Bittsteller im Kreisverkehr

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Der Antrag auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension entpuppt sich für viele als Spießrutenlauf zwischen Arbeitsamt, Pensions- und Krankenversicherung. Durch die Pensionsreform wird diese prekäre Situation weiter verschärft.

Beim Arbeitsamt sagen sie mir: Wenn's eh so krank sind, gehen's in Krankenstand.' Bin ich im Krankenstand, sagen sie: Tun's die Pension einreichen.' Die Pensionsversicherung schickt dich wieder aufs Arbeitsamt, das Arbeitsamt schickt dich wieder in Krankenstand - das ist ein Dreierradl. Man ist kein Mensch mehr da drinnen."

Seit fünf Jahren geht Herr K. (57) im Kreis. "Was soll ich mit Ihnen machen? Für Sie habe ich keine Arbeit", hat der Berater vom Arbeitsmarkt-Service festgestellt, damals, als der Betrieb von Herrn K. schließen musste und der Industriearbeiter mit 52 Jahren arbeitslos wurde. Ein einziges Arbeitsangebot hat Herr K. seither vom AMS erhalten - allein: Die Stelle war schon vergeben gewesen. Dafür hat sich in den Jahren, in denen Herr K. "halt zu Hause rumgesessen" ist, Krankheit um Krankheit eingestellt - Nachwehen von 29 Jahren Schwerarbeit. Die arthritischen Kniegelenke werden nach mehreren Operationen demnächst durch künstliche ersetzt werden müssen, zu den Problemen im Bereich der Atemwege kamen Gastritis und eine schwere Darmerkrankung. Herr K. fühlt sich ständig niedergeschlagen, seit rund zwei Jahren befindet er sich in psychotherapeutischer Behandlung. Die Pensionsversicherungsanstalt hat zwischenzeitlich drei Ansuchen von Herrn K. um Invaliditätspension abgelehnt und ihn so weit für "restleistungsfähig" erklärt, dass ihm - laut berufskundlichem Gutachten - das "Reinigen von Toiletten" oder "Mistkübelausleeren" noch zugemutet werden kann. Einen Job in dieser Branche hat Herr K. allerdings bis heute nicht bekommen.

Leistungsfähig und joblos

Die Realität des Arbeitsmarktes und die gesetzlichen Vorgaben, nach denen die Pensionsversicherungsanstalt handelt, klaffen auseinander: hier keine Jobs für Alte und Kranke, dort die Aufgabe, die "Restleistungsfähigkeit" kranker Menschen zu bestimmen und zu beurteilen - unabhängig davon, ob sie diese Fähigkeit in der Arbeitswelt auch tatsächlich zum Einsatz bringen können oder nicht. Margarete Krösswang, stellvertretende Generaldirektorin der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), verzeichnet bereits seit dem Jahr 2000 einen deutlichen Anstieg der Anträge auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. Damals ist das Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension angehoben und die vorzeitige Alterspension bei geminderter Arbeitsfähigkeit abgeschafft worden. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: So sind im Jahr 1999 rund 43.000 Anträge eingegangen, im Jahr 2002 waren es bereits knapp 55.000. Gewachsen ist seither aber auch die Zahl der Ablehnungen von Anträgen, unter anderem durch die Aufweichung des Gesetzes zum Schutz von älteren Personen in nicht qualifizierten Tätigkeiten, für die der Zugang zur Invaliditätspension erschwert wurde.

Hilflose Institutionen

Unter den Voraussetzungen, die die Bundesregierung mit der nunmehrigen Pensionsreform geschaffen hat, wird diese prekäre Situation noch weiter verschärft werden, meint Krösswang - ebenso wie der Leiter der Abteilung Sozialversicherung in der Arbeiterkammer, Helmut Ivansits: "Wenn man bedenkt, dass das Pensionsalter jetzt hinaufgesetzt und die Frühpension schrittweise abgeschafft wird, dann ist klar, dass noch mehr Menschen versuchen werden, in die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zu gehen." Eine Stellungnahme des zuständigen Sozialministeriums blieb trotz mehrmaliger Nachfrage bis Redaktionsschluss aus.

Schon jetzt herrscht Hilflosigkeit in den betroffenen Institutionen. Das Prinzip "Rehabilitation vor Pension", zu dem die Pensionsversicherungsanstalt angehalten ist, kann nicht greifen, "wenn es den Arbeitsmarkt dazu gar nicht gibt", erklärt Christa Marischka, Beraterin in der Abteilung Sozialversicherung der Arbeiterkammer. Tatsächlich würden Rehabilitationsmaßnahmen "nur in geringem Maß angewendet", bestätigt PVA-Chefarzt Rudolf Müller.

"Wo sind die Tausenden Portierjobs, in die man Menschen mit Handicaps so gerne verweist?", fragt auch Monika Nüchtern, Sozialarbeiterin beim Beschäftigungsprojekt "Volkshilfe-Box". Viele "einfache Tätigkeiten" kämen aufgrund von Technologisierung und Rationalisierung abhanden. Den Amtsgänger ersetzt das Internet, für Lagerarbeiten braucht es EDV-Kenntnisse und Nischen im öffentlichen Dienst fallen Sparprogrammen zum Opfer, so Nüchtern: "Als Berater für Menschen mit Rehabilitationsbedarf kann ich mich bemühen, solche Leute in Schulungsmaßnahmen oder sozialökonomischen Betrieben unterzubringen, damit kurzfristig eine Beschäftigung gegeben ist, oder ich kann raten, einen Pensionsantrag zu stellen - oft wider besseres Wissen, weil ich weiß: Wenn die Menschen keinen Berufsschutz haben, stehen die Chancen schlecht, eine Pension zugesprochen zu bekommen." Für ungelernte Personen, also häufig solche, die körperlich schwere Arbeit verrichtet haben, gilt der Berufsschutz nicht. Sie können daher, so sie einen Pensionsantrag stellen, auf jegliche Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, finden also weit schwerer Zugang zur Pension auf Grund von Krankheit als Personen mit Berufsausbildung. Auch bei der Arbeiterkammer, die jährlich rund 1.000 abgewiesene Antragsteller vor dem Arbeits- und Sozialgericht vertritt, trifft man immer wieder auf Klienten, denen "vom Arbeitsamt nahegelegt wurde, einen Antrag bei der Pensionsversicherung zu stellen", so Marischka.

Letzte Station Notstand

Annelise Burgstaller, Leiterin der Abteilung Beratung und Vermittlungsservice beim Arbeitsmarktservice Österreich, weist das von sich. Sie sieht das AMS als letztes Glied in der Kette: "Wenn ein älterer Arbeitsloser auf Grund seiner persönlichen Voraussetzungen aus der Sicht des AMS auch in absehbarer Zeit keine Unterbringungschancen hat und die Pensionsversicherungsanstalt seinen Antrag abweist, dann bleibt das AMS übrig, um sich um diesen Menschen zu kümmern. So ist die Gesetzeslage." Fazit für den betroffenen Arbeitslosen - und in weiterer Folge Notstandshilfebezieher: Sein Einkommen sinkt.

"Es herrscht im Moment das Floriani-Prinzip: Heiliger Florian, verschone mein Haus, zünd' andre an", so Sozialarbeiterin Nüchtern: "Die Institutionen versuchen, einander die Leute zuzuschieben und sich selbst lastenfrei zu halten. Volkswirtschaftlich ist es aber egal: Wir werden diese Leute erhalten müssen. Würdiger wäre es zu sagen: Der Arbeitsmarkt begnügt sich nicht mit deiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit, also sprechen wir dir eine Pension zu."

Das Modell einer Teilpension, das die Pensionsreformkommission bereits debattiert hat, wird seitens der Arbeiterkammer nicht goutiert, weil es die Aufhebung des Berufsschutzes voraussetzen würde, so AK-Experte Ivansits. Sowohl in Deutschland als auch in Holland, wo unterschiedliche Varianten der Teilpension bereits zur Anwendung gekommen sind, seien diese nicht zufrieden stellend ausgefallen. "Außerdem kann man kann davon ausgehen, dass 80 bis 90 Prozent derjenigen, die einen Antrag auf Pension wegen Krankheit stellen, ohnehin nicht mehr arbeiten können, die Teilpension also nur für wenige Menschen eine Lösung wäre", meint Ivansits.

Hälfte der Arbeiter invalid

Seiner Einschätzung nach bewegen sich in Österreich derzeit die Kosten für die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension im europäischen Mittelfeld. Die Zahl der Bezieher liegt derzeit insgesamt bei knapp 300.000. Bei den Arbeiterinnen und Arbeitern endet das Berufsleben in rund 50 Prozent der Fälle mit einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. Umso mehr warnt der AK-Experte vor weiteren Verschärfungen im Zugang, wie sie etwa durch die Pensionsreform zu erwarten seien. "Wir werden auf jeden Fall Widerstand leisten." Dieselbe Meinung vertritt auch Margarete Krösswang von der PVA: "Für die älteren Versicherten sehe ich keinen Spielraum mehr, Verschärfungen anzubringen, um den Zugang zu erschweren."

Inzwischen wartet Herr K. auf den Ausgang jenes Verfahrens, das er nach der dritten Ablehnung eines Antrags auf Invaliditätspension beim Arbeits- und Sozialgericht angestrengt hat: "Dass sie mir eine Arbeit geben, dafür bin ich zu alt und zu krank. Für die Pension bin ich zu jung: Wie alt muss ich eigentlich sein, damit ich etwas bekomme?"

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