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Die Straße wird „trockener”

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Die neue Straßenverkehrsordnung wird von den einen bekrittelt, von den anderen gelobt. Wie immer dem sei, sie hat trotz einiger Mängel doch schon echte Erfolge erzielt.

In dieser Rubrik wurde seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen, daß mit gutem Zureden, mit lustiger Verkehrserziehung an Kreuzungen und ähnlichen untauglichen Mitteln die Rowdies der Straße kaum einer Besserung zugeführt werden können, so anzuerkennen diese langjährigen Bemühungen auch sind. Auf einen groben Klotz gehört nun einmal leider auch ein grober Keil. Unter diesem „groben Keil” konnten bei Zeitgenossen dieses unverbesserlichen Schlages nur mehr empfindliche Strafen zu verstehen sein. Wenn der alkoholisierte Kraftfahrer heute auf die härteste Weise zur Rechenschaft gezogen wird, so ist dies in jeder Beziehung nur zu begrüßen, denn in betrunkenem Zustand ein Kraftfahrzeug zu betreiben, ist kein Zufall, kein Unglücksfall, keine höhere Gewalt oder soflST CWas, sondern -mMM Verantwortungslosigkeit, die an Verbrechen grenzt. Jeder Alkoholisierte, der sich an das Steuer eines Wagens setzt, ist daran selbst schuld, und dafür kann eine Bestrafung im Hinblick auf die vorauszusehenden Folgen nicht hart genug aus- fallen. Es war allerdings auch zu erwarten, daß Interessenten am Alkoholabsatz gegen die neue Verordnung Sturm laufen würden. Da sie aber bereits nachweisbar Erfolge zu verzeichnen hat, wird den Wünschen dieser Interessenten kaum entsprochen werden können. Die Unfallsziffern sind nicht unerheblich zurückgegangen, obwohl sie mit jenen des gleichen Zeitraumes des Vorjahres verglichen werden, in dem bedeutend weniger Fahrzeuge betrieben wurden. E9 sind zahlreiche Personen noch in unserer Mitte, denen mit diesem Gesetz das Leben geschenkt wurde oder die zumindest ihre geraden Glieder bewahren konnten. Es ist nur zu hoffen, daß der Gesetzgeber trotz politischer Bindungen und entsprechender Verpflichtungen in dieser Beziehung Härte zeigen wird.

Man kann aber schon heute eine allgemeine Steigerung der Verkehrsdisziplin bemerken, so daß das Gesetz nicht nur auf die alkoholisierten Kraftfahrer erzieherisch zu wirken scheint. Interessanterweise ist zahlreichen Leuten die Geldtasche noch immer näher als dps eigene oder ein fremdes Leben, eine Tatsache, die man praktisch erleben muß, theoretisch aber fast kaum wird begreifen können.

Wir sprachen eingangs jedoch auch davon, daß das Gesetz nicht nur positive Seiten, sondern auch Mängel habe. Ein Nachteil, der speziell das Fremdenverkehrsland Österreich betrifft, ist darin zu erblicken, daß man amtlicherseits zu der Überzeugung gelangte, firmenseitige Tankstellenhinweise seien nicht erforderlich, da das internationale Hinweisschild absolut ausreichend sei.

Wie ein Test, über den wir vor einigen Jahren bereits berichteten, jedoch ergeben hat, ist der größte Teil der Kraftfahrer gegen internationale Hinweiszeichen und für die firmenseitigen Tankstellenhinweise. Diese Erscheinung ist vor allem darauf zurückzuführen, daß sämtliche firmenseitigen Tafeln auf etwa 200 m Entfernung noch einwandfrei und ohne besondere Aufmerksamkeit als solche erkannt werden, während die internationalen auf etwa 100 m noch nicht ganz klar aufzunehmen sind. Leider sind die drei internationalen Zeichen für Tankstelle, Werkstätte und Telephon optisch jedoch sehr ähnlich. Sie alle zeigen ein relativ kleines schwarzes Symbol auf weißem Feld in blauer Umrahmung. Dazu kommt noch, daß den Kraftfahrer die Tatsache einer nun zu erwartenden Tankstelle nicht allein interessiert, sondern welches Produkt sie führt, da ein Großteil von ihnen markengebunden tankt.

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