Patientenströme vom Spital weglenken

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Die Vorteile von ambulanter Behandlung bei Hausärzten und niedergelassenen Fachärzten liegen auf der Hand.

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Die Vorteile von ambulanter Behandlung bei Hausärzten und niedergelassenen Fachärzten liegen auf der Hand.

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Schon die Bezeichnung Ambulanzgebühr ist irreführend, handelt es sich doch im konkreten Fall um einen Behandlungsbeitrag. Das heißt, dass nach wie vor alle Patienten Ambulanzen aufsuchen können. Nur müssen sie, wenn sie diese Form der medizinischen Versorgung für sich unbedingt wünschen, einen gewissen Beitrag selbst leisten.

Der Sinn dieser gesundheitspolitischen Maßnahme ist die Lenkung der Patienten weg von den Ambulanzen in Krankenhäusern hin zum Hausarzt und zum niedergelassenen Facharzt.

Die Antwort auf das Warum dieser Maßnahme der Bundesregierung ergibt sich aus den überlaufenen Spitalsambulanzen, den stundenlangen Wartezeiten und erschöpften Spitalsärzten, die neben den Spitalspatienten ja schon von vornherein eigentlich kaum Zeit mehr für ambulante Patienten haben.

Hier sind die niedergelassenen Ärzte und Haus-ärzte gefragt, denn die Vorteile von ambulanter Behandlung an sich liegen auf der Hand: Kinder bleiben bei den Eltern. Ältere Menschen werden aus ihrer gewohnten Umgebung nicht entwurzelt. Patienten, die an chronischen Erkrankungen leiden, bleiben mobil.

Durch das Umlenken der Patientenströme weg vom Spital - rund 5,3 Millionen Ambulanzfälle pro Jahr gibt es in Österreich - hin zu Ärzten im niedergelassenen Bereich ergeben sich auch Einsparungen von ungefähr einer Milliarde Schilling. Dieses Geld soll für den Ausbau des niedergelassenen Bereiches genützt werden. So zum Beispiel steht die Einrichtung von Gruppenpraxen kurz vor dem Beschluss im Nationalrat.

Mit der Einführung der Behandlungsgebühr wird ebenfalls der Tatsache Rechnung getragen, dass im Spital hochqualifizierte Medizin angesiedelt ist. Hier muss dann aber das Motto "Qualität vor Quantität" gelten. Ambulante Medizin wiederum liegt in den Händen des "Gesundheitsverwalters", des Allgemeinmediziners vor Ort. Dazu ein Beispiel aus dem alltäglichen Leben: Wenn eine Schreibmaschine kaputt ist, wo gehen Sie hin? Zum EDV-Spezialisten im Computerzentrum? Nein, natürlich zum Schreibmaschinenmechaniker, zum Praktiker im Ort. Dieser weiß um das spezielle, immer wieder auftauchende Problem dieses oder jenes Gerätes. Das gleiche gilt auch für die niedergelassene Ärzteschaft, die ihre Patienten ja auch über einen längeren Zeitraum betreut und sie deshalb sehr gut kennt.

Weiters ist den Kritikern der Behandlungsgebühr entgegenzuhalten, dass der Vorwurf einer sozialen Ungerechtigkeit und eines eingeschränkten Zuganges zur Medizin einfach unwahr ist. Ein schlagendes Gegenargument gegen diesen Vorwurf sind die Ausnahmen bei der Einhebung des Behandlungsbeitrages: * medizinische Notfälle mit stationärer Aufnahme * Kinder, * Schwangere in Verbindung mit Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, * Dialyse- und Krebspatienten, * Blut- und Blutplasmaspender und von der * Rezeptgebühr-befreite Personen Das österreichische Gesundheitssystem wurde in den letzten Jahrzehnten aufgrund des rasanten medizinischen Fortschrittes immer teurer, während man es gleichzeitig verabsäumt hat, effektive diesem Vorgang gegensteuernde Maßnahmen einzuführen. Die Kos-tenlawine wurde in Gang gesetzt und hat uns mittlerweile schon überollt.

Eine Reform, die alles ändern kann, gleichzeitig aber alles beim Alten belässt, ist unmöglich. Jedes Großunternehmen braucht und erledigt immer wieder Reformarbeit. Warum sollte das nicht auch bei unserem Gesundheitssystem möglich sein? In einer solidarischen Gesellschaft sind wir für uns selbst, für den anderen und auch für die Systeme die wir uns auferlegen verantwortlich. Diese Regierung will das Beste für die Patienten daraus machen.

Die Autorin ist Fachärztin für Radiologie und FPÖ-Nationalratsabgeordnete.

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