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MOISE KAPENDA TSCHOMBE / „KLEINER LIEBLING“

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Wohl der meistumstrittene Kongo- politiker, seitdem sein anfangs erfolgreicherer Rivale Lumumba — unter bisher ungeklärten Umständen — den Tod gefunden hat, ist Moise Kapenda („kleiner Liebling“) T schombe.

Das Schicksal des 1919 in Musumba geborenen, von amerikanischen Methodisten erzogenen Nachfahren der Lundaherrscher, der noch in der belgischen Kolonialzeit einen erfolgreichen Aufstieg als Geschäftsmann verzeichnete, war schon unter den Verhältnissen jener Epoche außergewöhnlich. In das Rampenlicht der Weltöffentlichkeit trat er mit der Unabhängigkeitserklärung Katangas am 11. Juli

1960, doch war dieser bereits ein mehr als einjähriges Ringen um die Stellung des Landes in dem der Unabhängigkeit entgegentaumelnden Kongo wie seine künftige Führung vorangegangen. In seinem Verlauf hatten sich schließlich zwei immer schärfer antagonistische Gruppen herauskristallisiert. Das „Kartell“ der Balubakat, der Baluba von Nordkatanga, und der kleineren Gruppen der Fedeka und Atcar, die große Mehrzahl der erst seit der Jahrhundertwende mit der Industrialisierung nach Katanga Eingewanderten umfassend, hatte sich unter Jason Sendwe, einem zwei Jahre älteren Zögling der gleichen Methodistenmission wie Tschombe und späterem Hilfsarzt („Assistant Medical“) in gemeinsamer Front gegen „Elisabethville“ zusammengefunden. Hier aber drängte die ,,Conakat“ (Konföderation der Stammvereinigungen von Katanga) zur Macht, die Vereinigung der sich als die „authentischen Einwohner Katangas“ betrachtenden Stämme vorwiegend Oberkatangas, in dem ja die Schwerpunkte der neuen Industrie liegen. Diese Völkerschaften waren nicht nur sozial gegenüber den rührigen Einwanderern vielfach im Hintertreffen, sondern auch noch stärker ihrer traditionellen Gesellschaftsordnung verpflichtet. Nicht zufällig stand so vor Tschombe an der Spitze der „Conakat“ Antoine Munongo, der Oberhäuptling der Bayeke und Enkel jenes Herrschers von Oberkatanga, Msiri, dessen Haltung das Land einst den Beauftragten Cecil Rhodes entzogen hatte, und sein Bruder, Innenminister Godefry Munongo, ist der härteste Verfechter der katangesi- schen Unabhängigkeit.

Der innerkatangesische Gegensatz hatte so primär mit den Interessen der weißen Siedler und der „Union Miniere“ nichts zu tun, bis diese sich, zweifellos besorgt über die Radikalisierung in anderen Teilen des Kongos und in Opposition zur Politik der grünen Tische in Brüssel zur aktiven Unterstützung und Verständigung mit der „gemäßigten“ Conakat-Richtung entschlossen; dementsprechend wiederum förderten belgische Linkskreise, wie auch zum Beispiel das liberale „Solvay-Institut“, die Balubakat. Ende Jänner 1960 hatte Tschombe bei der Brüsseler „Table Ronde“ die erste Runde im Kampf für einen föderal strukturierten Kongo verloren, der seitdem immer heftigere Formen annahm. Bald darauf versetzte erst die Mitteilung des Premiers der rhodesischen Föderation, Welensky, über eine Annäherung Katangas Brüssel in Panik; kurz darnach führte eine Wahlrede Lumumbas zu den ersten blutigen Zusammenstößen zwischen Balubakat und Conakat, die damals zwischen Sendwe und Tschombe aber noch friedlich beigelegt wurden. Als bei den Wahlen die Conakat eine knappe Mehrheit im Provinzparlament erhielt, boykottierte die Opposition dieses zum Protest gegen angebliche Wahlfälschung und drohte mit der Ausrufung einer Gegenregierung im Norden Katangas — dem späteren „Lualaba-Staat“. Die Belgier ihrer seits hinderten Tschombe, die Unabhängigkeit Katangas noch vor der des Kongos auszurufen. Der Gang der Geschehnisse seither ist bekannt.

Die Tragik Tschombes war, daß er durch die Interessen, die ihn stützten, kompromittiert erscheinen und damit als „Marionette des Neokolonialismus“ abgestempelt werden konnte. Zugleich war sein Konzept der Welt der neuafrikanischen Staaten gefährlich: bedeutete es nicht den Beginn eines endlosen Spaltungsprozesses, wollte man die Legitimität der kolonialen Nachfolgestaaten in Frage stellen? Der Erfolg, den er im März 1961 auf der Konferenz von Tananarive davonzutragen schien, war emphe- mar geblieben, und schon schien er, als sich in Coquilhatville das Schicksal gegen ihn wandte und er als Gefangener nach Leopoldville gebracht wurde, das Geschick Lumumbas zu teilen. Daß sich die Zentralregierung der künftigen Haltung der UNO nicht sicher war, ermöglichte ihm, sich mit Versprechungen loszukaufen. Doch beging er damit, diese zur Gänze zu brechen, wohl einen Fehler. Gegen Katanga erfolgte nun der Ausgleich zwischen den Lumumbisten des Ostkongos und ihren bisherigen Gegnern im Westen. Sendwe, schon von Lumumba zum Regierungskommissär für Katanga vorgesehen, wurde Vizepremier. Die UNO, die vor Jahresfrist die von Lumumba geforderte gewaltsame Rückführung Katangas verweigert hatte, war nun bereit zur direkten Aktion.

Auslandsösterreicher vorbereitet wird Für deren im Ausland erworbene Beitragszeiten wird nämlich das Auslands- renten-Übernahmegesetz (ARÜG) von Belang sein, das längst schon geplant, rückwirkend ab 1. Jänner 1961 in Kraft treten soll. Es wird im Oktober dem Nationalrat vorgelegt werden. Finanziell hängt aber dieses Gesetz wieder von der Ratifizierung des

Kreuznacher Abkommens zwischen Österreich und der Deutschen Bundesrepublik ab, das zu seiner Verwirklichung mit einem Einmalbetrag beisteuern soll. Man hat gehofft, daß diese Ratifizierung bis zum Jahresende erfolgt sein wird. Aber die weltpolitische Lage läßt hier jegliche Vorhersage müßig erscheinen. Tatsächlich hat denn auch schon der deutsche Außenminister, Dr. v. Brentano, seinen zwecks Unterzeichnung des Abkommens für Anfang September geplanten Besuch in Wien auf Anfang November verschoben, wenn auch der deutsche Er füllungswille hinsichtlich des Finanzvertrages außer allem Zweifel steht.

Den Managern unserer Rentenversicherung schwebt nun hier der Gedanke vor, auch bei dieser Rentnergruppe alles auf einmal zu machen, also nicht nur die Neubemessung nach der Rentenreform, sondern auch die Umrechnung nach dem Auslands- renten-Übernahmegesetz und die Rückzahlung allfälliger auf Grund der aufgehobenen Ruhensbestimmungen bis dahin einbehaltener Beträge. Aber bis es so weit ist, kann nicht nur das heurige, es kann sogar das ganze nächste Jahr vergehen. Und so lange sollen die Heimatvertriebenen und Auslandsösterreicher unter den Rentnern warten? Gerade sie, die alles verloren haben? Nein, diesem Gedanken muß man auf das schärfste entgegentreten, zumal die 8. Novelle zum ASVG (die Rentenreform) keinerlei Bestimmung enthält, welche die Rentenversicherungsträger zu einem der artigen Aufschub der ihnen durch di s Gesetz aufgetragenen Umrechnur„g hinsichtlich einer Rentnergruppe legitimieren würde. Es bleibt für sie eben in dieser Situation nichts anderes übrig, als zwei Berechnungen durchzuführen, zunächst nach der Rentenreform und später einmal nach dem Auslandsrenten-Übernahmegesetz. Vergessen wir auch nicht, daß mit 1. Jänner 1962 die 9. Novelle zum ASVG in Kraft treten soll, die die Versicherungsträger neuerlich mit Arbeit überhäufen wird.

Vom Minister für soziale Verwaltung erwarten wir hingegen, daß er von seinem Aufsichtsrecht Gebrauch machen und in der Rentenversicherung hinsichtlich der hier beanstandeten Belange nach dem Rechten sehen wird. Die Öffentlichkeit, die beunruhigt ist. wäre ihm dankbar, wenn er sie sodann über die von ‘hm getroffenen Verfügungen informieren wollte.

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