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Internationale Anerkennung, lokale Probleme

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Der weltweite, beinahe magische Ruf, den der Begriff,.Mozarteum“ genießt, beruht nicht allein auf der glücklichen Erfindung des Namens, er ist vor allem untrennbar, mit der Stadt Salzburg verbunden, einer Stadt, deren unermüdliche Anziehungskraft einer sich stets zu erneuern scheinenden Schönheit schon ungezählten kulturellen Ideen den Rahmen verliehen hat. Ohne diesen Rahmen hätte auch die intensivste Bemühung um die Pflege und Erforschung von Mozarts geistiger Hinterlassenschaft kaum zu den heute international anerkannten Resultaten führen können. Die ersten Verdienste auf diesem Gebiet hatte der „Dom-Musik-Verein und Mozarteum“ und bekam dadurch von Carl Mozart, dem einzigen überlebenden Sohn Mozarts, 1856 den Auftrag zur Betreuung des Erbes seines Vaters. Dieser Verein, der heute den Namen „Internationale Stiftung Mozarteum“ trägt, hat, wie schon der Name sagt, seine Bedeutung und seinen Einfluß weit über die Stadt Salzburg hinaus erweitert.

Zu den selbstgewählten Aufgaben der Stiftung gehört die Sorge um die Mozart-Gedenkstätten in Salzburg, die Erhaltung und Erweiterung des umfangreichen Archives, die stilistische Forschung und die Veranstaltung von Konzerten. Die Internationale Stiftung ist es auch, die das Privileg auf den Namen „Mozarteum“ hat und ihn an musikalische Einrichtungen verleiht, was oft zu Unklarheiten führen muß. Von der heutigen „Stiftung“ seinerzeit gegründete und heute aus ihrem Verband gelöste Institutionen sind das „Mozarteumorchester“, die Musikschule „Mozarteum“ und deren Internationale Sommerakademie.

Die Musikschule, zunächst in einem Gebäude gegenüber dem Festspielhaus untergebracht, erhielt von der „Stiftung“ im Jahre 1914 das heutige Haus in der Schwarzstraße, entwik-kelte sich zunächst zu einem Konservatorium, wurde 1939 Hochschule, 1953 Akademie und trägt seit 1970 die Bezeichnung „Hochschule für Musik und darstellende Kunst Mozarteum“. In den Aufgaben der Erschließung, der Lehre und Entwicklung der Kunst sieht der Gesetzgeber keinen Unterschied zu den Hochschulen in Wien und Graz vor, doch ergibt sich eine unforcierte Betonung der Mozartpflege von selbst.

Die organisatorische Einteilung ist in zehn Abteilungen gegeben, die das breite Spektrum des Angebotes an Studienrichtungen zeigen. Es bezieht sich auf: Komposition, Kapellmeister, Musiktheorie, Aufführungspraxis alter und neuer Musik, Tasteninstrumente, Streicher, Bläser, Musikerziehung, Kirchenmusik, Gesang, Oper und Konzertgesang, Schauspiel und Regie und gewinnt in den beiden letzten Abteilungen, dem Orff-Institut als Weltzentrum des Orffschen Schulwerkes und der Abteilung für Kunsterziehung zwei besondere Seiten, die es in dieser Form nur in Salzburg gibt. Außerdem sind Institute mit speziellen Forschungsbereichen zü nennen: ein Institut für musikalische Grundlagenforschung, eines für vergleichende

Musikpädagogik und eines für musikalische Sozial- und Heilpädagogik. Auch sie haben den Charakter des Einmaligen.

Im Wintersemester des Studienjahres 1977/78 waren insgesamt 1586 Studierende inskribiert, von denen 171 zwei Studienrichtungen, 23 sogar drei Studienrichtungen belegten. Die Zahl 1586 setzt sich aus 1072 Inländern und 514 Ausländern zusammen, ein Ergebnis, das im Hinblick auf den internationalen Ruf der Schule und auf das relativ kleine Reservoir des Bundeslandes Salzburg sehr verständlich ist. Am Mozarteum haben die Ausländer noch nie gestört, sie studieren sehr konzentriert, bringen ihre Studienerfahrungen mit und tragen zur Völkerverständigung bei. Diese Beobachtung kann man vor allem in der Zeit der „Internationalen Sommerakademie“ machen, die nun schon seit über 50 Jahren Studierende von aller Welt in Ferienkursen aufnimmt. Im vorigen Jahr wurden in 36 Klassen fast 1200 Studenten unterrichtet.

Ein viel größeres Problem als die Befriedigung des internationalen Interesses ist die Betreuung der Salzburger Kinder, die Musik lernen sollen, vor allem für die vielen Kinder, deren Begabung verpflichtend ist. Noch bis vor kurzer Zeit hat sich das Mozarteum dieser Kinder angenommen, wozu es durch den Budgetanteil von Stadt und Land Salzburg verpflichtet schien. Die Stadt Salzburg hat aber nun ihre Zahlungen eingestellt, und das Land wird voraussichtlich bald diesem Beispiel folgen. Die rechtliche Begründung dafür ist die Erhebung zur Hochschule und die damit verbundene Gleichstellung mit Universitäten. Deren Erhaltung ist ausschließlich Sache des Bundes. Der Bund sieht aber keine Möglichkeit, die musikalische Ausbildung von Salzburgs Kindern mitzufinanzie-ren, weil diese in den Aufgabenbereich des Landes Salzburg fällt. Diesen beiden rechtlichen Standpunkten steht der fachliche Standpunkt der Hochschule gegenüber, daß die für den Musikerberuf entscheidenden Ausbildungszeiten das zwölfte bis achtzehnte Lebensjahr sind und daher das Eintrittsalter von Universitätsstudenten nicht auf Musikstudenten übertragbar ist

Die Errichtung eines Konservatoriums würde sehr teuer sein und in einer Stadt von der Größenordnung Salzburgs neben einer Hochschule nur eine ungesunde Konkurrenz bedeuten. Viel richtiger wäre es, das bestehende „Schulwerk“ aufzuwerten. Entscheidend aber wird sein, daß die Hochschule auch in Zukunft begabten Kindern helfen kann. Gerade dieser Punkt ist im Zusammenhang mit der Diskussion über ein neues Studiengesetz Gegenstand wiederholter intensiver Beratungen im Ministerium und mit der Salzburger Landesregierung. Es wäre kaum vorstellbar, daß die völlig uneigennützigen, aber auch unwiderlegbaren Argumente der Hochschule nicht eine befriedigende Lösung der Frage bringen könnten.

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