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Eidgenossen als Vorbild?

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Am Anfang der Diskussion der letzten Jahre um die Kriegsmaterialausfuhr der neutralen Schweiz stand Ende der sechziger Jahre der Skandal um den Bühr-le-Konzern. Die illegale Lieferung von Fliegerabwehrgeschützen - im Bürgerkrieg - nach Nigeria, während gleichzeitig von der Schweiz aus große Hilfsaktionen für das dissidente Biafra liefen, erregte die Gemüter heftig. Das Gerichtsverfahren um die Verantwortlichen geriet zum Sensationsprozeß.

Eine direkte Folge der Ereignisse war die Lancierung einer Volksinitiative für ein Waffenausfuhrverbot mit Ausnahme der neutralen Staaten Europas sowie für das Bundesmonopol für die Kriegsmaterialproduktion.

Das Abstimmungsresultat im September 1972 fiel überraschend knapp aus. Rund 585.000 Ja zum Volksbegehren standen 592.000 Nein gegenüber. Eindeutiger war allerdings die Ablehnung der Initiative in den Kantonen, deren Mehrheit ebenfalls erforderlich gewesen wäre.

Als eine Art indirekten Gegenvorschlag hatte der Bundesrat kurz vor der Abstimmung ein Bundesgesetz über das Kriegsmaterial verabschiedet, das die Waffenausfuhr in Kriegs- und Spannungsgebiete untersagte. Der entscheidende Passus hat folgenden Wortlaut:

„Es werden keine Ausfuhrbewilligungen erteilt: a. nach Gebieten, in denen ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonstwie gefährliche Spannungen bestehen; b. wenn Grund zur Annahme besteht, daß Kriegsmateriallieferungen in ein bestimmtes Land die von der Schweiz im internationalen Zusammenleben verfolgten Bestrebungen, insbesondere zur Achtung der Menschenwürde sowie im Bereich der humanitären Hilfe oder der Entwicklungshilfe beeinträchtigt werden.”

Dieses Gesetz gilt heute noch. 1978 wurde ein Zusatzpassus in Kraft gesetzt, der eine leichte Lockerung bei „Bestandteilen für anonyme Serienprodukte ohne großen Wert” brachte.

Mit dem Hinweis auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweizer Rüstungsindustrie (rund 47.000 insgesamt) wurden Versuche zur weiteren Erleichterung der Kriegsmaterialexporte unternommen. Bis heute reagierte der Bundesrat aber nicht mit einer Gesetzesänderung. Ebenso vergeblich wurde von linken Gruppen versucht, Verschärfungen durchzusetzen.

Der Regierung wird sporadisch immer wieder vorgeworfen, daß Waffenexporte in Krisengebiete bewilligt würden, wie etwa nach Nigeria, die Arabischen Emirate, Türkei und Griechenland. Auch wird eine Umgehung des Gesetzes durch die Verlagerung der Produktionsstätten der Schweizer Waffenindustrie ins Ausland angeprangert.

Ein aktueller Streitfall ist die Lieferung des (an sich zivilen) Kleinflugzeuges PC-7 nach Mittel- und Südamerika, wo es gemäß Behauptungen der Gegner laufend im Kampf gegen die Guerilla eingesetzt wird.

In den letzten Jahren gingen die offiziellen Zahlen für die schweizerischen Kriegsmaterialexporte eher zurück.

1984 wurde zum Beispiel für knapp 400 Millionen Franken (rund 3,4 Milliarden Schilling) Kriegsgerät ausgeführt. An der Spitze stand in dieser Statistik der Empfänger Griechenland, gefolgt von der Bundesrepublik Deutschland, Italien, Großbritannien und Österreich mit knapp 27 Millionen Franken (rund 225 Millionen Schilling). 1983 war Österreich als Adressat mit 71 Millionen Franken (rund 595 Millionen Schilling) an der Spitze gestanden.

Um welche Kriegsmaterialien es sich jeweils konkret handelt, gibt die Schweizer Regierung mit Rücksicht auf die Geheimhaltungsbedürfnisse der Abnehmer nicht bekannt.

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