien verblieben, während sein.

Es ist ein weiter Weg, den das Erdberger Arbeiterkind Karl Rudolf bis zu den Ämtern und Würden des Päpstlichen Hausprälaten und Infulierten Domschola- sters gegangen ist. In der Nacht zum 22. August hat der Tod dieses rast- und ruhelose Leben nach schmerzlich langem Leiden beendet, und am 27. August ist Prälat Dr. Karl Rudolf in der Domherrengruft zu St. Stephan beigesetzt worden. Vor nicht allzu langer Zeit, anläßlich seines 75. Geburtstages am 22. November 1961, hat „Die Furche” das Leben und Schaffen Prälat Dr. Rudolfs ausführlich gewürdigt, den Studentenvater und Schöpfer einer modernen, dem Ausland als Modell dienenden Seelsorge und einer theologischen Bildung für Laien, den Gründer und Mitarbeiter heimischer und internationaler Vereinigungen (Neuland, Pax Romana), den Mitarbeiter an päpstlichen Instituten und Kommissionen, den „Filmprälaten”, den vom Staat und der Stadt Wien hoch ausgezeichneten. Pjūęptęę .und Menschen, von dessen Wirken bleibende Einrichtungen wie die Weihnachtsseel- sorgertagung uhd die Wiener Biennale ‘des Religiösen ‘ Filühs fcün - den. Um Karl Rudolf trauern neben dem österreichischen Klerus unzählige Laien, denen Prälat Rudolf ein gütiger Lehrer, Helfer und Freund gewesen ist. Auch der Verein Herold wird seinem Mitglied ein ehrendes Andenken bewahren.

Eine Forumsdiskussion über „Presse und Politik” stellt den Höhepukt der am kommenden Mittwoch, den 26. August, beginnenden 11. Wilheringer Studentenwoche in Stift Wilhering bei Linz dar. An dieser Veranstaltung der Katholischen Studierenden Jugend nehmen rund 120 Studenten aus ganz Österreich teil, die sich unter dem Gesamtthema „Gehet hin in alle Welt” in Vorträgen und Arbeitskreisen mit Fragen des Apostolats befassen. Eine weitere Sonderveranstaltung der 11. Wilheringer Studentenwoche gilt — unter dem Thema „Österreich — Geschichte und Auftrag” — einer Fahrt durch die Geschichte, Kultur und Landschaft Österreichs. Während dieser Fahrt wird unter anderem das Stift St. Florian besichtigt, im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen ein Kreuzweg gebetet und ein Kranz niedergelegt.

Mit einer Reihe von Vorschlägen für eine Neuordnung des Verhältnisses der katholischen Kirche zur modernen Welt, inbesondere hinsichtlich der Stellung der Kirche in den internationalen Beziehungen, wandte sich der bekannte holländische Katholik Dr. Frans A. M. Alting von Geusau, ein Fachmann des internationalen Rechtes, an die Öffentlichkeit. Der Gelehrte, dessen Vorschläge starke Beachtung gefunden haben, stützt sich mit seinen Empfehlungen auf die Enzyklika „Pacem in terris” Papst Johannes’ XXIII.

In der im Dachsteingebiet gelegenen Bundessportschule Obertraun veranstaltet das Österreichische Seelsorgeinstitut eine Priestersportwoche unter dem Motto „Seelsorge und Sport”. Die Teilnehmer werden dabei in Vorträgen mit den Fragen des Sportes und seiner Bedeutung für die Seelsorge vertraut gemacht werden. Darüber hinaus werden sich die „Priester im Sportdreß” auch praktisch in den verschiedensten Disziplinen betätigen und sogar Wettkämpfe austragen.

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