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Die Gesamtbelastung des Bundes

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wird für das Jahr 1972 nach der Prognose des Gutachtens für die Zeit von 1968 bis 1972, soweit sie aus dem ASVG erwächst, mit 8,737 Md., der Pensionsaufwand mit 26,472 Milliarden und die Beiträge der Pflichtversicherten mit 22,308 Milliarden Schilling angenommen. Bei Berücksichtigung des Bundesbeirates für das GSPVG und der Ausgleichszulagen steigt die Gesamtbelastung des Bundes im Jahr 1972 auf 12,181 Milliarden Schilling an.

Die im Gutachten des Beirates enthaltenen Voraussetzungen für die finanzielle Entwicklung in den Jahren 1968 bis 1972 gehen, wie die früheren Vorausberechnungen, von der Voraussetzung aus, daß die den letzten Jahren zu beobachtende Vollbeschäftigung andauert und die Wirtschaft wieder stärker wächst. Es wird also angenommen, daß die derzeit gegebene Ausnützung des Arbeitskraftpotentials erhalten bleibt und auch eine genügend große Zahl ausländischer Arbeitnehmer in der Pensionsversicherung pflichtversichert sein wird. Neben der Vollbeschäftigung ist die Hoffnung auf ein stärkeres Wachstum der Wirtschaft, das steigende Löhne und Gehälter und damit steigende Beitragseinnahmen erwarten läßt, die zweite Voraussetzung des Finanzierungskonzepts. Die Frage ist also, ob das Wirtschaftswachstum und die daraus sich ergebende Steigerung der Beitragseinnahmen ausreichen wird, um den infolge der früher angeführten Umschichtungen in der Alterszusammensetzung zu befürchtenden überproportional steigenden Pensionsaufwand zusammen mit dem Bundesbeitrag decken zu können. Nach dem Gutachten des Beirates werden im Jahr 1972 auf je 1000 Pflichtversicherte 510 Pensionisten entfallen; das heißt, daß weniger als zwei Aktive zu 70 Prozent mehr oder weiniger für einen Pensionisten aufkommen müssen.

Hoffnungen, Fragen, Sorgen

Wir wollen hoffen, daß Vollbeschäftigung und Wirtschaftswachstum immer gegeben sein werden, aber wir haben nicht die Sicherung, daß dies wirklich der Fall sein wird. Wir müssen damit rechnen, daß der Fortschritt der medizinischen Wissenschaft zu einem weiteren Ansteigen der durchschnittlichen Lebenserwartung führen wird. Wir müssen uns fragen, ob eine etwa nach 1970 notwendig werdende Beitragserhöhung über die 17,5 Prozent hinaus der aktiven Generation noch zugemutet werden kann. Das sind Hoffnungen, Fragen und Sorgen, die zur Vorsicht und Zurückhaltung mahnen und vor Überforderung der Versichertengemeinschaft und des Staates warnen. Man darf auch in diesem Fall, so schließe ich meine Abhandlung an anderer Stelle , nicht den Blick aufs Ganze verlieren. Zum Ganzen gehören in diesem Fall die Pensionsempfänger, die Versichertengemeinschaft und der Staat. Ein solches Verhalten wird auch den Nachsatz des vierten Gebotes wahr werden lassen: „Damit es dir wohl- ergehe auf Erden.“

„Die Pensionsdynamik und ihre Grenzen“ in der Zeitschrift „Die Versicherungsrundschau“, Heft 10/ 1968, Seite 285.

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