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Mehr denken beim Schenken
Im Zusammenhang mit den sogenannten .Arbeits-platzsicherungsaktionen" bei Steyr und VEW war viel die Rede von einer Zwei-Klassen-Gesellschaft, die dadurch entstehen würde, daß man einen Teil der Arbeitnehmer wirtschaftlich anders (besser) als den anderen behandeln würde. Ähnlich wurde auch in der Pensionsfrage argumentiert: Wie sei es mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren, daß ,JNeupensionisten" weniger als trAltpensioni-sten" ausbezahlt bekämen?
Ich meine, daß es diese ,JZwei-Klassen-Gesell-schaft" kraft Gesetzes ohnehin schon lange gibt: Siehe Beamtenpensionen, die im Durchschnitt um rund ein Drittel höher als die ASVG-Pensionen sind, aber nur zu einem Viertel aus den Beiträgen der Aktiven finanziert werden, während sich die ASVG-V er sicherten ihre Pensionen immerhin noch zu vier Fünftel selbst bezahlen.
Siehe Mietrecht, wo auch durch die letzte Reform die Ungerechtigkeit nicht beseitigt wurde, daß sich die Mieten für vergleichbare Wohnungen oft wie eins zu zehn verhalten und so ganz entscheidend zu Lebensstandardunterschieden von Familien mit gleich hohem Einkommen beitragen: Was die eine Familie in die Wohnung stekken muß, kann die andere für Fernreisen ausgeben.
Siehe die immer wieder geänderten Förderungen beim Sparen, im Wohnbau und die kürzlich geänderte Unterstützung bei der Geburt eines Kindes.
Selbstverständlich wird man den staatlichen Autoritäten Flexibilität bei der Handhabung von Förderungen zubilligen müssen. Die Anpassung an die Rahmenbedingungen ist ja Sinn der Sache: Überhitzt sich die Baukonjunktur, muß und soll man die Förderung des Bauens zurücknehmen; wird zuviel gespart, wird man das Sparen nicht noch mit attraktiven Prämien ankurbeln.
Bei den Kürzungen der letzten Jahre war aber nie die wünschenswerte gesamtwirtschaftliche Steuerung das Motiv, sondern ausschließlich die Geldnot des Finanzministers.
Durch die fatale Neigung der Politiker, zunächst mehr zu geben als der Finanzminister sich eigentlich leisten kann, dann aber mit Kürzungen so lange zu warten wie es nur irgendwie geht, fallen die Änderungen größer und ruckartiger aus als sie es bei einer überlegten Handhabung des Instruments sein müßten. Wegen der erkennbaren Diskrepanz zwischen einer Änderung der Rahmenbedingungen und dem Ausmaß der .Anpassung" wird letztere dann eben nicht als notwendiges Übel, sondern als willkürliche Diskriminierung empfunden.
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