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... an die Herren Ärztevertreter

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In der Diskussion, ob in der nächsten Zeit in Österreich ein Ärzteüberschuß zu befürchten sei, muß man von einer kurzen historischen Betrachtung ausgehen. Das Ende des Großdeutschen Reiches hat neben ungeheueren Zerstörungen ein Danaergeschenk für Österreichs Gesundheitspolitik hinterlassen, nämlich einen überdimensionalen Ärzteüberschuß. Die Ausweisung der deutschsprachigen Minderheit aus den Nachfolgestaaten der Monarchie brachte zusätzlich Ärzte nach Österreich.

In der Folge entwickelte sich in den ersten Nachkriegsjahren ein ärztliches Proletariat mit den bekannten Randerscheinungen des Gastärzteelends und den zahlreichen, oft mit härtesten gewerkschaftlichen Mitteln ausgetragenen Kämpfen der Spitalsärzte mit den Spitalserhaltern und der praktischen Ärzte mit den Krankenkassen um materielle Besserstellung der Ärzteschaft. In dem Maße, in dem durch diese negative Werbung die Zahl der Medizinstudenten in Österreich zurückging, kamen die Erfolge für die ärztlichen Standesvertretungen; aus dem Arzt als Erfüllungsgehilfen der Krankenkasse wurde ein gleichberechtigter Partner.

In jedem Ärztekammerfunktionär wirkt dieses Gastärztetrauma weiter und bestimmt damit auch die Haltung der Ärztekammer: „Eine Standespolitik ist dann am wirksamsten, wenn es gelingt, die Zahl der Medizinstudenten möglichst niedrig zu halten.“

Jede Beschränkung des JWedizin-studiums steht aber meiner Meinung nach im Gegensatz zum Begriff des freien Berufes. Das Streben der österreichischen Ärzteschaft in der Nachkriegszeit nach maximaler Sicherheit hat beträchtliche Erfolge gebracht. In logischer Konsequenz wurde allerdings der Begriff des Ärztestandes als Freiberufler durch diese Regelungen eingeschränkt, allerdings nicht im prinzipiellen Bereich. Studienbeschränkungen jeder

Art aber widersprechen allen Prinzipien sozialistischer Bildungspolitik, die durch Einführung von Gratisschulbüchern, Gratisschulfahrten, Studienbeihilfen und Ausbau der Hochschulen erstmals in Österreich jedem Begabten ein Hochschulstudium ermöglicht. Obwohl der Anteil der Arbeiter- und Bauernkinder unter den Studenten durch diese Förderungsmaßnahmen auf das Doppelte stieg, sind diese an den Hochschulen noch immer zu wenig präsent. Die Einführung eines Numerus clausus oder andersgearteter Zulassungsbeschränkungen wäre letzten Endes immer eine Auslese im Sinne eines sozialen Numerus clausus.

Mit 15.800 Ärzten ist Österreich bezüglich der Ärztedichte in Europa führend. Die Hauptlast der Versorgung der österreichischen Bevölkerung wird durch die Kassenärzte getragen, aber der Anteil der Kassenpraktiker am Gesamtärztebestand beträgt nur 22 Prozent, der der Kassenfachärzte nur 19 Prozent. Es gibt in Österreich annähernd 6000 Ärzte ohne eigene Praxis, sie sind vorwiegend in Spitälern, Ambulatorien, in Verwaltung und Industrie beschäftigt. Das Durchschnittsalter der praktischen Ärzte lag 1974 bei 56,5 Jahren, das der Fachärzte bei 52,9 Jahren. 60 Prozent der praktischen Ärzte waren 1974 älter als 55 Jahre, das heißt, diese Ärzte werden bis 1984 das Pensionsalter erreicht haben. Eine weitere Tatsache: Die Leistungsfähigkeit der Ärzte läßt im Alter stark nach. Es bestehen in Österreich bedeutende regionale Unterschiede in der gesundheitlichen

Betreuung der Bevölkerung; es gibt wesentliche Strukturschwächen im ländlichen Raum, aber auch in den bevölkerungsreichen Arbeiterbezirken der Großstädte.

Bei der fachärztlichen Versorgung fällt auf, daß zum Beispiel 30 politische Bezirke ohne kinderärztliche Versorgung sind, in diesen Bezirken leben aber 420.000 Kinder. In 19 politischen Bezirken werden durchschnittlich je 15.000 Kinder von nur einem Kinderarzt betreut. Bezirke, die an einem Praktiker- und Internistenmangel leiden, haben auch nur wenige oder gar keine Kinderärzte. Die zunehmende Spezialisierung der Medizin, die Heranziehung arbeits-und zeitintensiver Untersuchungsund Behandlungsmethoden verlangen immer mehr Ärzte. Außerdem, eine Tatsache darf nicht außer acht gelassen werden: Durch die Denti-stensperre entsteht ein gewaltiger Nachholbedarf an Zahnärzten. Österreich ist in der glücklichen Lage, ein von der ganzen Welt anerkanntes Ausbildungssystem zum Vollzahnarzt zu haben. Wenn die Intentionen des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz, die zahnärztlichen Ausbildungsstellen zu vermehren, im Lauf dieses Jahres zum Tragen kommen werden, wird ein beträchtlicher Anteil der Jungärzte sich dieser Fachausbildung widmen.

Einer Bevölkerung, die tagtäglich mit den Schwierigkeiten einer.ärztlichen Versorgung konfrontiert wird — überfüllte Wartezimmer, lange Wartezeiten, oft erschwerte Erreich-

barkeit des Arztes —, kann man auch schwerlich die Gefahr einer Ärzteschwemme plausibel machen. Ich glaube daher, die Verantwortlichen der österreichischen Ärztekammer und der Landesärztekammern sollten vor der Forderung nach Drosselung des Medizinstudiums, im Einvernehmen mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der für die gesundheitliche Betreuung verantwortlichen Länder und Gemeinden und dem Gesundheitsministerium als Koordinator, ein Programm zur raschesten Behebung der Strukturmängel in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung Österreichs ausarbeiten. Die freiwillige Mitarbeit der Ärztekammern bei der Schaffung eines Stellenplans wäre meiner Meinung nach keine Einschränkung der Freiberuflichkeit, im Gegenteil, ein Schutz vor dirigistischen Maßnahmen des Staates, die letzten Endes getroffen werden müßten, wenn es zu einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitswesens käme.

Ich bin der festen Überzeugung, daß es für die Millionenbeträge, die die österreichischen Steuerzahler für die Ausbildung der Medizinstudenten aufbringen, ein entsprechendes Äquivalent in Form einer verbesserten gesundheitlichen Betreuung geben muß. Die Regierung hat keinen Zweifel darüber gelassen, daß sie nicht an die Einführung eines staatlichen Gesundheitsdienstes denkt und daß sie die Freiberuflichkeit des Ärztestandes als integrierenden Faktor der österreichischen Gesundheitspolitik anerkennt. Die Standesvertreter der Ärzteschaft werden aufgerufen, ihren Anteil zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der österreichischen Bevölkerung zu leisten.

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