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Hoffnung für Minderheit

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Man könnte hinter den Plan der Schaffung einer Europäischen Charta der Regional-und Minderheitssprachen auch ein Fragezeichen setzen. Denn es wird nicht leicht sein, alle Europaratsmitgliedsstaaten hier unter einen Hut zu bringen.

Man denke nur an gewisse zen-tralistische Erscheinungen wie in Frankreich, immer noch oder wieder in Italien, in Schweden und im Grunde genommen auch in Österreich.

Aber: Es hat sich doch in der Woche vom 14. bis 17. Mai in Straßburg etwas Ungewöhnliches zugetragen, was hoffen läßt, daß eine solche Sprachencharta verwirklicht wird.

Es handelte sich um ein sogenanntes Hearing, veranstaltet von der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen (Conference permanente des Pouvoirs locaux et regionaux) des Europarates gemeinsam mit der Kulturkommission unter Leitung des Engländers Philip Blair bzw. des Dänen Winther und des deutschen Fachmannes Herbert Kohn.

Ziel: Alle Vertreter der Sprachminderheiten und Volksgruppen in den Mitgliedsstaaten des Europarates zuzüglich Jugoslawiens, das den Beobachterstatus genießt, zusammenzurufen, um zu hören, ob und unter welchen Bedingungen sie bereit sind, nachhaltig für eine Europäische Sprachencharta einzutreten. Eine solche Charta würde selbstredend zugleich auch eine Charta des Schutzes der Volksgruppen (ethnische Minderheiten) sein.

In dem doch sehr großen Sitzungssaal der Europäischen Konsultativversammlung waren rund 300 Vertreter solcher Sprachgruppen sowie von Regionalregierungen (also nicht auch Staaten, wenn man von einem Beobachter des Wiener Bundeskanzleramtes absieht) anwesend. Es wurden rund hundert Stellungnahmen von Vertretern solcher Gruppen mehr oder weniger temperamentvoll vorgetragen.

Hiebei hat es nur einen einzigen Staat gegeben, dessen Volksgruppen nicht zu Wort kamen, nämlich die Türkei. Die Türken haben sich selbst von der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen ausgeschlossen, und ihre Sprachminderheitenvertreter hätten wohl kaum nach Straßburg reisen können (die Türken in Griechenland waren dagegen vertreten).

Der Verfasser dieses Berichtes war Generalberichterstatter und hat am Schluß dieser Monster-Anhörung auch einen Ergebnisbericht verfaßt und vorgetragen (dies neben der Ausarbeitung eines theoretisch auch der Form nach annahmereifen Entwurfs einer Europäischen Sprachencharta).

Darin ist als Ergebnis im wesentlichen folgendes zusammengestellt:

• Alle europäischen Volksgruppen und Sprachminderheiten in den Mitgliedsstaaten des Europarates (es sind dies rund siebzig) — und zwar auch die kleinsten, die akut vom Aussterben bedroht sind, ja diese sogar besonders — haben Anspruch auf Schutz und Pflege und auch Erhaltung und Entfaltung ihrer angestammten Sprache und Kultur.

Gegen diese Auffassung sprach sich eigentlich nur der Vertreter der alternativen Liste in Südtirol, Alexander Langer, aus, der für Südtirol eher eine Art deutschitalienischer Mischkultur vertrat, wie das ja auch sonst von ihm wiederholt erklärt wurde. Einhellig forderten alle Vertreter der Sprachgruppen, daß der Europarat eine solche Sprachencharta verwirkliche.

• In dieser Charta soll dem Schulwesen besonderes Augenmerk zugewendet werden. Jede Volks- und Sprachgruppe hat ein unveräußerliches Recht auf Schulen mit ihrer angestammten Sprache als Unterrichtssprache. Dabei soll aber die jeweilige Staatssprache in angemessener Weise ebenfalls gelehrt werden, wenn die Volksgruppe dies wünscht und dessen bedarf. Darüber hat die Volksgruppe und Sprachminderheit selbst zu entscheiden.

Je nach Zahlenstärke einer Sprachgruppe hat diese auch Anspruch auf eigene höhere Schulen und Hochschulen.

• Die Sprachgruppen haben auch Anspruch darauf, daß ihre Kinder in Kindergärten und Vorschulen gehen, in denen sie in ihrer Muttersprache betreut und erzogen werden. In keinem Fall darf hiebei oder in den Elementarschulen gegen den Geist der Kultur einer Volksgruppe Einfluß genommen werden.

•Die Sprachgruppen haben Zugang zu den Massenmedien, vor allem Rundfunk und Fernsehen, und Anspruch, dort entsprechend vertreten zu sein. Dies nicht nur proportional zu ihrer Zahlenstärke, mit oft nur wenigen Minuten täglich, sondern so, daß es sich um „ihre" Medien handelt. Hiebei muß elastisch vorgangen werden.

• Obwohl die Kulturkommission des Europarates anläßlich des Hearings dafür plädierte, daß die Sprachencharta nur die Hoch-und Schriftsprachen schützt, kam deutlich zum Ausdruck, daß auch die Mundart (Dialekt) in vielen Fällen, besonders im täglichen Leben, eine wertvolle kulturelle Bereicherung darstellt. In diesem Zusammenhang wurde das Alemannische, auch jenes in Vorarlberg, ebenso genannt wie das Luxemburgische (Letzebuergische) oder das Burgenlandkroatische.

Uberhaupt wurde eine Art Kompromiß erkennbar, indem zwar in der Schule, im Gerichtsund Verwaltungswesen nur die Hochsprache zu pflegen ist, im täglichen Leben aber der Mundart der ihr gebührende Platz zu sichern ist.

• Jeglicher Zentralismus ist für Europa und die Erhaltung seiner Kultur von Übel. Das brachten in bezug auf Österreich die Vertreter der Slowenen, Kroaten und Magyaren klar zum Ausdruck.

Der Autor leitet die Forschungsstelle für Nationalitätenrecht und Regionalismus der Universität Innsbruck.

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